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Guthaben

Guthaben [Meyers-1905]

Guthaben , die Summe , die ein Kaufmann von einem andern zu fordern hat, im Kontokorrentverkehr der Saldo , der beim Abschluß der Rechnung dem Kontokorrententnehmer verbleibt; auch die Summe , die auf dem Konto eines Geschäftsfreundes im Haben gebucht ist ...

Lexikoneintrag zu »Guthaben«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 549.
Guthaben

Guthaben [Pierer-1857]

Guthaben ( Forderung ), der Betrag ( Summe ), welchen Jemand ( Kaufmann , Firma etc.) von einem Anderen ( resp . einer anderen Firma ) für gelieferte Waaren , geleistete Dienste u. dgl. zu fordern hat; vgl. Credit u. ...

Lexikoneintrag zu »Guthaben«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 797.
guthaben

guthaben [Georges-1910]

guthaben , s. gut. – gutheißen , s. billigen, beistimmen. – Gutheißen , das; z.B. ohne G. des Volks, iniussu populi.

Wörterbucheintrag Deutsch-Latein zu »guthaben«. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1187.
Guthaben

Guthaben [Wander-1867]

1. Der hat es nicht gut, der vmb Gnad bitt. – Lehmann, II, 63, 119. 2. Keiner hat es so gut, der andere hab' es so übel.

Sprichwort zu »Guthaben«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 214.
Sld.

Sld. [Pierer-1857]

Sld. , Abkürzung für Saldo , Guthaben .

Lexikoneintrag zu »Sld.«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 213.
Haben

Haben [Meyers-1905]

Haben (frz. avoir , ital. avere , engl. ... ... in der kaufmännischen Buchhaltung soviel wie Credit , die Bezeichnung für das Guthaben , im Gegensatz zu Soll ( Debet ), womit die ...

Lexikoneintrag zu »Haben«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 585.
Haben

Haben [Brockhaus-1911]

Haben , s.v.w. Guthaben oder Kredit (s. Debet ).

Lexikoneintrag zu »Haben«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 742.
Haben [1]

Haben [1] [Pierer-1857]

Haben (Handelsw.), so v.w. Guthaben .

Lexikoneintrag zu »Haben [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 824.
Avance

Avance [Meyers-1905]

Avance (franz., spr. awāngß', ital. Avanzo ), Vorsprung , Vorteil, Gewinn ; im Handel Geldvorschuß, Guthaben . Man steht in A., wenn man von jemand mehr zu fordern hat, ...

Lexikoneintrag zu »Avance«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 195.
Blanko

Blanko [Brockhaus-1911]

Blanko (span. blanco, ital. bianco, d.i. weiß, unbeschrieben), unausgefüllt, unbegrenzt; in blanco trassieren , ohne Guthaben auf jemand Wechsel (Blankotratten) abgeben; Blankokredit , der Kredit ...

Lexikoneintrag zu »Blanko«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 216-217.
Avance [1]

Avance [1] [Pierer-1857]

Avance (fr., spr. Awangs, ital. Avancio ), 1 ... ... Vorschuß , für Einen ausgelegte Gelder; 3 ) bei gegenseitiger Rechnung das Guthaben eines der Betheiligten; 4 ) Vorauszahlung ; bes. 5 ) ...

Lexikoneintrag zu »Avance [1]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 94.
Scheck

Scheck [Brockhaus-1911]

Scheck (engl. check, frz. chèque), Geldanweisung, bes. Anweisung auf das Guthaben, das jemand bei einer Bank hat, zahlbar bei Sicht ; in Deutschland bes. durch die Reichsbank eingebürgert, deren rote S. zur Überweisung im ...

Lexikoneintrag zu »Scheck«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 624.
Skontro

Skontro [Meyers-1905]

Skontro (ital. Scontro , Riscontro , Skontration , ... ... Ausgleichung (Kompensierung) gegenseitiger Verbindlichkeiten durch Abrechnung , bez. Überweisung der Guthaben , so daß nur die Überschüsse (Saldi) bezahlt zu werden brauchen, daher ...

Lexikoneintrag zu »Skontro«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 530.
Credĭt

Credĭt [Pierer-1857]

Credĭt (lat.), Bezeichnung für die Seite eines Conto , auf welchem das Guthaben des Contoinhabers steht.

Lexikoneintrag zu »Credĭt«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 513.
Bordereau

Bordereau [Pierer-1857]

Bordereau (fr., spr. Bordroh), 1 ) Münzsortenzettel; 2 ) Abrechnungsauszug, um Schuld od. Guthaben daraus zu ersehen.

Lexikoneintrag zu »Bordereau«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 90.
Forderung

Forderung [Pierer-1857]

Forderung (Handelsw), so v.w. Guthaben.

Nachtragsartikel zu »Forderung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 845.
Giroverkehr

Giroverkehr [Meyers-1905]

... Anweisungen sowie die Einkassierung fälliger Forderungen (Rechnungen). Über sein Guthaben kann der Kunde verfügen, indem er Wechsel und andre ... ... ihn eingehenden Gelder eingetragen werden. Verfügt er über mehr, als sein Guthaben beträgt, so lehnt die Bank die ...

Lexikoneintrag zu »Giroverkehr«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 868-869.
Gutschreiben

Gutschreiben [Meyers-1905]

Gutschreiben , eine Summe im Konto eines Geschäftsfreundes als dessen Guthaben (s. d.) unter Haben eintragen, im Gegensatz zu »belasten«.

Lexikoneintrag zu »Gutschreiben«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 550.
Clearinghouse

Clearinghouse [Brockhaus-1911]

Clearinghouse (engl., spr. kliringhaus), Liquidations - oder Abrechnungsbureau, Anstalt ... ... wo Londoner Bankfirmen täglich durch ihre Kommis (Clearing clercs) gegenseitige Forderungen und Guthaben ausgleichen. Ähnliche Einrichtungen auch in andern Ländern , in Deutschland die Abrechnungsstellen ...

Lexikoneintrag zu »Clearinghouse«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 352.
Aktivgeschäfte

Aktivgeschäfte [Meyers-1905]

Aktivgeschäfte , im Bankwesen diejenigen Geschäfte , die für den Geschäftsinhaber ein Guthaben begründen, wie die Diskontierung von Wechseln , das Lombardgeschäft , die hypothekarischen Darlehen etc. Den Gegensatz zu den Aktivgeschäften bilden die Passivgeschäfte , d.h. solche, ...

Lexikoneintrag zu »Aktivgeschäfte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 245.
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