Kapitel III

Die gallischen Provinzen

[71] Wie Spanien, war auch das südliche Gallien bereits in republikanischer Zeit ein Theil des römischen Reiches geworden, jedoch weder so früh noch so vollständig wie jenes. Die beiden spanischen Provinzen sind in der hannibalischen, die Provinz Narbo in der gracchischen Zeit eingerichtet worden; und wenn dort Rom die ganze Halbinsel an sich nahm, so begnügte es sich hier nicht bloß bis in die letzte Zeit der Republik mit dem Besitz der Küste, sondern es nahm auch von dieser unmittelbar nur die kleinere und die entferntere Hälfte. Nicht mit Unrecht bezeichnete die Republik diesen ihren Besitz als das Stadtgebiet Narbo (Narbonne); der größere Theil der Küste, etwa von Montpellier bis Nizza, gehörte der Stadt Massalia. Diese Griechengemeinde war mehr ein Staat als eine Stadt, und das von Alters her bestehende gleiche Bündniß mit Rom erhielt durch ihre Machtstellung eine reale Bedeutung, wie sie bei keiner zweiten Bundesstadt je vorgekommen ist. Freilich waren nichtsdestoweniger die Römer für diese benachbarten Griechen mehr noch als für die entfernteren des Ostens der Schild wie das Schwert. Die Massalioten hatten wohl das untere Rhonegebiet bis nach Avignon hinauf in ihrem Besitz; aber die ligurischen und die keltischen Gaue des Binnenlandes waren ihnen keineswegs botmäßig, und das römische Standlager bei Aquae Sextiae (Aix) einen Tagemarsch nordwärts von Massalia ist recht eigentlich zum dauernden Schutz der reichen griechischen Kaufstadt eingerichtet worden. Es war eine der schwerwiegendsten Consequenzen des römischen Bürgerkrieges, daß mit der legitimen Republik zugleich [71] ihre treueste Verbündete, die Stadt Massalia, politisch vernichtet, aus einem mitherrschenden Staat umgewandelt ward in eine auch ferner reichsfreie und griechische, aber ihre Selbständigkeit und ihren Hellenismus in den bescheidenen Verhältnissen einer provinzialen Mittelstadt bewahrende Gemeinde. In politischer Hinsicht ist nach der Einnahme im Bürgerkrieg nicht weiter von Massalia die Rede; die Stadt ist fortan nur für Gallien was Neapolis für Italien, das Centrum griechischer Bildung und griechischer Lehre. Insofern als der größere Theil der späteren Provinz Narbo erst damals unter unmittelbare römische Verwaltung trat, gehört auch deren Einrichtung gewissermaßen erst dieser Epoche an.

Wie das übrige Gallien in römische Gewalt kam, ist auch bereits erzählt worden (3, 223f.). Vor Caesars gallischem Krieg erstreckte die Römerherrschaft sich ungefähr bis nach Toulouse, Vienne und Genf, nach demselben bis an den Rhein in seinem ganzen Lauf und an die Küsten des atlantischen Meeres im Norden wie im Westen. Allerdings war diese Unterwerfung wahrscheinlich nicht vollständig, im Nordwesten vielleicht nicht viel weniger oberflächlich gewesen als diejenige Britanniens (3, 295). Indeß erfahren wir von Ergänzungskriegen hauptsächlich nur hinsichtlich der Districte iberischer Nationalität. Den Iberern gehörte nicht bloß der südliche, sondern auch der nördliche Abhang der Pyrenäen mit deren Vorland, Bearn, die Gascogne, das westliche Languedoc38; und es ist schon erwähnt worden (S. 57), daß, als das nordwestliche Spanien mit den Römern die letzten Kämpfe bestand, auch auf der nördlichen Seite der Pyrenäen, und ohne Zweifel in Zusammenhang damit, ernsthaft gestritten wurde, zuerst von Agrippa im J. 716 [38], dann von Marcus Valerius Messalla, dem bekannten [28. 27] Patron der römischen Poeten, welcher im J. 726 oder 727, [72] also ungefähr gleichzeitig mit dem cantabrischen Krieg, in dem altrömischen Gebiet unweit Narbonne die Aquitaner in offener Feldschlacht überwand. In Betreff der Kalten wird nichts weiter gemeldet, als daß kurz vor der actischen Schlacht die Moriner in der Picardie niedergeworfen wurden; und wenn auch während des zwanzigjährigen fast ununterbrochenen Bürgerkrieges unsere Berichterstatter die verhältnißmäßig unbedeutenden gallischen Angelegenheiten aus den Augen verloren haben mögen, so beweist doch das Schweigen des hier vollständigen Verzeichnisses der Triumphe, daß keine weiteren militärischen Unternehmungen von Bedeutung im Keltenland während dieser Zeit stattgefunden haben. Auch nachher während der langen Regierung des Augustus und bei allen zum Theil recht bedenklichen Krisen der germanischen Kriege sind die gallischen Landschaften botmäßig geblieben. Freilich hat die römische Regierung sowohl wie die germanische Patriotenpartei, wie wir gesehen haben, beständig in Rechnung gezogen, daß ein entscheidender Erfolg der Deutschen und deren Einrücken in Gallien eine Erhebung der Gallier gegen Rom im Gefolge haben werde; sicher also kann die Fremdherrschaft damals noch keineswegs gestanden haben. Zu einer wirklichen Insurrection kam es im J. 21 unter Tiberius. Es bildete sich unter dem keltischen Adel eine weit verzweigte Verschwörung zum Sturz des römischen Regiments. Sie kam vorzeitig zum Ausbruch in den wenig bedeutenden Gauen der Turoner und der Andecaven an der unteren Loire, und es wurde sogleich nicht bloß die kleine Lyoner Besatzung, sondern auch ein Theil der Rheinarmee gegen die Aufständischen in Marsch gesetzt. Dennoch schlossen die angesehensten Districte sich an; die Treverer unter Führung des Julius Florus warfen sich haufenweise in die Ardennen; in der unmittelbaren Nachbarschaft von Lyon erhoben sich unter Führung des Julius Sacrovir die Haeduer und die Sequaner. Freilich wurden die geschlossenen Legionen ohne große Mühe der Rebellen Herr; allein der Aufstand, an dem Germanen sich in keiner Weise betheiligten, zeigt doch den im Lande und namentlich bei dem Adel damals noch herrschenden Haß gegen die fremden Gebieter, welcher durch den Steuerdruck und die Finanznoth, die als die Ursachen der Insurrection bezeichnet werden, gewiß verstärkt, aber nicht erst erzeugt war. Eine größere Leistung der römischen Staatskunst, als daß sie Galliens Herr zu werden vermocht hat, ist es, daß sie verstanden hat es zu bleiben und daß Vercingetorix keinen [73] Nachfolger gefunden hat, obwohl es, wie man sieht, nicht ganz an Männern fehlte, die gern den gleichen Weg gewandelt wären. Erreicht ward dies durch kluge Verbindung des Schreckens und des Gewinnens, man kann hinzusetzen des Theilens. Die Stärke und die Nähe der Rheinarmee ist ohne Frage das erste und das wirksamste Mittel gewesen, um die Gallier in der Furcht des Herrn zu erhalten. Wenn dieselbe durch das ganze Jahrhundert hindurch auf der gleichen Höhe geblieben ist, wie dies in dem folgenden Abschnitt dargelegt werden wird, so ist dies wahrscheinlich eben so sehr der eigenen Unterthanen wegen geschehen, als wegen der späterhin keineswegs besonders furchtbaren Nachbaren. Daß schon die zeitweilige Entfernung die ser Truppen die Fortdauer der römischen Herrschaft in Frage stellte, nicht weil die Germanen dann den Rhein überschreiten, sondern weil die Gallier den Römern die Treue aufsagen konnten, lehrt die Erhebung nach Neros Tod trotz ihrer Haltlosigkeit: nachdem die Truppen nach Italien abgezogen waren, um ihren Feldherrn zum Kaiser zu machen, wurde in Trier das selbständige gallische Reich proclamirt und die übrig gebliebenen römischen Soldaten auf dieses in Eid und Pflicht genommen. Aber wenn auch diese Fremdherrschaft, wie jede, auf der übermächtigen Gewalt, der Ueberlegenheit der geschlossenen und geschulten Truppe über die Menge zunächst und hauptsächlich beruhte, so beruhte sie doch darauf keineswegs ausschließlich. Die Kunst des Theilens ist auch hier erfolgreich angewandt worden. Gallien gehörte nicht den Kelten allein; nicht bloß die Iberer waren im Süden stark vertreten, sondern auch germanische Stämme am Rhein in beträchtlicher Zahl angesiedelt und durch ihre hervorragende kriegerische Tüchtigkeit mehr noch als durch ihre Zahl von Bedeutung. In geschickter Weise wußte die Regierung den Gegensatz zwischen den Kelten und den linksrheinischen Germanen zu nähren und auszunutzen. Aber mächtiger wirkte die Politik der Verschmelzung und der Versöhnung. Welche Maßregeln zu diesem Zwecke ergriffen wurden, wird weiterhin auseinandergesetzt werden; indem die Gauverfassung geschont und selbst eine Art nationaler Vertretung bewilligt, gegen das nationale Priesterthum auch, aber allmählich vorgegangen ward, dagegen die lateinische Sprache von Anfang an obligatorisch und mit jener nationalen Vertretung die neue Kaiserreligion verschmolzen wurde, überhaupt indem die Romanisirung nicht in schroffer Weise angefaßt, aber vorsichtig und geduldig gefördert [74] ward, hörte die römische Fremdherrschaft in dem Keltenland auf dies zu sein, da die Kelten selber Römer wurden und sein wollten. Wie weit die Arbeit bereits nach Ablauf des ersten Jahrhunderts der Römerherrschaft in Gallien gediehen war, zeigen die ebenerwähnten Vorgänge nach Neros Tod, die in ihrem Gesammtverlauf theils der Geschichte des römischen Gemeinwesens, theils den Beziehungen desselben zu den Germanen angehören, aber auch in diesem Zusammenhang wenigstens andeutungsweise erwähnt werden müssen. Der Sturz der julisch-claudischen Dynastie ging von einem keltischen Adlichen aus und begann mit einer keltischen Insurrection; aber es war dies keine Auflehnung gegen die Fremdherrschaft wie die des Vercingetorix oder noch des Sacrovir, ihr Ziel nicht die Beseitigung, sondern die Umgestaltung des römischen Regiments; daß ihr Führer seine Abstammung von einem Bastard Caesars zu den Adelsbriefen seines Geschlechts zählte, drückt den halb nationalen, halb römischen Charakter dieser Bewegung deutlich aus. Einige Monate später proclamirten allerdings, nachdem die abgefallenen römischen Truppen germanischer Herkunft und die freien Germanen für den Augenblick die römische Rheinarmee überwältigt hatten, einige keltische Stämme die Unabhängigkeit ihrer Nation, aber dieser Versuch scheiterte kläglich, nicht erst durch das Einschreiten der Regierung, sondern schon an dem Widerspruch der großen Majorität der Keltengaue selbst, die den Abfall von Rom nicht wollen konnten und nicht wollten. Die römischen Namen der führenden Adlichen, die lateinische Aufschrift der Insurrectionsmünzen, die durchgehende Travestie der römischen Ordnungen zeigen auf das Deutlichste, daß die Befreiung der keltischen Nation von dem Joch der Fremden im J. 70 n. Chr. deshalb nicht mehr möglich war, weil es eine solche Nation nicht mehr gab und die römische Herrschaft nach Umständen als ein Joch, aber nicht mehr als Fremdherrschaft empfunden ward. Wäre eine solche Gelegenheit zur Zeit der Schlacht bei Philippi oder noch unter Tiberius den Kelten geboten worden, so wäre der Aufstand wohl auch nicht anders, aber in Strömen Bluts verlaufen; jetzt verlief er im Sande. Wenn einige Decennien nach diesen schweren Krisen die Rheinarmee beträchtlich reducirt ward, so hatten eben sie den Beweis geliefert, daß die Gallier in ihrer großen Mehrzahl nicht mehr daran dachten sich von den Italienern zu scheiden und die vier Generationen, die seit der Eroberung sich gefolgt waren, ihr Werk gethan hatten. Was später dort vorgeht, sind Krisen innerhalb [75] der römischen Welt. Als diese auseinander zu brechen drohte, sonderte sich für einige Zeit wie der Osten so auch der Westen von dem Centrum des Reiches ab; aber der Sonderstaat des Postumus war das Werk der Noth, nicht der Wahl und auch die Sonderung nur eine factische; die Imperatoren, die über Gallien, Britannien und Spanien geboten, haben gerade ebenso auf die Beherrschung des ganzen Reiches Anspruch gemacht, wie ihre italischen Gegenkaiser. Gewiß blieben genug Spuren des alten keltischen Wesens und auch der alten keltischen Unbändigkeit. Wie der Bischof Hilarius von Poitiers, selbst ein Gallier, über das trotzige Wesen seiner Landsleute klagt, so heißen die Gallier auch in den späteren Kaiserbiographien störrig und unregierlich und geneigt zur Widersetzlichkeit, so daß ihnen gegenüber Consequenz und Strenge des Regiments besonders erforderlich erscheint. Aber an eine Trennung vom römischen Reich oder gar an eine Lossagung von der römischen Nationalität, so weit es überhaupt eine solche damals gab, ist in diesen späteren Jahrhunderten nirgends weniger gedacht worden als in Gallien; vielmehr füllt die Entwickelung der römisch-gallischen Cultur, zu welcher Caesar und Augustus den Grund gelegt haben, die spätere römische Epoche ebenso aus wie das Mittelalter und die Neuzeit.

Die Regulirung Galliens ist das Werk des Augustus. Bei derjenigen der Reichsverwaltung nach dem Schluß der Bürgerkriege kam das gesammte Gallien, so wie es Caesar übertragen oder von ihm hinzugewonnen worden war, nur mit Ausschluß des inzwischen mit Italien vereinigten Gebiets diesseit der Alpen, unter kaiserliche Verwaltung. Unmittelbar nachher begab Augustus sich nach Gallien und vollzog im J. 727 [27] in der Hauptstadt Lugudunum die Schatzung der gallischen Provinz, wodurch die durch Caesar zum Reiche gekommenen Landestheile zuerst einen geordneten Kataster erhielten und für sie die Steuerzahlung regulirt ward. Er verweilte damals nicht lange, da die spanischen Angelegenheiten seine Gegenwart erheischten. Aber die Durchführung der neuen Ordnung stieß auf große Schwierigkeiten und vielfach auf Widerstand; es sind nicht bloß militärische Angelegenheiten gewesen, welche Agrippas Aufenthalt in Gallien im J. 735 [19] und den des Kaisers selbst während der J. 738-741 [16-13] veranlaßten; und die dem kaiserlichen Hause angehörigen Statthalter oder Commandoführer am Rhein, Augustus Stiefsohn Tiberius 738 [16], dessen Bruder Drusus 742-745, wieder Tiberius 745-747. 757-759. 763-765. [76] dessen Sohn Germanicus 766-769 [12-15], hatten alle auch die Aufgabe die Organisation Galliens weiter zu führen. Das Friedenswerk war sicher nicht minder schwierig und nicht minder wichtig als die Waffengänge am Rhein; man erkennt dies darin, daß der Kaiser die Fundamentirung selbst in die Hand nahm und die Durchführung den nächst und höchstgestellten Männern des Reiches anvertraute. Die von Caesar im Drange der Bürgerkriege getroffenen Festsetzungen haben erst in diesen Jahren diejenige Gestalt bekommen, welche sie dann im wesentlichen behielten. Sie erstreckten sich über die alte wie über die neue Provinz; indeß gab Augustus das altrömische Gebiet nebst dem von Massalia vom Mittelmeere bis an die Cevennen schon im J. 732 [22] an die senatorische Regierung ab und behielt nur Neugallien in eigener Verwaltung. Dieses immer noch sehr ausgedehnte Gebiet wurde dann in drei Verwaltungsbezirke aufgelöst, deren jedem ein selbständiger kaiserlicher Statthalter vorgesetzt wurde. Diese Eintheilung knüpfte an an die schon von dem Dictator Caesar vorgefundene und auf den nationalen Gegensätzen beruhende Dreitheilung des Keltenlandes in das von Iberern bewohnte Aquitanien, das rein keltische Gallien und das keltisch-germanische Gebiet der Belgen; auch ist wohl beabsichtigt worden diese den Ausbau der römischen Herrschaft fördernden Gegensätze einigermaßen in der administrativen Theilung zum Ausdruck zu bringen. Indeß ist dies nur annähernd durchgeführt worden und konnte auch praktisch nicht anders realisirt werden. Das rein keltische Gebiet zwischen Garonne und Loire ward zu dem allzu kleinen iberischen Aquitanien hinzugelegt, das gesammte linksrheinische Ufer vom Lemansee bis zur Mosel mit der Belgica vereinigt, obwohl die meisten dieser Gaue keltisch waren; überhaupt überwog der Keltenstamm in dem Grade, daß die vereinigten Provinzen die ›drei Gallien‹ heißen konnten. Von der Bildung der beiden sogenannten Germanien, nominell dem Ersatz für die verlorene oder nicht zu Stande gekommene wirklich germanische Provinz, der Sache nach der gallischen Militärgrenze, wird in dem folgenden Abschnitt die Rede sein.

Die rechtlichen Verhältnisse wurden in durchaus verschiedener Weise für die alte Provinz Gallien und für die drei neuen geordnet: jene wurde sofort und vollständig latinisirt, in dieser zunächst nur das bestehende nationale Verhältniß regulirt. Dieser Gegensatz der Verwaltung, welcher weit tiefer eingreift, als die formale Verschiedenheit der senatorischen und der kaiserlichen Administration, hat wohl die [77] noch heute nachwirkende Verschiedenheit der Länder der Langue d'oc und der Provence zu denen der Langue d'oui zunächst und hauptsächlich herbeigeführt.

So weit wie die Romanisirung Südspaniens war die des gallischen Südens in republikanischer Zeit nicht vorgeschritten. Die zwischen den beiden Eroberungen liegenden achtzig Jahre waren nicht rasch einzuholen; die Truppenlager in Spanien waren bei weitem stärker und stetiger als die gallischen, die Städte latinischer Art dort zahlreicher als hier. Wohl war auch hier in der Zeit der Gracchen und unter ihrem Einfluß Narbo gegründet worden, die erste eigentliche Bürgercolonie jenseit des Meeres; aber sie blieb vereinzelt und im Handelsverkehr zwar Rivalin von Massalia, aber allem Anscheine nach an Bedeutung ihr keineswegs gleich. Aber als Caesar anfing die Geschicke Roms zu leiten, wurde vor allem hier, in diesem Lande seiner Wahl und seines Sterns, das Versäumte nachgeholt. Die Colonie Narbo wurde verstärkt und war unter Tiberius die volkreichste Stadt im gesammten Gallien. Dann wurden, hauptsächlich auf dem von Massalia abgetretenen Gebiet, vier neue Bürgergemeinden angelegt (3, 553), darunter die bedeutendsten militärisch Forum Julii (Fréjus), Hauptstation der neuen Reichsflotte, für den Verkehr Arelate (Arles) an der Rhonemündung, das bald, als Lyon sich hob und der Verkehr sich wieder mehr nach der Rhone zog, Narbo überflügelnd die rechte Erbin Massalias und das große Emporium des gallisch-italischen Handels ward. Was er selbst noch und was sein Sohn in diesem Sinne geschaffen hat, ist nicht bestimmt zu unter scheiden und geschichtlich kommt darauf auch wenig an; wenn irgendwo, war hier Augustus nichts als der Testamentsvollstrecker Caesars. Ueberall weicht die keltische Gauverfassung der italischen Gemeinde. Der Gau der Volker im Küstengebiet, früher den Massalioten unterthänig, empfing durch Caesar latinische Gemeindeverfassung in der Weise, daß die ›Prätoren‹ der Volker dem ganzen 24 Ortschaften umfassenden Bezirk vorstanden39, bis dann bald darauf die alte Ordnung auch dem Namen nach verschwand und an die Stelle des Gaus der Volker die latinische Stadt Nemausus (Nîmes) trat. Aehnlich erhielt der ansehnlichste [78] aller Gaue dieser Provinz, der der Allobrogen, welche das Land nördlich der Isère und östlich der mittleren Rhone von Valence und Lyon bis in die savoyischen Berge und an den Lemansee in Besitz hatten, wahrscheinlich bereits durch Caesar eine gleiche städtische Organisation und italisches Recht, bis dann Kaiser Gaius der Stadt Vienna das römische Bürgerrecht gewährte. Ebenso wurden in der gesammten Provinz die größeren Centren durch Caesar oder in der ersten Kaiserzeit nach latinischem Recht organisirt, so Ruscino (Roussillon), Avennio (Avignon), Aquae Sextiae (Aix), Apta (Apt). Schon am Schluß der augustischen Zeit war die Landschaft an beiden Ufern der unteren Rhone in Sprache und Sitte vollständig romanisirt, die Gauverfassung wahrscheinlich in der gesammten Provinz bis auf geringe Ueberreste beseitigt. Die Bürger der Gemeinden, denen das Reichsbürgerrecht verliehen war, und nicht minder die Bürger derjenigen latinischen Rechts, welche durch den Eintritt in das Reichsheer oder durch Bekleidung von Aemtern in ihrer Heimathstadt für sich und ihre Nachkommen das Reichsbürgerrecht erworben hatten, standen rechtlich den Italienern vollständig gleich und gelangten gleich ihnen im Reichsdienst zu Aemtern und Ehren.

Dagegen in den drei Gallien gab es Städte römischen und latinischen Rechts nicht, oder vielmehr es gab dort nur eine solche40, die eben darum auch zu keiner der drei Provinzen oder zu allen gehörte, die Stadt Lugudunum (Lyon). Am äußersten Südrand des kaiserlichen Gallien, unmittelbar an der Grenze der städtisch geordneten Provinz, am Zusammenfluß der Rhone und der Saone, an einer militärisch wie commerciell gleich wohlgewählten Stelle war während der Bürgerkriege, zunächst in Folge der Vertreibung einer Anzahl in Vienna ansässiger Italiener41, im J. 711 [43] diese Ansiedlung entstanden, nicht hervorgegangen [79] aus einem Keltengau42 und daher auch immer mit eng beschränktem Gebiet, sondern von Haus aus von Italienern gebildet und im Besitz des vollen römischen Bürgerrechts, einzig in ihrer Art dastehend unter den Gemeinden der drei Gallien, den Rechtsverhältnissen nach einigermaßen wie Washington in dem nordamericanischen Bundesstaat. Diese einzige Stadt der drei Gallien wurde zugleich die gallische Hauptstadt. Eine gemeinschaftliche Oberbehörde hatten die drei Provinzen nicht und von hohen Reichsbeamten hatte dort nur der Statthalter der mittleren oder der lugudunensischen Provinz seinen Sitz; aber wenn Kaiser oder Prinzen in Gallien verweilten, residirten sie regelmäßig in Lyon. Lyon war neben Karthago die einzige Stadt der lateinischen Reichshälfte, welche nach dem Muster der hauptstädtischen Garnison eine ständige Besatzung erhielt43. Die einzige Münzstätte für Reichsgeld, die wir im Westen für die frühere Kaiserzeit mit Sicherheit nachweisen können, ist die von Lyon. Hier war die Centralstelle des ganz Gallien umfassenden Grenzzolles, hier der Knotenpunkt des gallischen Straßennetzes. Aber nicht bloß alle Regierungsanstalten, welche Gallien gemeinschaftlich waren, hatten ihren geborenen Sitz in Lyon, sondern diese Römerstadt wurde auch, wie wir weiter hin sehen werden, der Sitz des keltischen Landtags der drei Provinzen und aller daran sich knüpfenden politischen und religiösen Institutionen, seiner Tempel und seiner Jahresfeste. Also blühte Lugudunum rasch empor, gefördert durch die mit der Metropolenstellung verbundene reiche Dotation und die für den Handel ungemein günstige Lage. Ein Schriftsteller aus Tiberius Zeit bezeichnet sie als die zweite in Gallien nach Narbo; späterhin nimmt sie daselbst den Platz neben oder vor ihrer Rhoneschwester Arelate. Bei der Feuersbrunst, die im J. 64 einen großen Theil Roms in Asche legte, sandten [80] die Lugudunenser den Abgebrannten eine Beihülfe von 4 Mill. Sesterzen (870 0000 M.), und als ihre eigene Stadt im nächsten Jahr daselbe Schicksal in noch härterer Weise traf, steuerte auch ihnen das ganze Reich seinen Beitrag und sandte der Kaiser die gleiche Summe aus seiner Schatulle. Glänzender als zuvor erstand die Stadt aus ihren Ruinen, und sie ist fast durch zwei Jahrtausende unter allen Zeitläuften eine Großstadt geblieben bis auf den heutigen Tag. In der späteren Kaiserzeit freilich tritt sie zurück hinter Trier. Die Stadt der Treverer, Augusta genannt wahrscheinlich von dem ersten Kaiser, gewann bald in der Belgica den ersten Platz; wenn noch in Tiberius Zeit Durocortorum der Remer (Reims) die volkreichste Ortschaft der Provinz und der Sitz der Statthalter genannt wird, so theilt bereits ein Schriftsteller aus der des Claudius den Primat daselbst dem Hauptort der Treverer zu. Aber die Hauptstadt Galliens44, man darf vielleicht sagen des Occidents, ist Trier erst geworden durch die Umgestaltung der Reichsverwaltung unter Diocletian. Seit Gallien, Britannien und Spanien unter einer Oberverwaltung stehen, hat diese ihren Sitz in Trier, und seitdem ist Trier auch, wenn die Kaiser in Gallien verweilen, deren regelmäßige Residenz und, wie ein Grieche des 5. Jahrh. sagt, die größte Stadt jenseit der Alpen. Indeß die Epoche, wo dieses Rom des Nordens seine Mauern und seine Thermen empfing, die wohl genannt werden dürfen neben den Stadtmauern der römischen Könige und den Bädern der kaiserlichen Reichshauptstadt, liegt jenseits unserer Darstellung. Durch die ersten drei Jahrhunderte der Kaiserzeit ist Lyon das römische Centrum des Keltenlandes geblieben, und nicht bloß weil es an Volkszahl und Reichthum den ersten Platz einnahm, sondern weil es, wie keine andere des gallischen Nordens und nur wenige des Südens, eine von Italien aus gegründete und nicht nur dem Recht, sondern dem Ursprung und dem Wesen nach römische Stadt war.

Wie für die Organisation der Südprovinz die italische Stadt die Grundlage war, so für die nördliche der Gau, und zwar überwiegend derjenige der keltischen ehemaligen Staats-, jetzigen Gemeindeordnung. [81] Die Bedeutung des Gegensatzes von Stadt und Gau ist nicht zunächst abhängig von seinem Inhalt; selbst wenn er ein bloß rechtlich formaler gewesen wäre, hätte er die Nationalitäten geschieden, auf der einen Seite das Gefühl der Zugehörigkeit zu Rom, auf der andern Seite das der Fremdartigkeit geweckt und geschärft. Hoch darf für diese Zeit die praktische Verschiedenheit der beiden Ordnungen nicht angeschlagen werden, da die Elemente der Gemeindeordnung, die Beamten, der Rath, die Bürgerversammlung dort wie hier dieselben waren und etwa früher vorhandene tiefer gehende Gegensätze von der römischen Oberherrschaft schwerlich lange geduldet wurden. Daher hat auch der Uebergang von der Gauordnung zu der städtischen sich häufig und ohne Anstoß, man kann vielleicht sagen im Laufe der Entwickelung mit einer gewissen Nothwendigkeit von selber vollzogen. In Folge dessen treten die qualitativen Unterschiede der beiden Rechtsformen in unserer Ueberlieferung wenig hervor. Dennoch war der Gegensatz sicher nicht ein bloß nomineller, sondern es bestanden in den Befugnissen der verschiedenen Gewalten, in Rechtspflege, Besteuerung, Aushebung Verschiedenheiten, die für die Administration, theils an sich, theils in Folge der Gewöhnung, von Bedeutung waren oder doch bedeutend schienen. Bestimmt erkennbar ist der quantitative Gegensatz. Die Gaue, wenigstens wie sie bei den Kelten und den Germanen auftreten, sind durchgängig mehr Völkerschaften als Ortschaften; dieses sehr wesentliche Moment ist allen keltischen Gebieten eigenthümlich und selbst durch die später eintretende Romanisirung oft mehr verdeckt als verwischt. Mediolanum und Brixia haben ihre weiten Grenzen und ihre dauernde Potenz wesentlich dem zu danken, daß sie eigentlich nichts sind als die Gaue der Insubrer und der Cenomanen. Daß das Territorium der Stadt Vienna die Dauphiné und Westsavoyen umfaßt und die ebenso alten und fast ebenso ansehnlichen Ortschaften Cularo (Grenoble) und Genava (Genf) bis in die späte Kaiserzeit dem Rechte nach Dörfer der Colonie Vienna sind, erklärt sich ebenfalls daraus, daß dieses der spätere Name der Völkerschaft der Allobrogen ist. In den meisten keltischen Gauen überwiegt eine Ortschaft so durchaus, daß es einerlei ist, ob man die Remer oder Durocortorum, die Bituriger oder Burdigala nennt; aber es kommt auch das Gegentheil vor, wie zum Beispiel bei den Vocontiern Vasio (Vaison) und Lucus, bei den Carnuten Autricum (Chartres) und Cenabum (Orleans) sich die Wage halten; und ob die Vorrechte, die nach italischer und griechischer Ordnung sich [82] selbstverständlich der Flur gegenüber an den Mauerring knüpfen, bei den Kelten rechtlich oder auch nur thatsächlich in ähnlicher Weise geordnet waren, ist mehr als fraglich. Das Gegenbild für diesen Gau im griechisch-italischen Wesen ist viel weniger die Stadt als die Völkerschaft; die Carnuten hat man mit den Boeotern zu gleichen, Autricum und Cenabum mit Tanagra und Thespiae. Die Besonderheit der Stellung der Kelten unter der römischen Herrschaft gegenüber anderen Nationen, den Iberern zum Beispiel und den Hellenen, beruht darauf, daß diese größeren Verbände dort als Gemeinden fortbestanden, hier diejenigen Bestandtheile, aus denen sie sich zusammensetzten, die Gemeinden bildeten. Dabei mögen ältere der vorrömischen Zeit angehörige Verschiedenheiten der nationalen Entwickelung mitgewirkt haben; es mag wohl leichter ausführbar gewesen sein den Boeotern den gemeinschaftlichen Städtetag zu nehmen als die Helvetier in ihre vier Districte aufzulösen; politische Verbände behaupten sich auch nach der Unterwerfung unter eine Centralgewalt da, wo ihre Auflösung die Desorganisation herbeiführen würde. Dennoch ist was in Gallien durch Augustus oder wenn man will durch Caesar geschah, nicht durch den Zwang der Verhältnisse herbeigeführt worden, sondern hauptsächlich durch den freien Entschluß der Regierung, wie er auch allein zu der übrigens gegen die Kelten geübten Schonung paßt. Denn es gab in der That in der vorrömischen Zeit und noch zur Zeit der caesarischen Eroberung eine bei weitem größere Anzahl von Gauen, als wir sie später finden; namentlich ist es bemerkenswerth, daß die zahlreichen durch Clientel einem größeren Gau angeschlossenen kleineren in der Kaiserzeit nicht selbständig geworden, sondern verschwunden sind45. Wenn späterhin [83] das Keltenland getheilt erscheint in eine mäßige Anzahl bedeutender, zum Theil sogar sehr großer Gaudistricte, innerhalb deren abhängige Gaue nirgends zum Vorschein kommen, so ist diese Ordnung freilich durch das vorrömische Clientelwesen angebahnt, aber erst durch die römische Reorganisation vollständig durchgeführt worden. Dieser Fortbestand und diese Steigerung der Gauverfassung wird für die weitere politische Entwickelung Galliens vor allem bestimmend gewesen sein. Wenn die tarraconensische Provinz in 293 selbständige Gemeinden zerfiel (S. 65), so zählten die drei Gallien zusammen, wie wir sehen werden, deren nicht mehr als 64. Die Einheit und ihre Erinnerungen blieben ungebrochen; die eifrige Verehrung, die die ganze Kaiserzeit hindurch dem Quellgott Nemausus bei den Volkern gezollt wurde, zeigt, wie selbst hier, im Süden des Landes und in einem zur Stadt umgewandelten Gau die traditionelle Zusammengehörigkeit noch immer lebendig empfunden ward. In dieser Art innerlich fest zusammenhaltende Gemeinden mit weiten Grenzen waren eine Macht. Wie Caesar die gallischen Gemeinden vorfand, mit einer in völliger politischer wie ökonomischer Abhängigkeit gehaltenen Volksmasse und einem übermächtigen Adel, so sind sie im Wesentlichen auch unter römischer Herrschaft geblieben; genau wie in vorrömischer Zeit die großen Adlichen mit ihrem nach Tausenden zählenden Gesinde von Hörigen und Schuldknechten ein jeder in seiner Heimath die Herren spielten, so schildert uns Tacitus in Tiberius Zeit die Zustände bei den Treverern. Das römische Regiment gab der Gemeinde weit gehende Rechte, sogar eine gewisse Militärgewalt, so daß sie unter Umständen Festungen einzurichten und besetzt zu halten befugt war, wie dies bei den Helvetiern vorkommt, die Beamten die Bürgerwehr aufbieten konnten und in diesem Falle Offiziersrecht und Offiziersrang hatten. Diese Befugniß war nicht dieselbe in den Händen des Vorstehers einer kleinen Stadt Andalusiens und desjenigen eines Bezirkes an der Loire oder der Mosel vom Umfang einer kleinen Provinz. Die weitherzige Politik Caesars des Vaters, auf den die Grundzüge dieses Systems nothwendig zurückgeführt werden müssen, zeigt sich hier in ihrer ganzen großartigen Ausdehnung.

Aber die Regierung beschränkte sich nicht darauf die Gauordnung den Kelten zu lassen; sie ließ oder gab ihnen vielmehr auch eine nationale Verfassung, so weit eine solche mit der römischen Oberherrschaft sich vereinbaren ließ. Wie der hellenischen Nation, so verlieh [84] Augustus der gallischen eine organisirte Gesammtvertretung, welche dort wie hier in der Epoche der Freiheit und der Zerfahrenheit wohl erstrebt, aber nie erreicht worden war. Unter dem Hügel, den die Hauptstadt Galliens krönte, da wo die Saone ihr Wasser mit dem der Rhone mischt, weihte am 1. August des J. 742 [12] der kaiserliche Prinz Drusus als Vertreter der Regierung in Gallien der Roma und dem Genius des Herrschers den Altar, an welchem fortan jedes Jahr an diesem Tage diesen Göttern von der Gemeinschaft der Gallier die Festfeier abgehalten werden sollte. Die Vertreter der sämmtlichen Gaue wählten aus ihrer Mitte Jahr für Jahr den ›Priester der drei Gallien‹ und dieser brachte am Kaisertag das Kaiseropfer dar und leitete die dazu gehörigen Festspiele. Diese Landesvertretung hatte nicht bloß eine eigene Vermögensverwaltung mit Beamten, welche den vornehmen Kreisen des provinzialen Adels angehörten, sondern auch einen gewissen Antheil an den allgemeinen Landesangelegenheiten. Von unmittelbarem Eingreifen derselben in die Politik findet sich allerdings keine andere Spur, als daß bei der ernsten Krise des J. 70 der Landtag der drei Gallien die Treverer von der Auflehnung gegen Rom abmahnte; aber er hatte und gebrauchte das Recht der Beschwerdeführung über die in Gallien fungirenden Reichs- und Hausbeamten und wirkte ferner mit wenn nicht bei der Auflegung, so doch bei der Repartition der Steuern46, zumal da diese nicht nach den einzelnen Provinzen, sondern für Gallien insgemein angelegt wurden. Aehnliche Einrichtungen [85] hat allerdings die Kaiserregierung in allen Provinzen ins Leben gerufen, in einer jeden nicht bloß die sacrale Centralisirung eingeführt, sondern auch, was die Republik nicht gethan hatte, einer jeden ein Organ verliehen, um Bitten und Klagen vor die Regierung zu bringen. Dennoch hat Gallien in dieser Hinsicht vor allen übrigen Reichstheilen wenigstens ein thatsächliches Privilegium, wie sich denn diese Institution auch allein hier voll entwickelt findet47. Einmal steht der vereinigte Landtag der drei Provinzen den Legaten und Procuratoren einer jeden nothwendig unabhängiger gegenüber als zum Beispiel der Landtag von Thessalonike dem Statthalter von Makedonien. Sodann aber kommt es bei Institutionen dieser Art weit weniger auf das Maß der verliehenen Rechte an als auf das Gewicht der darin vertretenen Körperschaften; und die Starke der einzelnen gallischen Gemeinden übertrug sich ebenso auf den Landtag von Lyon wie die Schwäche der einzelnen hellenischen auf den von Argos. In der Entwickelung Galliens unter den Kaisern hat der Landtag von Lyon allem Anschein nach diejenige allgemein gallische Homogeneität, welche daselbst mit der Latinisirung Hand in Hand geht, wesentlich gefördert.

Die Zusammensetzung des Landtags, welche uns ziemlich genau bekannt ist48, zeigt, in welcher Weise die Nationalitätenfrage von der [86] Regierung behandelt ward. Von den sechzig, später vierundsechzig auf dem Landtag vertretenen Gauen kommen nur vier auf die iberischen Bewohner Aquitaniens, obwohl dieses Gebiet zwischen der Garonne und den Pyrenäen unter eine sehr viel größere Zahl durchgängig kleiner Stämme getheilt war, sei es, daß die übrigen von der Vertretung überhaupt ausgeschlossen waren, sei es daß jene vier vertretenen Gaue die [87] Vororte von Gauverbänden sind49. Späterhin, wahrscheinlich in traianischer Zeit, ist der iberische Bezirk von dem Lyoner Landtag abgetrennt und ihm eine selbständige Vertretung gegeben worden50. Dagegen sind die keltischen Gaue in derjenigen Organisation, die wir früher kennen gelernt haben, im Wesentlichen alle auf dem Landtag vertreten und ebenso die halb oder ganz germanischen51, so weit sie zur Zeit [88] der Stiftung des Altars zum Reiche gehörten; daß für die Hauptstadt Galliens in dieser Gauvertretung kein Platz war, versteht sich von selbst. Außerdem erscheinen die Ubier nicht auf dem Landtag von Lyon, sondern opfern an ihrem eigenen Augustus-Altar – es ist dies, wie wir sahen (S. 32), ein stehen gebliebener Ueberrest der beabsichtigten Provinz Germanien.

Wurde die keltische Nation also in dem kaiserlichen Gallien in sich selbst consolidirt, so wurde sie auch dem römischen Wesen gegenüber gewissermaßen garantirt durch das hinsichtlich der Ertheilung des Reichsbürgerrechts für dieses Gebiet eingehaltene Verfahren. Die Hauptstadt Galliens freilich war und blieb eine römische Bürgercolonie und es gehört dies wesentlich mit zu der eigenartigen Stellung, die sie dem übrigen Gallien gegenüber einnahm und einnehmen sollte. Aber während die Südprovinz mit Colonien bedeckt und durchaus nach italischem Gemeinderecht geordnet ward, hat Augustus in den drei Gallien nicht eine einzige Bürgercolonie eingerichtet, und wahrscheinlich ist auch dasjenige Gemeinderecht, welches unter dem Namen des latinischen eine Zwischenstufe zwischen Bürgern und Nichtbürgern bildet und seinen angeseheneren Inhabern von Rechtswegen das Bürgerrecht für ihre Person und ihre Nachkommen gewährt, längere Zeit von Gallien fern gehalten worden. Die persönliche Verleihung des Bürgerrechts theils nach allgemeinen Bestimmungen an den Soldaten bald bei dem Eintritt, bald bei dem Abschied, theils aus besonderer Gunst an einzelne Personen, konnte allerdings auch dem Gallier zu Theil werden; so weit, wie die Republik gegangen war, dem Helvetier zum Beispiel den Gewinn des römischen Bürgerrechts ein für allemal zu untersagen, ging Augustus nicht und konnte es auch nicht, nachdem Caesar das Bürgerrecht angeborene Gallier vielfach auf diese Weise vergeben hatte. Aber er nahm wenigstens den aus den drei Gallien stammenden Bürgern – mit Ausnahme immer der Lugudunenser – das Recht der Aemterbewerbung und schloß sie damit zugleich aus dem Reichssenat aus. Ob diese Bestimmung zunächst im Interesse Roms oder zunächst in dem der Gallier getroffen war, können wir nicht wissen; gewiß hat Augustus beides gewollt, einmal dem Eindringen des fremdartigen Elements in das Römerthum wehren und damit dasselbe reinigen und heben, andererseits den Fortbestand der gallischen Eigenartigkeit in einer Weise verbürgen, die eben durch verständiges Zurückhalten die schließliche Verschmelzung mit dem römischen Wesen [89] sicherer förderte als die schroffe Aufzwingung fremdländischer Institutionen gethan haben würde.

Kaiser Claudius, selbst in Lyon geboren und, wie die Spötter von ihm sagten, ein richtiger Gallier, hat diese Schranken zum guten Theil beseitigt. Die erste Stadt in Gallien, welche sicher italisches Recht empfangen hat, ist die der Ubier, wo der Altar des römischen Germaniens angelegt war; dort im Feldlager ihres Vaters, des Germanicus, wurde die nachmalige Gemahlin des Claudius Agrippina geboren und sie hat im J. 50 ihrem Geburtsort das wahrscheinlich latinische Colonialrecht erwirkt, dem heutigen Köln. Vielleicht gleichzeitig, vielleicht schon früher ist dasselbe für die Stadt der Treverer Augusta geschehen, das heutige Trier. Auch noch einige andere gallische Gaue sind in dieser Weise dem Römerthum näher gerückt worden, so der der Helvetier durch Vespasian, ferner der der Sequaner (Besançon); große Ausdehnung aber scheint das latinische Recht in diesen Gegenden nicht gefunden zu haben. Noch weniger ist in der früheren Kaiserzeit in dem kaiserlichen Gallien ganzen Gemeinden das volle Bürgerrecht beigelegt worden. Wohl aber hat Claudius mit der Aufhebung der Rechtsbeschränkung den Anfang gemacht, welche die zum persönlichen Reichsbürgerrecht gelangten Gallier von der Reichsbeamtenlaufbahn ausschloß; es wurde zunächst für die ältesten Verbündeten Roms, die Haeduer, bald wohl allgemein diese Schranke beseitigt. Damit war wesentlich die Gleichstellung erreicht. Denn nach den Verhältnissen dieser Epoche hatte das Reichsbürgerrecht für die durch ihre Lebensstellung von der Aemterlaufbahn ausgeschlossenen Kreise kaum einen besonderen praktischen Werth und war für vermögende Peregrinen guter Herkunft, die diese Laufbahn zu betreten wünschten und deßhalb seiner bedurften, leicht zu erlangen; wohl aber war es eine empfindliche Zurücksetzung, wenn dem römischen Bürger aus Gallien und seinen Nachkommen von Rechtswegen die Aemterlaufbahn verschlossen blieb.

Wenn in der Organisation der Verwaltung das nationale Wesen der Kelten so weit geschont ward, als dies mit der Reichseinheit sich irgend vertrug, so ist dies hinsichtlich der Sprache nicht geschehen. Auch wenn es praktisch ausführbar gewesen wäre den Gemeinden die Führung ihrer Verwaltung in einer Sprache zu gestatten, deren die controlirenden Reichsbeamten nur ausnahmsweise mächtig sein konnten, lag es unzweifelhaft nicht in den Absichten der römischen [90] Regierung diese Schranke zwischen den Herrschenden und Beherrschten aufzurichten. Dem entsprechend ist unter den in Gallien unter römischer Herrschaft geschlagenen Münzen und von Gemeindewegen gesetzten Denkmälern keine erweislich keltische Aufschrift gefunden worden. Der Gebrauch der Landessprache wurde übrigens nicht gehindert; wir finden sowohl in der Südprovinz wie in den nördlichen Denkmäler mit keltischer Aufschrift, dort immer mit griechischem52, hier immer mit lateinischem Alphabet geschrieben53 und wahrscheinlich gehören wenigstens manche von jenen, sicher diese sämmtlich der Epoche der Römerherrschaft an. Daß in Gallien außerhalb der Städte italischen Rechts und der römischen Lager inschriftliche Denkmäler überhaupt nur in geringer Zahl auftreten, wird wahrscheinlich hauptsächlich dadurch herbeigeführt sein, daß die als Dialekt behandelte Landessprache ebenso für solche Verwendung ungeeignet erschien wie die ungeläufige Reichssprache und daher das Denksteinsetzen hier überhaupt nicht so wie in den latinisirten Gegenden in Aufnahme kam; das Lateinische mag in dem größten Theil Galliens damals ungefähr die Stellung gehabt haben wie nachher im früheren Mittelalter gegenüber der damaligen Volkssprache. Das energische Fortleben der nationalen Sprache zeigt am bestimmtesten die Wiedergabe der gallischen Eigennamen im Latein nicht selten unter Beibehaltung unlateinischer Lautformen. Daß Schreibungen wie Lousonna und Boudicca mit dem unlateinischen Diphthong ou selbst in die lateinische Litteratur eingedrungen sind und für den aspirirten Dental, das englische th, sogar in römischer Schrift ein eigenes Zeichen Drittes Kapitel. Die gallischen Provinzen verwendet wird, ferner Epađatextorigus neben Epasnactus geschrieben wird, Drittes Kapitel. Die gallischen Provinzenirona neben Sirona, [91] machen es fast zur Gewißheit, daß die keltische Sprache, sei es im römischen Gebiet, sei es außerhalb desselben, in oder vor dieser Epoche einer gewissen schriftmässigen Regulirung unterlegen hatte und schon damals so geschrieben werden konnte, wie sie noch heute geschrieben wird. Auch an Zeugnissen für ihren fortdauernden Gebrauch in Gallien fehlt es nicht. Als die Stadtnamen Augustodunum (Autun), Augustonemētum (Clermont), Augustobona (Troyes) und manche ähnliche aufkamen, sprach man nothwendig auch im mittleren Gallien noch keltisch. Arrian unter Hadrian giebt in seiner Abhandlung über die Cavallerie für einzelne den Kelten entlehnte Manöver den keltischen Ausdruck an. Ein geborener Grieche Eirenaeos, der gegen das Ende des 2. Jahrh. als Geistlicher in Lyon fungirte, entschuldigt die Mängel seines Stils damit, daß er im Lande der Kelten lebe und genöthigt sei stets in barbarischer Sprache zu reden. In einer juristischen Schrift aus dem Anfang des 3. Jahrh. wird im Gegensatz zu der Rechtsregel, daß die letztwilligen Verfügungen im Allgemeinen lateinisch oder griechisch abzufassen sind, für Fideicommisse auch jede andere Sprache, zum Beispiel die punische und die gallische zugelassen. Dem Kaiser Alexander wurde sein Ende von einer gallischen Wahrsagerin in gallischer Sprache angekündigt. Noch der Kirchenvater Hieronymus, der selber in Ancyra wie in Trier gewesen ist, versichert, daß die kleinasiatischen Galater und die Treverer seiner Zeit ungefähr die gleiche Sprache redeten, und vergleicht das verdorbene Gallisch der Asiaten mit dem verdorbenen Punisch der Afrikaner. Wenn die keltische Sprache sich in der Bretagne, ähnlich wie in Wales, bis auf den heutigen Tag behauptet hat, so hat die Landschaft zwar ihren heutigen Namen von den im fünften Jahrhundert dorthin vor den Sachsen flüchtenden Inselbritten erhalten, aber die Sprache ist schwerlich erst mit diesen eingewandert, sondern allem Anschein nach hier seit Jahrtausenden von einem Geschlecht dem andern überliefert. In dem übrigen Gallien hat natürlich im Laufe der Kaiserzeit das römische Wesen schrittweise Boden gewonnen; ein Ende gemacht hat aber dem keltischen Idiom hier wohl nicht so sehr die germanische Einwanderung als die Christianisirung, welche in Gallien nicht, wie in Syrien und Aegypten, die von der Regierung bei Seite geschobene Landessprache aufnahm und zu ihrem Träger machte, sondern das Evangelium lateinisch verkündigte.

In dem Vorschreiten der Romanisirung, welche in Gallien, abgesehen von der Südprovinz, wesentlich der inneren Entwickelung überlassen [92] blieb, zeigt sich eine bemerkenswerthe Verschiedenheit zwischen dem östlichen Gallien und dem Westen und Norden, die wohl mit, aber nicht allein auf dem Gegensatz der Germanen und der Gallier beruht. In den Vorgängen bei und nach Neros Sturz tritt diese Verschiedenheit selbst politisch bestimmend hervor. Die nahe Berührung der östlichen Gaue mit den Rheinlagern und die hier vorzugsweise stattfindende Recrutirung der Rheinlegionen hat dem römischen Wesen hier früher und vollständiger Eingang verschafft als im Gebiet der Loire und der Seine. Bei jenen Zerwürfnissen gingen die rheinischen Gaue, die keltischen Lingonen und Treverer sowohl wie die germanischen Ubier oder vielmehr die Agrippinenser mit der Römerstadt Lugudunum und hielten fest zu der legitimen römischen Regierung, während die, wie bemerkt ward, wenigstens in gewissem Sinn nationale Insurrection von den Sequanern, Haeduern und Arvernern ausgeht. In einer späteren Phase desselben Kampfes finden wir unter veränderten Parteiverhältnissen dieselbe Spaltung, jene östlichen Gaue mit den Germanen im Bunde, während der Landtag von Rheims den Anschluß an diese verweigert.

Wurde somit das gallische Land in Betreff der Sprache im wesentlichen ebenso behandelt wie die übrigen Provinzen, so begegnet wiederum die Schonung seiner alten Institutionen bei den Bestimmungen über Maß und Gewicht. Allerdings haben neben der allgemeinen Reichsordnung, welche in dieser Hinsicht von Augustus erlassen ward, entsprechend dem toleranten oder vielmehr indifferenten Verhalten der Regierung in dergleichen Dingen, die örtlichen Bestimmungen vielerorts fortbestanden, aber nur in Gallien hat die örtliche Ordnung späterhin die des Reiches verdrängt. Die Straßen sind im ganzen römischen Reich gemessen und bezeichnet nach der Einheit der römischen Meile (1,48 Kilom.), und bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts trifft dies auch für diese Provinzen zu. Aber von Severus an tritt in den drei Gallien und den beiden Germanien an deren Stelle eine zwar der römischen angefügte, aber doch verschiedene und gallisch benannte Meile, die Leuga (2,22 Kilom.), gleich anderthalb römischen Meilen. Unmöglich kann Severus damit den Kelten eine nationale Concession haben machen wollen; es paßt dies weder für die Epoche noch insbesondere für diesen Kaiser, der eben diesen Provinzen in ausgesprochener Feindseligkeit gegenüber stand; ihn müssen Zweckmäßigkeitsrücksichten bestimmt haben. Diese können nur darauf beruhen, daß das nationale [93] Wegemaß, die Leuga oder auch die Doppelleuga, die germanische Rasta, welche letztere der französischen Lieue entspricht, in diesen Provinzen nach der Einführung des einheitlichen Wegemaßes in ausgedehnterem Umfang fortbestanden haben als dies in den übrigen Reichsländern der Fall war. Augustus wird die römische Meile formell auf Gallien erstreckt und die Postbücher und die Reichsstraßen darauf gestellt, aber der Sache nach dem Lande das alte Wegemaß gelassen haben; und so mag es gekommen sein, daß die spätere Verwaltung es weniger unbequem fand die zwiefache Einheit im Postverkehr sich gefallen zu lassen54 als noch länger sich eines praktisch im Lande unbekannten Wegemaßes zu bedienen.

Von weit größerer Bedeutung ist das Verhalten der römischen Regierung zu der Landesreligion; ohne Zweifel hat das gallische Volksthum seinen festesten Rückhalt an dieser gefunden. Selbst in der Südprovinz muß die Verehrung der nicht römischen Gottheiten lange, viel länger als zum Beispiel in Andalusien sich behauptet haben. Die große Handelsstadt Arelate freilich hat keine anderen Weihungen aufzuweisen als an die auch in Italien verehrten Götter; aber in Fréjus, Aix, Nîmes und überhaupt der ganzen Küstenlandschaft sind die alten keltischen Gottheiten in der Kaiserepoche nicht viel weniger verehrt worden als im inneren Gallien. Auch in dem iberischen Theil Aquitaniens begegnen zahlreiche Spuren des einheimischen von dem keltischen durchaus verschiedenen Cultus. Indeß tragen alle im Süden Galliens zum Vorschein gekommenen Götterbilder einen minder von dem gewöhnlichen abweichenden Stempel als die Denkmäler des Nordens, und vor allem war es leichter mit den nationalen Göttern auszukommen als mit dem nationalen Priesterthum, das uns nur im kaiserlichen Gallien und auf den britannischen Inseln begegnet, den Druiden (3, 237). Es würde vergebliche Mühe sein, von dem inneren Wesen der aus Speculation und Imagination wunderbar zusammengestellten Druidenlehre eine Vorstellung geben zu wollen; nur die Fremdartigkeit und die Furchtbarkeit derselben sollen einige Beispiele erläutern. Die Macht der Rede wurde symbolisch dargestellt in einem kahlköpfigen runzligen von der Sonne verbrannten Greis, der Keule und Bogen führt und von dessen durchbohrter Zunge zu den Ohren [94] des ihm folgenden Menschen feine goldene Ketten laufen – das heißt es fliegen die Pfeile und schmettern die Schläge des redegewaltigen Alten und willig folgen ihm die Herzen der Menge. Das ist der Ogmius der Kelten; den Griechen erschien er wie ein als Herakles staffirter Charon. Ein in Paris gefundener Altar zeigt uns drei Götterbilder mit Beischrift, in der Mitte den Jovis, zu seiner Linken den Vulcan, ihm zur Rechten den Esus, den Entsetzlichen mit seinen grausen Altären, wie ihn ein römischer Dichter nennt, aber dennoch ein Gott des Handelsverkehrs und des friedlichen Schaffens55; er ist zur Arbeit geschürzt wie Vulcan, und wie dieser Hammer und Zange führt, so behaut er mit dem Beil einen Weidenbaum. Eine öfter wiederkehrende Gottheit, wahrscheinlich Cernunnos genannt, wird kauernd mit untergeschlagenen Beinen dargestellt; auf dem Kopf trägt sie ein Hirschgeweih, an dem eine Halskette hängt, und hält auf dem Schoß den Geldsack; vor ihr stehen zuweilen Rinder und Hirsche – es scheint, als solle damit der Erdboden als die Quelle des Reichthums ausgedrückt werden. Die ungeheure Verschiedenheit dieses aller Reinheit und Schönheit baaren, im barocken und phantastischen Mengen sehr irdischer Dinge sich gefallenden keltischen Olymp von den einfach menschlichen Formen der griechischen und den einfach menschlichen Begriffen der römischen Religion giebt eine Ahnung der Schranke, die zwischen diesen Besiegten und ihren Siegern stand. Daran hingen weiter sehr bedenkliche praktische Consequenzen: ein umfassender Geheimmittel- und Zauberkram, bei dem die Priester zugleich die Aerzte spielten und wo neben dem Besprechen und Besegnen auch Menschenopfer und Krankenheilung durch das Fleisch der also Geschlachteten vorkam. Daß directe Opposition gegen die Fremdherrschaft in dem Druidenthum dieser Zeit gewaltet hat, läßt sich wenigstens nicht erweisen; aber auch wenn dies nicht der Fall war, ist es wohl begreiflich, daß die römische Regierung, welche sonst alle örtlichen Besonderheiten der Gottesverehrung mit gleichgültiger Duldung gewähren ließ, diesem Druidenwesen nicht bloß in seinen Ausschreitungen, sondern überhaupt mit Apprehension gegenüber stand. Die Einrichtung des gallischen Jahrfestes in der rein römischen Landeshauptstadt [95] und unter Ausschluß aller Anknüpfung an den nationalen Cultus ist offenbar ein Gegenzug der Regierung gegen die alte Landesreligion mit ihrem jährlichen Priesterconcil in Chartres, dem Mittelpunkt des gallischen Landes. Unmittelbar aber ging Augustus gegen das Druidenthum nicht weiter vor, als daß er jedem römischen Bürger die Betheiligung an dem gallischen Nationalcult untersagte. Tiberius in seiner energischeren Weise griff durch und verbot dieses Priesterthum mit seinem Anhang von Lehrern und Heilkünstlern überhaupt; aber es spricht nicht gerade für den praktischen Erfolg dieser Verfügung, daß dasselbe Verbot abermals unter Claudius erging – von diesem wird erzählt, daß er einen vornehmen Gallier lediglich deshalb köpfen ließ, weil er überwiesen ward für guten Erfolg bei Verhandlungen vor dem Kaiser das landübliche Zaubermittel in Anwendung gebracht zu haben. Daß die Besetzung Britanniens, welches von Alters her der Hauptsitz dieses Priestertreibens gewesen war, zum guten Theil beschlossen ward, um damit dieses an der Wurzel zu fassen, wird weiterhin (S. 158) ausgeführt werden. Trotz alle dem hat noch in dem Abfall, den die Gallier nach dem Sturz der claudischen Dynastie versuchten, dies Priesterthum eine bedeutende Rolle gespielt; der Brand des Capitols, so predigten die Druiden, verkünde den Umschwung der Dinge und den Beginn der Herrschaft des Nordens über den Süden. Indeß wenn auch dies Orakel späterhin in Erfüllung ging, durch diese Nation und zu Gunsten ihrer Priester ist es nicht geschehen. Die Besonderheiten der gallischen Gottesverehrung haben wohl auch später noch ihre Wirkung geübt; als im dritten Jahrhundert für einige Zeit ein gallisch-römisches Sonderreich ins Leben trat, spielt auf dessen Münzen die erste Rolle der Hercules theils in seiner griechisch-römischen Gestalt, theils auch als gallischer Deusoniensis oder Magusanus. Von den Druiden aber ist nur noch etwa insofern die Rede, als die klugen Frauen in Gallien bis in die diocletianische Zeit unter dem Namen der Druidinnen gehen und orakeln, und daß die alten adlichen Häuser noch lange nachher in ihrer Ahnenreihe sich druidischer Altvordern berühmen. Wohl rascher noch als die Landessprache ging die Landesreligion zurück und das eindringende Christenthum hat kaum noch an dieser ernstlichen Widerstand gefunden.

Das südliche Gallien, mehr als irgend eine andere Provinz durch seine Lage jedem feindlichen Angriff entzogen und gleich Italien und Andalusien ein Land der Olive und der Feige, gedieh unter dem [96] Kaiserregiment zu hohem Wohlstand und reicher städtischer Entwickelung. Das Amphitheater und das Sarkophagfeld von Arles, der ›Mutter ganz Galliens‹, das Theater von Orange, die in und bei Nimes noch heute aufrecht stehenden Tempel und Brücken sind davon bis in die Gegenwart lebendige Zeugen. Auch in den nördlichen Provinzen stieg der alte Wohlstand des Landes weiter durch den dauernden Frieden, der, allerdings mit dem dauernden Steuerdruck, durch die Fremdherrschaft in das Land kam. ›In Gallien,‹ sagt ein Schriftsteller der vespasianischen Zeit, ›sind die Quellen des Reichthums heimisch und ihre Fülle strömt über die ganze Erde‹56. Vielleicht nirgends sind gleich zahlreiche und gleich prächtige Landhäuser zum Vorschein gekommen, vor allen Dingen im Osten Galliens, am Rhein und seinen Zuflüssen; man erkennt deutlich den reichen gallischen Adel. Berühmt ist das Testament des vornehmen Lingonen, welcher anordnet ihm das Grabdenkmal und die Bildsäule aus italischem Marmor oder bester Bronze zu errichten und unter anderem sein sämmtliches Geräth für Jagd und Vogelfang mit ihm zu verbrennen – es erinnert dies an die anderweitig erwähnten meilenlangen eingefriedigten Jagdparke im Keltenland und an die hervorragende Rolle, welche die keltischen Jagdhunde und keltische Waidmannsart bei dem Xenophon der hadrianischen Zeit spielen, welcher nicht verfehlt hinzuzufügen, daß dem Xenophon des Gryllos Sohn das Jagdwesen der Kelten nicht habe bekannt sein können. Nicht minder gehört in diesen Zusammenhang die merkwürdige Thatsache, daß in dem römischen Heerwesen der Kaiserzeit die Cavallerie eigentlich keltisch ist, nicht bloß insofern diese vorzugsweise[97] aus Gallien sich recrutirt, sondern auch indem die Manöver und selbst die technischen Ausdrücke zum guten Theil den Kelten entlehnt sind; man erkennt hier, wie nach dem Hinschwinden der alten Bürgerreiterei unter der Republik die Cavallerie durch Caesar und Augustus mit gallischen Mannschaften und in gallischer Weise reorganisirt worden ist. Die Grundlage dieses vornehmen Wohlstandes war der Ackerbau, auf dessen Hebung auch Augustus selbst energisch hinwirkte und der in ganz Gallien, etwa abgesehen von der Steppengegend an der aquitanischen Küste, reichen Ertrag gab. Einträglich war auch die Viehzucht, besonders im Norden, namentlich die Zucht von Schweinen und Schafen, welche bald für die Industrie und die Ausfuhr von Bedeutung wurden – die menapischen Schinken (aus Flandern) und die atrebatischen und nervischen Tuchmäntel (bei Arras und Tournay) gingen in späterer Zeit in das gesammte Reich. Von besonderem Interesse ist die Entwickelung des Weinbaus. Weder das Klima noch die Regierung waren demselben günstig. Der ›gallische Winter‹ blieb lange Zeit bei den Südländern sprichwörtlich; wie denn in der That das römische Reich nach dieser Seite hin am weitesten gegen Norden sich ausdehnt. Aber engere Schranken zog der gallischen Weincultur die italische Handelsconcurrenz. Allerdings hat der Gott Dionysos seine Welteroberung überhaupt langsam vollbracht und nur Schritt vor Schritt ist der aus der Halmfrucht bereitete Trank dem Saft der Rebe gewichen; aber es beruht auf dem Prohibitivsystem, daß in Gallien das Bier sich wenigstens im Norden als das gewöhnliche geistige Getränk die ganze Kaiserzeit hindurch behauptete und noch Kaiser Julianus bei seinem Aufenthalt in Gallien mit diesem falschen Bacchus in Conflict kam57. So weit freilich, wie die Republik, welche [98] den Wein- und Oelbau an der gallischen Südküste polizeilich untersagte (2, 160. 392), ging das Kaiserregiment nicht; aber die Italiener dieser Zeit waren doch die rechten Söhne ihrer Väter. Die Blüthe der beiden großen Rhoneemporien Arles und Lyon beruhte zu einem nicht geringen Theil auf dem Vertrieb des italienischen Weins nach Gallien; daran mag man ermessen, welche Bedeutung der Weinbau damals für Italien selbst gehabt haben muß. Wenn einer der sorgfältigsten Verwalter, die das Kaiseramt gehabt hat, Domitianus den Befehl erließ in sämmtlichen Provinzen mindestens die Hälfte der Rebstöcke zu vertilgen58, was freilich so nicht zur Ausführung kam, so darf daraus geschlossen werden, daß die Ausbreitung des Weinbaus allerdings von Regierungswegen ernstlich eingeschränkt ward. Noch in augustischer Zeit war er in dem nördlichen Theil der narbonensischen Provinz unbekannt (3, 228 A. 2), und wenn er auch hier bald in Aufnahme kam, scheint er doch durch Jahrhunderte auf die Narbonensis und das südliche Aquitanien beschränkt geblieben zu sein; von gallischen Weinen kennt die bessere Zeit nur den allobrogischen und den biturigischen, nach unserer Redeweise den Burgunder und den Bordeaux59. Erst als die Zügel des Reiches den Händen der Italiener entfielen, im Laufe des dritten Jahrhunderts, änderte sich dies und Kaiser Probus (276 – 282) gab endlich den Provinzialen den Weinbau frei. Wahrscheinlich erst in Folge dessen hat die Rebe festen Fuß gefaßt an der Seine wie an der Mosel. ›Ich habe‹, schreibt Kaiser Julianus, ›einen Winter‹ (es war der von 357 auf 358) ›in dem lieben Lutetia [99] verlebt, denn so nennen die Gallier das Städtchen der Pariser, eine kleine Insel im Fluße gelegen und rings ummauert; das Wasser ist dort trefflich und rein zu schauen und zu trinken. Die Einwohner haben einen ziemlich milden Winter, und es wächst bei ihnen guter Wein; ja einige ziehen sogar auch Feigen, indem sie sie im Winter mit Weizenstroh wie mit einem Rocke zudecken.‹ Und nicht viel später schildert dann der Dichter von Bordeaux in der anmuthigen Beschreibung der Mosel, wie die Weinberge diesen Fluß an beiden Ufern einfassen, gleich wie die eigenen Reben mir kränzen die gelbe Garonne.

Der innere Verkehr so wie der mit den Nachbarländern, besonders mit Italien, muß ein sehr reger gewesen sein und das Straßennetz entwickelt und gepflegt. Die große Reichsstraße von Rom nach der Mündung des Baetis, deren bei Spanien gedacht ward (S. 67), war die Hauptader für den Landhandel der Südprovinz; die ganze Strecke, in republikanischer Zeit von den Alpen bis zur Rhone durch die Massalioten, von da bis zu den Pyrenäen durch die Römer in Stand gehalten, wurde von Augustus neu chaussirt. Im Norden führten die Reichsstraßen hauptsächlich theils nach der gallischen Hauptstadt, theils nach den großen Rheinlagern; doch scheint außerdem für die übrige Communication in ausreichender Weise gesorgt gewesen zu sein.

Wenn die Südprovinz in der älteren Zeit auf dem geistigen Gebiet zu dem hellenischen Kreise gehörte, so hat der Rückgang von Massalia und das gewaltige Vordringen des Römerthums im südlichen Gallien darin freilich eine Aenderung herbeigeführt; dennoch aber ist dieser Theil Galliens immer, wie Campanien, ein Sitz hellenischen Wesens geblieben. Daß Nemausus, eine der Theilerben von Massalia, auf seinen Münzen aus augustischer Zeit alexandrinische Jahreszahlen und das Wappen Aegyptens zeigt, ist nicht ohne Wahrscheinlichkeit darauf bezogen worden, daß durch Augustus selbst in dieser dem Griechenthum nicht fremd gegenüberstehenden Stadt Veteranen aus Alexandreia angesiedelt worden sind. Es darf wohl auch mit dem Einfluß Massalias in Verbindung gebracht werden, daß dieser Provinz, wenigstens der Abstammung nach, derjenige Historiker angehörte, welcher, es scheint im bewußten Gegensatz zu der national-römischen Geschichtsschreibung und gelegentlich mit scharfen Ausfällen gegen deren namhafteste Vertreter, Sallustius und Livius, die hellenische vertrat, der [100] Vocontier Pompeius Trogus, Verfasser einer von Alexander und den Diadochenreichen ausgehenden Weltgeschichte, in welcher die römischen Dinge nur innerhalb dieses Rahmens oder anhangsweise dargestellt werden. Ohne Zweifel gab er damit nur wie der, was eigentlich der litterarischen Opposition des Hellenismus angehörte; immer bleibt es bemerkenswerth, daß diese Tendenz ihren lateinischen Vertreter, und einen geschickten und sprachgewandten Vertreter, hier in augustischer Zeit fand. Aus späterer ist erwähnenswerth Favorinus aus einem angesehenen Bürgerhaus von Arles, einer der Hauptträger der Polymathie der hadrianischen Zeit; Philosoph mit aristotelischer und skeptischer Tendenz, daneben Philolog und Kunstredner, Schüler des Dion von Prusa, Freund des Plutarchos und des Herodes Atticus, polemisch auf dem wissenschaftlichen Gebiet angegriffen von Galenus, feuilletonistisch von Lucian, überhaupt in lebhaften Beziehungen mit den namhaften Gelehrten des zweiten Jahrhunderts und nicht minder mit Kaiser Hadrian. Seine mannichfaltigen Forschungen unter anderm über die Namen der Genossen des Odysseus, die die Scylla verschlang, und über den des ersten Menschen, der zugleich ein Gelehrter war, lassen ihn als den rechten Vertreter des damals beliebten gelehrten Kleinkrams erscheinen und seine Vorträge für ein gebildetes Publicum über Thersites und das Wechselfieber so wie seine zum Theil uns aufgezeichneten Unterhaltungen über alles und noch etwas mehr gewähren kein erfreuliches, aber ein charakteristisches Bild des damaligen Litteratentreibens. Hier ist hervorzuheben, was er selbst unter die Merkwürdigkeiten seines Lebenslaufes rechnete, daß er geborner Gallier und zugleich griechischer Schriftsteller war. Obwohl die Litteraten des Occidents häufig nebenbei auch griechisch speciminirten, so haben doch nur wenige sich dieser als ihrer eigentlichen Schriftstellersprache bedient; hier wird dies mit durch die Heimath des Gelehrten bedingt sein. Im Uebrigen war Südgallien an der augustischen Litteraturblüthe insofern betheiligt, als einige der namhaftesten Gerichtsredner der späteren augustischen Zeit, Votienus Montanus († 27 n. Chr.) aus Narbo – der Ovid der Redner genannt – und Gnaeus Domitius Afer (Consul 39 n. Chr.) aus Nemausus dieser Provinz angehörten. Ueberhaupt erstreckt die römische Litteratur ihre Kreise natürlich auch über diese Landschaft; die Dichter der domitianischen Zeit sandten ihre Freiexemplare den Freunden in Tolosa und Vienna. Plinius unter Traian [101] ist erfreut, daß seine kleinen Schriften auch in Lugudunum nicht bloß günstige Leser, sondern auch Buchhändler finden, die sie vertreiben. Einen besonderen Einfluß aber, wie ihn die Baetica in der früheren, das nördliche Gallien in der späteren Kaiserzeit auf die geistige und litterarische Entwickelung Roms ausgeübt hat, vermögen wir für den Süden nicht nachzuweisen. Wein und Früchte gediehen in dem schönen Land; aber weder Soldaten noch Denker sind dem Reiche von dort her gekommen.

Das eigentliche Gallien ist im Gebiet der Wissenschaft das gelobte Land des Lehrens und des Lernens; vermuthlich geht dies zurück auf die eigenthümliche Entwickelung und den mächtigen Einfluß des nationalen Priesterthums. Das Druidenthum war keineswegs ein naiver Volksglaube, sondern eine hoch entwickelte und anspruchsvolle Theologie, die nach guter Kirchensitte alle Gebiete des menschlichen Denkens und Thuns, Physik und Metaphysik, Rechts- und Heilkunde bestrebt war zu erleuchten oder doch zu beherrschen, die von ihren Schülern unermüdliches, man sagt zwanzigjähriges Studium forderte und diese ihre Schüler vor allem in den adlichen Kreisen suchte und fand. Die Unterdrückung der Druiden durch Tiberius und seine Nachfolger muß in erster Reihe diese Priesterschulen betroffen und deren wenigstens öffentliche Beseitigung herbeigeführt haben; aber wirksam konnte dies nur dann geschehen, wenn der nationalen Jugendbildung die römisch-griechische ebenso gegenübergestellt ward wie dem carnutischen Druidenconcil der Romatempel in Lyon. Wie früh dies, ohne Frage unter dem bestimmenden Einfluß der Regierung, in Gallien eingetreten ist, zeigt die merkwürdige Thatsache, daß bei dem früher erwähnten Aufstand unter Tiberius die Insurgenten vor allen Dingen versuchten sich der Stadt Augustodunum (Autun) zu bemächtigen, um die dort studirende vornehme Jugend in ihre Gewalt zu bekommen und dadurch die großen Familien zu gewinnen oder zu schrecken. Zunächst mögen wohl diese gallischen Lyceen trotz ihres keineswegs nationalen Bildungscursus dennoch ein Ferment des specifisch gallischen Volksthums gewesen sein; schwerlich zufällig hat das damals bedeutendste derselben nicht in dem römischen Lyon seinen Sitz, sondern in der Hauptstadt der Haeduer, des vornehmsten unter den gallischen Gauen. Aber die römisch-hellenische Bildung, wenn auch vielleicht der Nation aufgenöthigt und zunächst mit Opposition aufgenommen, drang, wie allmählich der Gegensatz sich verschliff, in das [102] keltische Wesen so sehr ein, daß mit der Zeit die Schüler sich ihr eifriger zuwandten als die Lehrmeister. Die Gentlemanbildung, etwa in der Art, wie sie heute in England besteht, ruhend auf dem Studium des Lateinischen und in zweiter Reihe des Griechischen und in der Entwickelung der Schulrede mit ihren Schnitzelpointen und Glanzphrasen lebhaft an neuere demselben Boden entstammende litterarische Erscheinungen erinnernd, ward allmählich im Occident eine Art Privilegium der Galloromanen. Besser bezahlt als in Italien wurden dort die Lehrer wohl von jeher, und vor allen Dingen auch besser behandelt. Schon Quintilianus nennt mit Achtung unter den hervorragenden Gerichtsrednern mehrere Gallier; und nicht ohne Absicht macht Tacitus in dem feinen Dialog über die Redekunst den gallischen Advocaten Marcus Aper zum Vertheidiger der modernen Beredsamkeit gegen die Verehrer Ciceros und Caesars. Den ersten Platz unter den gallischen Universitäten nahm späterhin Burdigala ein, wie denn überall Aquitanien hinsichtlich der Bildung dem mittleren und nördlichen Gallien weit voran war – in einem dort geschriebenen Dialog aus dem Anfang des 5. Jahrh. wagt einer der Mitsprechenden, ein Geistlicher aus Châlon-sur-Saône, kaum den Mund aufzuthun vor dem gebildeten aquitanischen Kreise. Hier wirkte der früher erwähnte von Kaiser Valentinianus zum Lehrer seines Sohnes Gratianus (geb. 359) berufene Professor Ausonius, der in seinen vermischten Gedichten einer großen Anzahl seiner Collegen ein Denkmal gestiftet hat; und als sein Zeitgenosse Symmachus, der berühmteste Redner dieser Epoche, für seinen Sohn einen Hofmeister suchte, ließ er in Erinnerung an seinen alten an der Garonne heimischen Lehrer sich einen aus Gallien kommen. Daneben ist Augustodunum immer einer der großen Mittelpunkte der gallischen Studien geblieben; wir haben noch die Reden, welche wegen der Wiederherstellung dieser Lehranstalt bittend und dankend vor dem Kaiser Constantin gehalten worden sind. – Die litterarische Vertretung dieser eifrigen Schulthätigkeit ist untergeordneter Art und geringen Werthes: Prunkreden, die namentlich durch die spätere Umwandlung von Trier in eine kaiserliche Residenz und das häufige Verweilen des Hofes im gallischen Land gefördert worden sind, und Gelegenheitsgedichte mannichfaltiger Art. Wie die Redeleistung war das Versemachen ein nothwendiges Attribut des Lehramts und der öffentliche Lehrer der Litteratur zugleich nicht gerade geborener, aber doch bestallter Dichter. Wenigstens die Geringschätzung der Poesie, [103] welche der übrigens gleichartigen hellenischen Litteratur der gleichen Epoche eigen ist, hat sich auf diese Occidentalen nicht übertragen. In den Versen herrscht die Schulreminiscenz und das Pedantenkunststück vor60 und nur selten begegnen, wie in der Moselfahrt des Ausonius, lebendige und empfundene Schilderungen. Die Reden, die wir freilich nur nach einigen späten am kaiserlichen Hoflager gehaltenen Vorträgen zu beurtheilen in der Lage sind, sind Musterstücke in der Kunst mit vielen Worten wenig zu sagen und die unbedingte Loyalität in gleich unbedingter Gedankenlosigkeit zum Ausdruck zu bringen. Wenn eine vermögende Mutter ihren Sohn, nachdem er die Fülle und den Schmuck der gallischen Rede sich angeeignet hat, weiter nach Italien schickt um auch die römische Würde61 zu gewinnen, so war diesen gallischen Rhetoren allerdings diese schwieriger abzulernen als der Wortpomp. Für das frühe Mittelalter sind diese Leistungen bestimmend gewesen; durch sie ist in der er sten christlichen Zeit Gallien die eigentliche Stätte der frommen Verse und doch auch der letzte Zufluchtsort der Schullitteratur geworden, während die große geistige Bewegung innerhalb des Christenthums ihre Hauptvertreter nicht hier gefunden hat.

In dem Kreise der bauenden und der bildenden Künste rief schon das Klima manche Erscheinung hervor, welche der eigentliche Süden nicht oder nur in den Anfängen kennt; so ist die in Italien nur bei Bädern gebräuchliche Luftheizung und der dort ebenfalls wenig verbreitete Gebrauch der Glasfenster in der gallischen Baukunst in umfassender Weise zur Anwendung gekommen. Aber auch von einer diesem Gebiet eigenen Kunstentwickelung darf vielleicht, insofern gesprochen werden, als die Bildnisse und in weiterer Entwickelung die Darstellung der Scenen des täglichen Lebens in dem keltischen Gebiet [104] relativ häufiger auftreten als in Italien und die abgenutzten mythologischen Darstellungen durch erfreulichere ersetzen. Wir können diese Richtung auf das Reale und das Genre allerdings fast nur an den Grabmonumenten erkennen, aber sie hat wohl in der Kunstübung überhaupt vorgeherrscht. Der Bogen von Arausio (Orange) aus der frühen Kaiserzeit mit seinen gallischen Waffen und Feldzeichen, die bei Vetera gefundene Bronzestatue des Berliner Museums, wie es scheint den Ortgott mit Gerstenähren im Haar darstellend, das wahrscheinlich zum Theil aus gallischen Werkstätten hervorgegangene Hildesheimer Silbergeräth beweisen eine gewisse Freiheit in der Aufnahme und Umbildung der italischen Motive. Das Juliergrabmal von St. Remy bei Avignon, ein Werk augustischer Zeit, ist ein merkwürdiges Zeugniß für die lebendige und geistreiche Reception der hellenischen Kunst im südlichen Gallien sowohl in seinem kühnen architektonischen Aufbau zweier quadratischer Stockwerke, welche ein Säulenkreis mit konischer Kuppel krönt, wie auch in seinen Reliefs, welche, im Stil den pergamenischen nächstverwandt, figurenreiche Kampf- und Jagdscenen, wie es scheint dem Leben der Geehrten entnommen, in malerisch bewegter Ausführung darstellen. Merkwürdigerweise liegt der Höhepunkt dieser Entwickelung neben der Südprovinz in der Gegend der Mosel und der Maas; diese Landschaft, nicht so völlig unter römischem Einfluß stehend wie Lyon und die rheinischen Lagerstädte und wohlhabender und civilisirter als die Gegenden an der Loire und der Seine, scheint diese Kunstübung einigermaßen aus sich selbst erzeugt zu haben. Das unter dem Namen der Igeler Säule bekannte Grabdenkmal eines vornehmen Trierers giebt ein deutliches Bild der hier einheimischen thurmartigen mit spitzem Dach gekrönten auf allen Seiten mit Darstellungen aus dem Leben des Verstorbenen bedeckten Denkmäler. Häufig sehen wir auf denselben den Gutsherrn, dem seine Colonen Schafe, Fische, Geflügel, Eier darbringen. Ein Grabstein aus Arlon bei Luxemburg zeigt außer den Portraits der beiden Gatten auf der einen Seite einen Karren und eine Frau mit einem Fruchtkorb, auf der andern über zwei auf dem Boden hockenden Männern einen Aepfelverkauf. Ein anderer Grabstein aus Neumagen bei Trier hat die Form eines Schiffes: in diesem sitzen sechs Schiffer die Ruder führend; die Ladung besteht aus großen Fässern, neben [105] denen der lustig blickende Steuermann, man möchte meinen, sich des darin geborgenen Weines zu freuen scheint. Wir dürfen sie wohl in Verbindung bringen mit dem heiteren Bilde, das der Poet von Bordeaux uns vom Moselthal bewahrt hat mit den prächtigen Schlössern, den lustigen Rebgeländen und dem regen Fischer- und Schiffertreiben, und den Beweis darin finden, daß in diesem schönen Lande bereits vor anderthalb Jahrtausenden friedliche Thätigkeit, heiterer Genuß und warmes Leben pulsirt hat.


Quelle:
Theodor Mommsen: Römische Geschichte. Berlin 1927, Bd. 5, S. 71-107.
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