Beschlagnahme (arrest, seizure; saisie, arrêt; sequestro) die über behördlichen Auftrag im Einzelfalle erfolgte Ingewaltnahme bestimmter Sachen oder Rechte. Die B. ist entweder Mittel oder Sicherung der Zwangsvollstreckung. Im engeren Sinne versteht man gewöhnlich unter B. die zu Sicherungszwecken ...
Arrestanlegung (seizure; saisie; sequestro), gegen eine Eisenbahn , d.i. jene prozessuale Maßregel, durch die zur Sicherung der Zwangsvollstreckung einzelne Teile des Eisenbahnvermögens ( Betriebsmittel , Materialien, Forderungen, Fonds u.s.w.) mit Beschlag belegt werden, ist zulässig, soweit nicht ...