Negoziābel (neulat.), begebbar, geeignet für den kaufmännischen Verkehr; negoziable Papiere , Handelspapiere (s.d.). Negoziieren , den Abschluß eines Geschäfts vermitteln, handeln; Negoziánt , Geschäftsmann; Negoziatiōn , Unterhandlung.
Negozĭabel (neulat.), begebbar, für den kaufmännischen Verkehr geeignet. Negoziabilität , Begebbarkeit, Verkehrs -, Zirkulationsfähigkeit, insbes. von Wertpapieren (s. Handelspapier ).
Handelspapier ( negoziables Papier ) ist ein für den Umsatz ... ... und Bedeutung der Handelspapiere ist deren Zirkulationsfähigkeit von besonderer Wichtigkeit; sie müssen leicht übertragbar (begebbar) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere (s. d.) ...
Vierzehntes Kapitel Mr. Micawbers Geschäfte. Ich will nicht auf die ... ... viel mit diesen Dingen zu tun gehabt zu haben scheinen, – weil Wechsel begebbar sind. Aber wenn ein Dokument anderer Art vorgezogen werden sollte, so würde ich ...