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Klage [Wander-1867]

1. Das kann keine Klage heissen, da kein Richter bei Gericht ... ... 13. Klagen bezahlen keine Schulden . Holl. : Met klagen en steunen betaalt men zijne schulden niet. ( Harrebomée, II, 263 b . ) ...

Sprichwort zu »Klage«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
Stöhnen

Stöhnen [Adelung-1793]

Stöhnen , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert ... ... . Wenn stehnen oder stöhnen im Niedersächsischen auch sich stützen, lehnen bedeutet, Holl. steunen, so ist es alsdann ein vermittelst der Endsylbe nen gebildetes Intensivum von stehen ...

Wörterbucheintrag zu »Stöhnen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 397-398.
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