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Portal zum Thema Erste Hilfe

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Absichern und Eigenschutz

Rettungskette

Die Absicherung einer Unfallstelle ist das erste Glied der Rettungskette. Bei einem Verkehrsunfall können dazu Warnblinker, Warndreieck, Warnweste und Warnleuchten dienen. Stets sollte auf den Eigenschutz geachtet werden. Bei Unfällen mit Strom oder Gas müssen diese Gefahrenquellen unterbrochen werden, bei allen akuten Gefahren muss auf die Feuerwehr gewartet werden. Zum persönlichen Schutz sollten bei Maßnahmen an einem Patienten Einmalhandschuhe aus dem Verbandskasten getragen werden.

Notruf und Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Handlungsschema für das Auffinden einer bewusstlosen Person

Wichtig ist das frühe Absetzen eines Notrufes. Befindet sich der Betroffene in Gefahr, muss er, falls möglich, mit dem Rettungsgriff gerettet werden. Als Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden die Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauftätigkeit überprüft (Diagnostischer Block) und die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Bewusstlose Patienten werden in stabile Seitenlage gebracht, Patienten ohne Atmung und Kreislauf muss eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden. Bei Verschlucken / Ersticken werden Maßnahmen zur Befreiung der Atemwege durchgeführt.

Weitere Erste Hilfe

Weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen betreffen die nicht akut lebensnotwendige Versorgung des Patienten. Bei Blutungen wird ein Verband, bei starken Blutungen auch ein Druckverband angelegt. Die Auskühlung des Patienten soll vermieden werden, dazu dient eine Decke / Rettungsdecke. Der Patient muss bis zum Eintreffen von Hilfe betreut werden, bei Kindern werden dazu die Eltern mit einbezogen. Weitere Maßnahmen hängen von der speziellen Notfallsituation ab.

spezielle Notfälle:

Übergabe an Rettungsdienst / Krankenhaus

Versorgung im Krankenhaus

Abgesehen von kleinen Verletzungen sollte bei einem Unfall der Patient nicht selbst ins Krankenhaus gebracht werden, sondern der Rettungsdienst gerufen werden. Bei der Übergabe des Patienten an die Helfer sollten wichtige Informationen mitgeteilt werden (Unfallhergang, bekannte Krankheiten und Unverträglichkeiten, eingenommene Medikamente usw.). Bei Vergiftungen und Allergien wird idealerweise eine Probe, die Verpackung oder der Beipackzettel der eingenommenen Substanzen mitgegeben.

Auch wenn eventuell rechtliche Konsequenzen drohen, z.B. wegen Drogenkonsum oder Fahrlässigkeit, sollten dem Arzt oder den Rettern alle verfügbaren Informationen geben werden, da sie unter Umständen lebensrettend sein können. Alle anderen an der Rettung/Therapie beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Krankenschwestern etc.) unterstehen der Schweigepflicht.

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Notruf

112 gilt als Notruf in allen Ländern der Europäischen Union (Euronotruf). Anrufe von Festnetz- und Mobiltelefonen werden zur regional zuständigen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle geleitet. Sie kann bei jedem Notfall gewählt werden.

110 ist der Notruf für die Polizei.

In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ist der Rettungsdienst zusätzlich zum Euronotruf auch über 19222 erreichbar (vom Handy nur mit Vorwahl).


Notruf-Checkliste

  • Wo geschah es?
  • Was geschah?
  • Wieviele Verletzte gibt es?
  • Welche Art von Verletzung/Erkrankung liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen


Vergiftungsinformationszentralen:

  • Deutschland: 030/19240
  • Österreich: 01/406 43 43
  • Schweiz: 145

Kurse im Überblick

Hilfsorganisationen

Die 5 deutschen Hilfsorganisationen sind zusammengeschlossen in der BAGEH.

Neben diese Hilfsorganisationen bieten auch Private Ausbildungsunternehmen Erste Hilfe Kurse an. Diese sind u.a. dem BVEH angeschlossen.

Hilfsorganisationen in der Schweiz

  • SSB - Schweizerischer Samariterbund

Weitere Informationen

Was sind Portale? | Weitere Portale unter Wikipedia nach Themen


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Quelle:
Artikel Portal:Erste Hilfe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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