begnadigen , I) jmd. mit etwas b., d. i. aus Gnade zuteil werden lassen: alqm (mit u. ohne honoriscausā) dignari alqā re od. mit folg. Infin. (jmd., um ihm eine Ehre anzutun, einer Sache für würdig halten und ...
Begnadigen , verb. reg. act. Gnade erweisen, Gnade ... ... . Einen mit einem Amte, mit einem Jahrgelde begnadigen, ihm solches als eine Gnade verleihen. Daher die Begnadigung, und das Begnadigungsrecht, das Recht, einen Missethäter zu begnadigen; Jus aggratiandi. ...
Pardon (fr., spr. Pardong), 1 ) Verzeihung , Straferlassung; 2 ) die Schonung des Lebens der Besiegten u. Gefangenen, denen unter Umständen der Kriegsgebrauch das Leben zu nehmen verstattet; vgl. Kriegsgefangene ; Pardonniren , begnadigen.
Pardon (frz., spr. -óng), Verzeihung, Begnadigung, bes. Schonung des Lebens eines im Kampfe besiegten Gegners; General -P., allgemeine Begnadigung; pardonieren , verzeihen, begnadigen.
Pardon (dong), frz., Gnade , Verzeihung; pardonniren , begnadigen.
ī-gnōsco , nōvī, nōtum, ere (in u. gnosco ... ... nosco), etw. nicht kennen wollen, nachsehen, verzeihen, jmd. begnadigen, m. Dat. rei od. pers., Cethegi adulescentiae, Sall ...
Amnestīe (grch.), gänzliche Verzeihung und Befreiung von Strafe , bestimmten Gruppen von Rechtsverletzungen und deren Tätern durch außerordentliche Verfügung des Souveräns gewährt, am häufigsten bei polit. Vergehen . Amnestieren , A. gewähren, begnadigen.
Der Pardōn , des -es, plur. die -e, ein aus dem Franz. Pardon, nur im gemeinen Leben für Vergebung und Begnadigung übliches Wort, so wie pardonniren, aus dem Franz. pardonner, vergeben, begnadigen.
Aggratiiren (v. lat.), 1 ) begnadigen; 2 ) wieder zu Gnaden annehmen; daher Aggrantiandi jus , Begnadigungsrecht; Aggratiation , Begnadigung .
Gratificiren (v. lat.), belohnen; beschenken; begnadigen. Daher Gratification , 1 ) freiwillige Vergünstigung; 2 ) Schenkung ; 3 ) Gehaltszulage, die nicht ausbedungen ist; 4) Schulderlaß; 5 ) beim Concursproceß die vorhergegangene Bezahlung eines Gläubigers , welcher den ...
angedeihen lassen , jmdm. Beistand, s. beistehen: Gnade, s. begnadigen: Schutz, s. beschützen, schützen: Unterricht, s. unterrichten (vgl. Unterricht): Verzeihung, s. verzeihen (vgl. Verzeihung).
437 Vorrechte . – Wer sich selber wirklich besitzt, das heißt, ... ... hat , betrachtet es fürderhin als sein eigenes Vorrecht, sich zu strafen, sich zu begnadigen, sich zu bemitleiden: er braucht dies niemandem zuzugestehen, er kann es aber ...
16. Der große Anstand will Ehrfurcht vor sich gezeigt sehen, will mir seinem Blicke begnadigen, mit seine Winken befehlen, mit seinem Ernste Ehrfurcht gebieten, und mit seiner freundlichen Miene belohnen. Hierzu bedarf er einer gewissen Gravität, eines feierlichen Ansehens, einer festen und geraden ...
1. Ach du grosser Gott, was lässt du für kleine Kartoffeln wachsen ... ... . 2 ) Die zu zehn Jahr Festung oder lebenslänglichem Zuchthaus begnadigen. 3 ) D.i. Arznei , die Krankheit voraussetzt. ...
dōno , āvī, ātum, āre (donum), I) (alci alqd) ... ... od. (gew.) dem Täter eines Vergehens verzeihen, den Täter begnadigen, ihm die Strafe erlassen, (s. Drak. ...
Leben , das, I) als Zustand, im Ggstz. zum Tod: ... ... alqm vivum servare. alqm conservare (jmd. am Lehen erhalten. mit dem Leben begnadigen); alqm salvum esse velle (jmd. am Leben erhalten wissen wollen); ...
Gnade , gratia (die Gnade = die gnädige Gesinnung und Gnadenbezeigung ... ... die Gnade eines Siegers erhalten werden): jmdm. G. erteilen, angedeihen lassen, s. begnadigen no. II: jmd. wieder zu G. annehmen, alqm du ...
-Igen , eine Endung verschiedener Zeiwörter, so wohl thätiger als mittler ... ... einzuflößen sucht. Dergleichen sind abmüßigen, ankündigen, verkündigen, beeidigen, beerdigen, beeinträchtigen, befriedigen, begnadigen, behändigen, einhändigen, aushändigen, beleidigen, beköstigen, bestätigen, bewilligen, endigen, erkundigen, ...
Luzern , 1 ) Canton der Schweiz , grenzt im ... ... wurden, gegen einen Antrag in der Nationalversammlung , auch Siegwart-Müller zu begnadigen legte aber die Regierung von L. Verwahrung ein, da in dieser Angelegenheit ...
Heiden (ursprünglich Haiden, d.h. Landbewohner), Ungläubige , werden ... ... nicht für heidnisch, und übrigens ist man überzeugt, daß Gott auch die Heiden begnadigen werde, wenn ihre Abgötterei nur Folge ihrer Unwissenheit ist und wenn sie ...
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