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Klamm

Klamm [Wander-1867]

* He is klamm. ( Mecklenburg. ) – Dr. Schiller. Von einem Kaufmann , der seine Zahlungen eingestellt hat. Oder um überhaupt zu sagen: mit seinem Vermögen geht es zu Ende .

Sprichwort zu »Klamm«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 1364.
Or-Sol

Or-Sol [Pierer-1857]

Or-Sol , ein sonst im französischen Handel gewöhnlicher Ausdruck , welcher bei Zahlungen in das Ausland beigesetzt wurde u. die angegebne Summe um das Dreifache erhöhte.

Lexikoneintrag zu »Or-Sol«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 383.
Heiser

Heiser [Wander-1867]

*1. Er is heiserig. ( Jüd.-deutsch. Brody. ) D.h. er hat seine Zahlungen eingestellt. *2. Er ist heyser. – Eyering, II, 353.

Sprichwort zu »Heiser«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870, Sp. 483.
Sebbun

Sebbun [Vollmer-1874]

Sebbun ( Japan . M. ), ein Reinigungsfest, und ein Austreiben des bösen Geistes, welches kurz vor dem neuen Jahre geschieht. Es ist dieses Fest zugleich der Termin für alte halbjährigen Zahlungen.

Lexikoneintrag zu »Sebbun«. Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 410.
Discont

Discont [Pierer-1857]

... ( Disconto , fr. Escompte ), der Abzug auf Zahlungen , welche früher geleistet werden, als sie fällig sind, kommt besonders bei Wechseln , dann aber auch auf Zahlungen für empfangene Waaren in Anwendung. Bei Wechseln besteht der D ...

Lexikoneintrag zu »Discont«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 183.
Pfennig

Pfennig [Meyers-1905]

Pfennig ( Pfenning , althochd. phantinc, phenninc ), ursprünglich gemünztes ... ... Beicht-, Notpfennig etc.), dann insbes. diejenige Münze , in der die meisten Zahlungen geschahen, wie während des Mittelalters bis gegen 1300 fast ausschließlich in ( ...

Lexikoneintrag zu »Pfennig«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 701-702.
Währung

Währung [Brockhaus-1911]

Währung , Valuta , ursprünglich die obrigkeitliche Gewährleistung des ... ... als gesetzliches Zahlungsmittel ( Kurant - oder Währungsgeld ) anerkannt ist und daher bei Zahlungen in jeder Höhe angenommen werden muß. Ein Staat hat Gold -W ...

Lexikoneintrag zu »Währung«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 942.
Diskónt

Diskónt [Brockhaus-1911]

Diskónt ( Diskonto , ital. sconto), der Abzug auf Zahlungen, die vor der Verfallzeit geleistet werden, bes. im Wechselhandel die Zinsen für die Zeit vom Kauf des Wechsels bis zu seinem Verfalltage; daher Wechsel diskontieren, sie ...

Lexikoneintrag zu »Diskónt«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 440.
Hundert [2]

Hundert [2] [Georges-1910]

Hundert , das, centuria (als Abteilung). – centum. centeni (hundert, je hundert, bei Zählungen). – numerus centenarius (als Zahl). – nota centenarii numeri (die Hundert als Zahlzeichen). – nach Hunderten, centuriatim: nach Hunderten einteilen, ...

Wörterbucheintrag Deutsch-Latein zu »Hundert [2]«. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1365.
Gebühren

Gebühren [Brockhaus-1911]

Gebühren , die Vergütung für besondere Dienstleistungen, die der Zahlende veranlaßt hat ... ... hat; darunter fallen Abgaben an den Staat für Inanspruchnahme der Tätigkeit seiner Organe , Zahlungen an den Rechtsanwalt , Notar , Gerichtsvollzieher , Zeugen etc. für ...

Lexikoneintrag zu »Gebühren«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 651.
Tsju-gen

Tsju-gen [Vollmer-1874]

Tsju-gen ( Japan . M. ), Feier der Jahresmitte, welche auf den fünfzehnten Tag des siebenten Monats (unserm August entsprechend) fällt. Dieses Fest ist nicht sehr beliebt, weil bei demselben alle halbjährigen Zahlungen entrichtet werden müssen.

Lexikoneintrag zu »Tsju-gen«. Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 438.
Rembours

Rembours [Brockhaus-1837]

Rembours und Remboursement sind im kaufmännischen Geschäftsleben übliche Ausdrücke für Wiedererstattung und Deckung gemachter oder zu machender Zahlungen durch Einsendung von Geld oder Anweisung . Sich remboursiren heißt daher sich bezahlt machen.

Lexikoneintrag zu »Rembours«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 672.
Bankagio

Bankagio [Pierer-1857]

Bankagio , das Aufgeld , welches bei Zahlungen in nicht couranten Münzsorten an die Bank entrichtet werden muß.

Lexikoneintrag zu »Bankagio«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 295.
Bankrecht

Bankrecht [Pierer-1857]

Bankrecht , 1 ) der Inbegriff aller den öffentlichen Banken zustehenden ... ... u. Vorzüge , z.B. daß die aus den Büchern zu erweisenden Zahlungen als gültig betrachtet, daß die Bank u. die darin niedergelegten Gelder ...

Lexikoneintrag zu »Bankrecht«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 297.
Verfallen

Verfallen [Pierer-1857]

Verfallen , 1) von Schiffen , von dem richtigen Laufe ... ... häufigsten durch widrige Winde od. Strömungen bewirkt wird; 2) von Zahlungen , Wechseln u. dgl., gefällig od. zahlbar sein; 3) ...

Lexikoneintrag zu »Verfallen«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 463.
Arrerages

Arrerages [Pierer-1857]

Arrerages (v. fr., spr. Arrerahsch), 1 ) rückständige Zahlungen ; 2 ) anwachsende, das Capital mehrende Zinsen .

Lexikoneintrag zu »Arrerages«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 758.
Fallieren

Fallieren [Brockhaus-1911]

Fallieren (frz. faillir), seine Zahlungen einstellen.

Lexikoneintrag zu »Fallieren«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 556.
Liquidiren

Liquidiren [Pierer-1857]

Liquidiren (v. lat.), 1 ) im Handel gegenseitige Rechnungen nachweisten, zur Richtigkeit bringen, ausgleichen u. abschließen; od. die Zahlungen einstellen; od. das Geschäft freiwillig aufgeben; 2 ) in der ...

Lexikoneintrag zu »Liquidiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 418.
Überfällig

Überfällig [Pierer-1857]

Überfällig , ein Wechsel , wenn schon einige Zeit über den Zahlungstag verstrichen ist; eben so von Zinsen u. anderen Zahlungen zu einer bestimmten Frist .

Lexikoneintrag zu »Überfällig«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 106.
Meßstrazze

Meßstrazze [Pierer-1857]

Meßstrazze , besondere Strazze , worin nur die auf einer Messe vorfallenden Geschäfte , Ein- u. Verkäufe , gemachte Zahlungen , einkassirte u. ausstehende Schulden etc. eingetragen werden.

Lexikoneintrag zu »Meßstrazze«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 174.
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