dinglich , ad res pertinens. – d. Klage, in rem actio.
2. Dinglich , adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus reale. Einige Sprachlehrer haben ...
1. * Dinglich , adj. et adv. gerichtlich, zum Gericht gehörig, ein Wort, welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist; S. 1 Ding.
Real (v. lat.), 1 ) sächlich, dinglich, bisweilen im Gegensatz zu persönlich; 2 ) wirklich, wahr; Realer Wechsel , so v.w. Trassirter Wechsel ; das Reale bezeichnet oft im Gegensatz zu dem Idealen ...
Real , reell (vom lat. res , Sache ), sachlich, dinglich, im Gegensatz zu persönlich, ideal, auch zu formell, wörtlich: daher z.B. R. kenntniß = Sachkenntniß, reeller Werth = wirklicher Werth etc. R. ...
Reāl (lat.), sachlich, dinglich, im Gegensatz zu persönlich oder zu wörtlich, auch s.v.w. stofflich; im Gegensatz zu ideal oder imaginär s.v.w. wirklich, wahrhaft seiend, gründlich. (S. auch Realien und Reell .)
real (v. lat. res) heißt 1. sachlich oder dinglich; 2. gegenständlich, objektiv und 3. materiell und wirklich.
Baugeld . Die Finanzierung eines Hausbaues geschieht durch Leihgeld und Eigengeld. Das ... ... nötigenfalls als zweite Hypothek (bis 75%, ausnahmsweise 90%) im Grundbuche eingetragen und dadurch dinglich gesichert. Das Eigengeld muß also 25% bezw. 10% des Baukapitals betragen. ...
Real : einer Sache (res) angehörend, sachhaft, dinglich, wirklich, objectiv. Vgl. Realität , Unterscheidung .
Ringlich – dinglich. – Wurzbach II, 296. In Betreff des Ursprungs dieser Redensart s. ⇒ Ring 25.
Rechtsame , zuständige Rechte , Befugnisse, persönlich oder dinglich.
Negatorĭenklage (Actĭo negatorĭa), Klage eines dinglich Berechtigten, insbes. Eigentümers, zur Abwehr eines widerrechtlichen Eingriffs in sein Rechtsgebiet.
20. Allgemeinbildung Ein Edler sprach 4 : Das große Leben ist nicht einseitig brauchbar, der große Sinn ist kein Gerät (nicht dinglich); die große Wahrheit kennt keine Bindungen, die große Zeit ist nicht festgelegt. ...
Ritter , heißen ursprünglich in Deutschland diejenigen Freigebornen, welche ihren Obern ... ... . Diese, die Landtagsfähigkeit bei Lehn- und Rittergütern , ist dinglich , das heißt, sie haftet auf dem Gute, und verpflanzt sich auf jeden ...
Patron heißt im Allgemeinen ein Beschützer oder Gönner und dieser Ausdruck schreibt ... ... weltliches oder Laienpatronat , was einem Laien als Eigenthumsrecht zusteht. Es kann dinglich oder persönlich sein, ruht im erstern Falle auf einem Grundstücke und geht ...
Hypothek (v. gr., Pignus , Pfand -, ... ... darin boten, daß bei den selben auch ohne Übertragung des Pfandobjectes selbst ein dinglich wirksames Recht als begründet angenommen wurde, bald das Institut der alten ...
... . Eine gütliche Vereinbarung über die Entschädigung ist nur zulässig, wenn keine dinglich Berechtigten, die aus der Entschädigung zu befriedigen sind, vorhanden sind, oder ... ... Entschädigung für beide Fälle festgestellt werde. Eine im Termin getroffene Vereinbarung ist, wenn dinglich Berechtigte vorhanden sind, nur dann zu Protokoll zu ...
Causalitas – Ich führe das Wort zunächst in seiner lateinischen Schreibung ein ... ... causa sei, eine Ursache ; mit wilder Analogiebildung schuf man aus dem fast für dinglich gehaltenen Substantiv causa das Adjektiv causalis, daraus wieder das abstrakte Adjektiv-Substantiv ...
Landsassiat ( Landsassiatus ), das Verhältniß derjenigen, welche in einem ... ... Bei dem vollen L. gilt dagegen als Regel , daß der Landsasse nicht blos dinglich, sondern auch persönlich den Gesetzen u. Gerichten des Landes , ...
Wirklichkeit (actualitas, realitas) bedeutet 1) gegenüber der bloßen Möglichkeit ... ... , Bildlichen, Vermeinten: den Charakter des mit Recht als seiend, wesenhaft, dinglich, eigenschaftlich, zuständlich Beurteilten, bezw. den Inbegriff des wahrhaft Seienden selbst. ...
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