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Affidat

Affidat [Pierer-1857]

Affidat (v. mittellatein., affidare , beschwören) 1 ) Belehnter, Lehnsmann; 2 ) Schutzverwandter. Daher: Affidation , gegenseitiger Vertrag , Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1 ) eidliche Versicherung vor Gericht ; auch 2 ) ein ...

Lexikoneintrag zu »Affidat«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 155.
Adel [1]

Adel [1] [Pierer-1857]

Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... ) Der hohe A. ist eigentlich der Überrest früher mit großen Länderstrecken, belehnter Dynasten . Außer allen regierenden fürstlichen Häusern rechnet man jetzt die großen ...

Lexikoneintrag zu »Adel [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 115-123.
Belehnen

Belehnen [Adelung-1793]

Belehnen , verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen ... ... engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens. S. Lehen. Anm ...

Wörterbucheintrag zu »Belehnen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 841.
Belehnung

Belehnung [Pierer-1857]

Belehnung ( In vestitura ). der gerichtliche Act, durch welchen der ... ... Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter . Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.

Lexikoneintrag zu »Belehnung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 512.
Vierung, die

Vierung, die [Adelung-1793]

Die Vierung , plur. die -en, von dem schon ungewöhnlichen ... ... da denn auch das Recht über diese Vierung, die Vierungsgerechtigkeit genannt wird. Ein jeder belehnter Gang führet seine Vierung mit sich. Die Vierung leiden müssen, diesem Vierungsrechte eines ...

Wörterbucheintrag zu »Vierung, die«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1211-1212.
Delbrück, Hans/Geschichte der Kriegskunst/3. Teil. Das Mittelalter/Fußnoten

Delbrück, Hans/Geschichte der Kriegskunst/3. Teil. Das Mittelalter/Fußnoten [Geschichte]

Fußnoten. 1 S. 231 Lex Ribuaria XXXVI, 11. M. ... ... Besetzung eines neu errichteten Kastells von je 100 Hufen einen Gastalden (= Scaramannus, nicht belehnter Krieger) und von je 1000 Hufen einen Wagen mit zwei Ochsen verlangt, so ...

Volltext Geschichte: Fußnoten. Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3.

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur [Soziologie]

Max Weber Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur 1 ... ... Inschriften aus Kommodus' Zeit zeigen uns, daß der Kolonus dort bereits ein mit Land belehnter und dagegen zu bestimmten Diensten verpflichteter Fronbauer geworden war. Und dieser ökonomischen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988.: Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur

Delbrück, Hans/Geschichte der Kriegskunst/3. Teil. Das Mittelalter/4. Buch. Das späte Mittelalter/3. Kapitel. Die Osmanen [Geschichte]

Drittes Kapitel. Die Osmanen. Wir haben gesehen, wie die kriegerische ... ... der unterworfenen Landschaften, Serbien, hat man berechnet, daß auf etwa 40 qkm ein belehnter Sipahi kam. Neben den Timarli hatten die Sultane noch in ihrer unmittelbaren Umgebung ...

Volltext Geschichte: 3. Kapitel. Die Osmanen. Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1923, Teil 3, S. 493-497.

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus [Soziologie]

4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus. Wesen der ... ... von den Kosten seiner persönlichen Wirtschaft zu scheidende Ausgaben. Wie jeder einzelne, Herr wie belehnter Beamter, auf der Grundlage seiner subjektiven Rechtssphäre seinen dem Wesen nach persönlichen Interessen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 625-654.: 4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus
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