Affidat (v. mittellatein., affidare , beschwören) 1 ) Belehnter, Lehnsmann; 2 ) Schutzverwandter. Daher: Affidation , gegenseitiger Vertrag , Miethcontract. Affidavit (engl., spr. Ässidäwwit,) 1 ) eidliche Versicherung vor Gericht ; auch 2 ) ein ...
Adel (vom althochdeutschen adal , d.i. ausgezeichnet, od. ... ... ) Der hohe A. ist eigentlich der Überrest früher mit großen Länderstrecken, belehnter Dynasten . Außer allen regierenden fürstlichen Häusern rechnet man jetzt die großen ...
Belehnen , verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen ... ... engsten Verstande nicht Lehen genannt werden. Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens. S. Lehen. Anm ...
Belehnung ( In vestitura ). der gerichtliche Act, durch welchen der ... ... Lehnhof, das Lehngut übertragen erhält. Der mit einem Lehn Begabte heißt ein Belehnter . Näheres s.u. Lehn u. Lehnrecht.
Die Vierung , plur. die -en, von dem schon ungewöhnlichen ... ... da denn auch das Recht über diese Vierung, die Vierungsgerechtigkeit genannt wird. Ein jeder belehnter Gang führet seine Vierung mit sich. Die Vierung leiden müssen, diesem Vierungsrechte eines ...
Fußnoten. 1 S. 231 Lex Ribuaria XXXVI, 11. M. ... ... Besetzung eines neu errichteten Kastells von je 100 Hufen einen Gastalden (= Scaramannus, nicht belehnter Krieger) und von je 1000 Hufen einen Wagen mit zwei Ochsen verlangt, so ...
Max Weber Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur 1 ... ... Inschriften aus Kommodus' Zeit zeigen uns, daß der Kolonus dort bereits ein mit Land belehnter und dagegen zu bestimmten Diensten verpflichteter Fronbauer geworden war. Und dieser ökonomischen ...
Drittes Kapitel. Die Osmanen. Wir haben gesehen, wie die kriegerische ... ... der unterworfenen Landschaften, Serbien, hat man berechnet, daß auf etwa 40 qkm ein belehnter Sipahi kam. Neben den Timarli hatten die Sultane noch in ihrer unmittelbaren Umgebung ...
4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus. Wesen der ... ... von den Kosten seiner persönlichen Wirtschaft zu scheidende Ausgaben. Wie jeder einzelne, Herr wie belehnter Beamter, auf der Grundlage seiner subjektiven Rechtssphäre seinen dem Wesen nach persönlichen Interessen ...