* He is klamm. ( Mecklenburg. ) – Dr. Schiller. Von einem Kaufmann , der seine Zahlungen eingestellt hat. Oder um überhaupt zu sagen: mit seinem Vermögen geht es zu Ende .
Or-Sol , ein sonst im französischen Handel gewöhnlicher Ausdruck , welcher bei Zahlungen in das Ausland beigesetzt wurde u. die angegebne Summe um das Dreifache erhöhte.
*1. Er is heiserig. ( Jüd.-deutsch. Brody. ) D.h. er hat seine Zahlungen eingestellt. *2. Er ist heyser. – Eyering, II, 353.
Sebbun ( Japan . M. ), ein Reinigungsfest, und ein Austreiben des bösen Geistes, welches kurz vor dem neuen Jahre geschieht. Es ist dieses Fest zugleich der Termin für alte halbjährigen Zahlungen.
... ( Disconto , fr. Escompte ), der Abzug auf Zahlungen , welche früher geleistet werden, als sie fällig sind, kommt besonders bei Wechseln , dann aber auch auf Zahlungen für empfangene Waaren in Anwendung. Bei Wechseln besteht der D ...
Pfennig ( Pfenning , althochd. phantinc, phenninc ), ursprünglich gemünztes ... ... Beicht-, Notpfennig etc.), dann insbes. diejenige Münze , in der die meisten Zahlungen geschahen, wie während des Mittelalters bis gegen 1300 fast ausschließlich in ( ...
Währung , Valuta , ursprünglich die obrigkeitliche Gewährleistung des ... ... als gesetzliches Zahlungsmittel ( Kurant - oder Währungsgeld ) anerkannt ist und daher bei Zahlungen in jeder Höhe angenommen werden muß. Ein Staat hat Gold -W ...
Diskónt ( Diskonto , ital. sconto), der Abzug auf Zahlungen, die vor der Verfallzeit geleistet werden, bes. im Wechselhandel die Zinsen für die Zeit vom Kauf des Wechsels bis zu seinem Verfalltage; daher Wechsel diskontieren, sie ...
Hundert , das, centuria (als Abteilung). – centum. centeni (hundert, je hundert, bei Zählungen). – numerus centenarius (als Zahl). – nota centenarii numeri (die Hundert als Zahlzeichen). – nach Hunderten, centuriatim: nach Hunderten einteilen, ...
Gebühren , die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat ... ... hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe , Zahlungen an den Rechtsanwalt , Notar , Gerichtsvollzieher , Zeugen etc. für ...
Tsju-gen ( Japan . M. ), Feier der Jahresmitte, welche auf den fünfzehnten Tag des siebenten Monats (unserm August entsprechend) fällt. Dieses Fest ist nicht sehr beliebt, weil bei demselben alle halbjährigen Zahlungen entrichtet werden müssen.
Rembours und Remboursement sind im kaufmännischen Geschäftsleben übliche Ausdrücke für Wiedererstattung und Deckung gemachter oder zu machender Zahlungen durch Einsendung von Geld oder Anweisung . Sich remboursiren heißt daher sich bezahlt machen.
Bankagio , das Aufgeld , welches bei Zahlungen in nicht couranten Münzsorten an die Bank entrichtet werden muß.
Bankrecht , 1 ) der Inbegriff aller den öffentlichen Banken zustehenden ... ... u. Vorzüge , z.B. daß die aus den Büchern zu erweisenden Zahlungen als gültig betrachtet, daß die Bank u. die darin niedergelegten Gelder ...
Verfallen , 1) von Schiffen , von dem richtigen Laufe ... ... häufigsten durch widrige Winde od. Strömungen bewirkt wird; 2) von Zahlungen , Wechseln u. dgl., gefällig od. zahlbar sein; 3) ...
Arrerages (v. fr., spr. Arrerahsch), 1 ) rückständige Zahlungen ; 2 ) anwachsende, das Capital mehrende Zinsen .
Fallieren (frz. faillir), seine Zahlungen einstellen.
Liquidiren (v. lat.), 1 ) im Handel gegenseitige Rechnungen nachweisten, zur Richtigkeit bringen, ausgleichen u. abschließen; od. die Zahlungen einstellen; od. das Geschäft freiwillig aufgeben; 2 ) in der ...
Überfällig , ein Wechsel , wenn schon einige Zeit über den Zahlungstag verstrichen ist; eben so von Zinsen u. anderen Zahlungen zu einer bestimmten Frist .
Meßstrazze , besondere Strazze , worin nur die auf einer Messe vorfallenden Geschäfte , Ein- u. Verkäufe , gemachte Zahlungen , einkassirte u. ausstehende Schulden etc. eingetragen werden.
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