XVII

[97] ANKLAGE: Verletzung des österreichisch-deutschen Vertrages vom 11. Juli 1936.


BEGRÜNDUNG: In der Zeit vom 12. Februar 1938 bis 13. März 1938 hat Deutschland durch Nötigung und verschiedene Angriffsakte, einschließlich der Anwendung von militärischer Gewalt, den Bundesstaat Österreich veranlaßt, seine Unabhängigkeit zu Gunsten des deutschen Staates aufzugeben. Dies geschah unter Verletzung von Deutschlands Abkommen, die volle Unabhängigkeit des Bundesstaates Österreich anzuerkennen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 97.
Lizenz:
Kategorien: