Tutor (lat.), 1) Beschützer; 2) Vormund , s.d. Daher Tutorium , die gerichtliche Bestätigung zum Vormund ; tutorio nomine , vermöge der Vormundschaft ; 3) der Beistand der Magistra der Beguinen ; 4 ...
Bestallung , die Einsetzung in ein Amt oder einen Dienst , auch ... ... ), die darüber ausgefertigte Urkunde ; s. Anstellung . Auch soviel wie Tutorium , d. h. eine vom Vormundschaftsgericht ausgestellte Urkunde über die erfolgte ...
Lippe (nicht L.- Detmold ), deutsches Fürstentum , ... ... Prinz Alexander ihm folgen müßte; dies war nötig, da das Pactum tutorium von 1667 nur die Vormundschaft für einen unmündigen, nicht aber eine ...
Vollmacht , 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat , ... ... Auftrag bezieht, bei Actorien des Nachweises der Berechtigung des Ausstellers durch Beifügung des Tutorium, Curatorium etc. Untersiegelung der V. wird in der Regel nur ...
Vormundschaft ( Tutela ), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung ... ... der V. förmlich eingesetzt werden. Dies geschieht durch ein gerichtliches Decret (Tutorium od. Curatorium ), welches dem Vormund zu seiner Legitimation ...