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Concurs

Concurs [Brockhaus-1837]

Concurs bedeutet im Lateinischen eigentlich Zusammenlauf, Zusammentreffen, daher auch die Bewerbung ... ... Concurs der Gläubiger, wenn das Vermögen eines Gemeinschuldners nicht mehr zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten ausreicht. So lange dieser Zustand noch nicht gerichtlich anerkannt ist, nennt man den ...

Lexikoneintrag zu »Concurs«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 456-457.
Darlehn

Darlehn [Brockhaus-1837]

Darlehn oder richtiger Darlehnsvertrag nennt man diejenige rechtliche Übereinkunft, vermöge welcher Jemand als Darleiher oder Gläubiger einem Andern, dem Schuldner, eine Summe Geldes oder andere vertretbare ... ... Zeit anzunehmen, so muß es der Schuldner gerichtlich deponiren, wodurch er sich von allen Verbindlichkeiten befreit.

Lexikoneintrag zu »Darlehn«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 514.
Clausel

Clausel [Brockhaus-1837]

Clausel nennt man einen Zusatz zu einem Vertrage oder rechtlichem Übereinkommen, wodurch gewisse Nachtheile vermieden, gewisse Vortheile erreicht oder überhaupt specielle Bestimmungen getroffen werden sollen, welche ... ... auf persönliche Hast des Schuldners geklagt werden kann, sobald er zur gehörigen Zeit seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt.

Lexikoneintrag zu »Clausel«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 438.
Erbrecht

Erbrecht [Meyers-1905]

... in die Rechte , sondern auch in die Verbindlichkeiten des Erblassers ein, wobei zu berücksichtigen ist, daß manche Verbindlichkeiten , wie die aus Pflichtteilsrechten (s. Pflichtteil ), Vermächtnissen ... ... der Person des Erben entstehen. Auch diese Verbindlichkeiten gehören zu den sogen. Nachlaßverbindlichkeiten (s. ...

Lexikoneintrag zu »Erbrecht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 894-895.
Erbrecht

Erbrecht [Brockhaus-1837]

... sind indeß, aus leicht begreiflichen Ursachen, die sogenannten höchstpersönlichen Rechte und Verbindlichkeiten, z.B. Ämter und Würden mit den damit verbundenen Einkünften, Befugnissen ... ... ist. Derjenige oder Diejenigen, welche auf diese Weise in die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen eintreten, heißen Erbe und Erben , ...

Lexikoneintrag zu »Erbrecht«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 680-681.
Baukunst

Baukunst [Meyers-1905]

Baukunst , die Kunst , Baulichkeiten zweckmäßig, dauerhaft und, wo sie ... ... Abwickelung lösen sich, von allgemein zu Recht bestehenden Garantiefristen abgesehen, die gegenseitigen Verbindlichkeiten . S. auch Baugewerbe , Baufach etc. – Über die rein ...

Lexikoneintrag zu »Baukunst«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 471-472.
Schikane

Schikane [Lueger-1904]

Schikane , im Rechtssinn, liegt vor bei Ausübung eines Rechts, wenn ... ... Einzelbestimmungen erlassen, deren wichtigste hier kurz angedeutet sein mögen: Verträge sind so auszulegen, Verbindlichkeiten so zu erfüllen, wie Treu und Glauben mit Rücklicht auf die Verkehrssitte es ...

Lexikoneintrag zu »Schikane«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 693-695.
Bewahren

Bewahren [Adelung-1793]

Bewahren , verb. reg. act. Sorge für etwas tragen, ... ... Abscheu, Schrecken u.s.f. auszudrucken. 5) Wie auch, durch Erfüllung seiner Verbindlichkeiten. Daher die so häufigen biblischen R.A. die Gebothe Gottes, seinen Bund ...

Wörterbucheintrag zu »Bewahren«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 962-963.
Erbrecht

Erbrecht [Brockhaus-1911]

... unmittelbarer Vertreter aller übertragbaren Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen, oder Miterbe, Vertreter eines bloßen Anteils an denselben ... ... oder doch ein nach Quoten bestimmter Teil der Gesamtheit von Rechten und Verbindlichkeiten des Verstorbenen auf den oder die Erben über, während das Vermächtnis ...

Lexikoneintrag zu »Erbrecht«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 524.
Erfüllen

Erfüllen [Adelung-1793]

Erfüllen , verb. reg. act. voll machen, anfüllen, ausfüllen ... ... Pflicht, seiner Verbindlichkeit ein Genüge thun, in der höhern Schreibart. Seine Pflichten, seine Verbindlichkeiten erfüllen. Sein Gelübde, sein Versprechen erfüllen. Aber die biblischen R.A. das ...

Wörterbucheintrag zu »Erfüllen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1891-1892.
Bergrecht

Bergrecht [Meyers-1905]

Bergrecht , der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche ... ... und der neueintretende Teilnehmer tritt der Gewerkschaft gegenüber in alle Rechte und Verbindlichkeiten der frühern Gewerken ein. Die Verwaltung der Gemeinschaft erfolgt durch ...

Lexikoneintrag zu »Bergrecht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 679-684.
Unterthan

Unterthan [Brockhaus-1837]

Unterthan eines Staats heißt, wer die Gewalt desselben über sich ... ... welchem zufolge es einem jeden Staatsgenossen unbenommen bleibt, aus dem Unterthansverbände, nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten gegen den Staat , deren Erfüllungszeit bereits gekommen ist, mit seinem Vermögen ...

Lexikoneintrag zu »Unterthan«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 532-533.
Die Juden

Die Juden [Brockhaus-1809]

*Die Juden . Wer hat nicht in der neusten, an unübersehbaren ... ... Stättigkeits- und Schutz-Ordnung der Judenschaft zu Frankfurt, deren Verfassung, Verwaltung, Rechte und Verbindlichkeiten betreffend in 151 Paragraphen, welche der hochverdiente Fürst Primas unterm 30. Nov. ...

Nachtrag zum Lexikoneintrag zu »Die Juden«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 497-500.
Last, die

Last, die [Adelung-1793]

Die Last , plur. die -en. 1. Eine Unvollkommenheit, ... ... Abgaben an die Obrigkeit und alle gegen den Grund- und Landesherren auf sich habende Verbindlichkeiten häufig Lasten, Onera, zu nennen. Das Land hat viele Lasten zu ...

Wörterbucheintrag zu »Last, die«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1917-1919.
Maria II.

Maria II. [Brockhaus-1837]

Maria II . (Donna) da Gloria ... ... Miguel allen Ansprüchen und ging nach Italien , wo er aber die eingegangenen Verbindlichkeiten ebenso wie die frühern für ungültig erklärte. Nachdem Dom Pedro im Vorgefühl seines ...

Lexikoneintrag zu »Maria II.«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 55-56.
Execution

Execution [Brockhaus-1837]

Execution heißt die Vollstreckung eines Urtheils , die sowol im Criminal- ... ... nöthigen Hülfsauflagen erlassen, d.h. schriftliche Befehle, deren Inhalt der Verschiedenheit der Verbindlichkeiten des Verurtheilten sie anpaßt. Ist Jemandem z.B. die Vornahme einer bestimmten Handlung ...

Lexikoneintrag zu »Execution«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 710.
eintreten

eintreten [Georges-1910]

eintreten , I) v. intr.: 1) hinein- od ... ... s. einrücken no. II, 2: für jmd. (in bezug auf Verbindlichkeiten) bei einem ei., intervenire pro alqo apud alqm: jmd. (in ...

Wörterbucheintrag Deutsch-Latein zu »eintreten«. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 715-716.
Regierung

Regierung [Brockhaus-1837]

Regierung nennt man vorzugsweise die verfassungsmäßige Ausübung der Rechte eines ... ... den von ihm beherrschten Staat sowol in seinen Rechten als auch in seinen Verbindlichkeiten vertritt; die Militairgewalt, vermöge welcher dem Staatsoberhaupte das Recht zusteht, die ...

Lexikoneintrag zu »Regierung«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 655.
Hörigkeit

Hörigkeit [Brockhaus-1837]

Hörigkeit ist ein im deutschen Mittelalter häufig vorkommendes Schutz- und ... ... s.d.) durch nichts unterschied, obschon es in der Regel nur in gewissen Verbindlichkeiten für den Hörigen besteht, welche neben der Freiheit seiner Person bestehen ...

Lexikoneintrag zu »Hörigkeit«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 415.
Huldigung

Huldigung [Brockhaus-1837]

Huldigung heißt vorzugsweise die feierliche Gelobung der Treue und des Gehorsams ... ... Anerkennung vorgenommen wird, indem auch dann, wenn keine Huldigung vorgenommen worden ist, die Verbindlichkeiten der Unterthanen gegen den Landesherrn dieselben sind. Bei feierlichen Huldigungen pflegen die ...

Lexikoneintrag zu »Huldigung«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 421.
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