Vormittagssitzung.

[290] [Der Zeuge von Papen im Zeugenstand.]


GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Die Angeklagten Speer und Fritzsche sind nicht anwesend.

DR. KUBUSCHOK: Ich möchte das Tribunal darauf hinweisen, daß ich jetzt in die Erörterung über die Vorgänge des Januar 1933 eingehe und dann keine weitere Zeit mehr in Anspruch nehme. Die weitere Vernehmung wird dann kürzer zu erledigen sein, so daß ich im Laufe des heutigen Tages mit der Vernehmung des Angeklagten fertig werde.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie haben, Herr Zeuge, am Freitag dem Gericht erklärt, daß Sie bei der bekannten Besprechung mit Hitler am 4. Januar 1933 im Hause Schröder nicht über die später am 30. Januar erfolgte Kabinettsbildung gesprochen haben. Sie hatten ferner erklärt, daß Sie bis zum 22. Januar an keinerlei politischer Besprechung teilgenommen haben. Die Anklage wirft Ihnen vor, daß Sie in dieser Zeit Ihren Einfluß auf den Reichspräsidenten dahin geltend gemacht haben, daß Hitler dann am 30. Januar zum Kanzler berufen wurde. Haben Sie in diesem Sinne auf Hindenburg eingewirkt?

VON PAPEN: Ich bitte, bevor ich zu dieser Antwort Stellung nehme, eine kurze Korrektur von Freitag vorbringen zu dürfen. Euer Lordschaft hatten mich gefragt nach dem Datum der Räumung von Jerusalem. Ich hatte gesagt, es war 1918, Euer Lordschaft hatten natürlich recht, es war 1917. Ich bitte um Verzeihung.

Zur Beantwortung Ihrer Frage: Ich habe einen solchen Einfluß auf den Reichspräsidenten von Hindenburg nicht ausgeübt. Aber selbst, wenn ich den ausgeübt hätte, wäre dies für die endgültige Entscheidung des Reichspräsidenten nicht maßgebend gewesen. Die politische Lage, wie wir sehen werden, ließ dem Reichspräsidenten nur noch die Wahl zwischen Verfassungsbruch oder einem Kabinett Hitler. Außerdem, was ich am Schluß der letzten Verhandlung sagte, aus den historischen Vorgängen des Monats Januar, die sich aus dem Dokument 9, Seite 27 bis 31, ergeben, geht folgendes deutlich hervor: Den ganzen Monat Januar bis zum 22., haben ohne meine Mitwirkung fast täglich Verhandlungen der Reichsregierung mit den Parteien oder der Parteien untereinander stattgefunden, und zwar über eine mögliche Mehrheitsbildung im Reichstag. Alle diese Verhandlungen blieben erfolglos. Ich hatte dargelegt, daß der [290] Reichskanzler Schleicher versuchen wollte, durch Spaltung der Partei eine Mehrheit im Reichstag zu schaffen. Diese Spaltung mißglückte, und zwar mißglückte sie am 20. Januar. Das war für die Weltöffentlichkeit erkennbar, denn an diesem Tage ließ der Reichskanzler im Reichstag erklären, daß er auf eine Mehrheitsbildung keinen Wert mehr lege.


DR. KUBUSCHOK: Ich muß in diesem Zusammenhang auf Dokument 9 im ersten Dokumentenbuch verweisen. Ich beschränke mich darauf, nur wenig hiervon zu verlesen. Dokument 9, Seite 27. Die Überschrift:

»11. Januar, Reichskanzler von Schleicher empfängt den Parteiführer der Deutschen Volkspartei, Dingeldey.«

Die nächste Seite 28 gibt den Beweis dafür, daß am 12. Januar die Versuche, die Spaltung der NSDAP durch Straßer herbeizuführen, noch nicht abgeschlossen waren. Ich zitiere vom Anfang der Seite:

»Gleichzeitig wird erst jetzt bekannt, daß der Reichspräsident in der Vorwoche Gregor Straßer zu einer Aussprache empfangen hat. Straßer verfolgte anscheinend die Absicht, sich einstweilen zurückzuhalten; nur im Falle eines unvermutet naschen Konfliktes zwischen Hitler und der Reichsregierung Schleicher würde wohl Straßer eine besondere Rolle spielen.«

Inzwischen kamen die Lippe-Wahlen, die ein klares Bild über die Weiterentwicklung der NSDAP gaben.

Ich lese aus der Mitte des Absatzes 15. Januar folgende Stelle:

»Der Wahlsieg der NSDAP widerlegt nicht nur überraschenderweise die gegnerischen Behauptungen von dem Rückgang der nationalsozialistischen Bewegung, sondern ist auch der Beweis dafür, daß die Stagnation der NSDAP völlig überwunden ist, und daß eine Aufwärtsentwicklung der Bewegung nun begonnen hat.«

Bedeutsam war für die Herbeiführung einer parlamentarischen Mehrheit die Verhandlung Schleichers mit dem Zentrum, dessen Führer Prälat Dr. Kaas war.

Ich verweise auf den letzten Absatz von Seite 28:

»Reichskanzler von Schleicher empfängt Prälat Dr. Kaas, den Vorsitzenden der Zentrumspartei, zu einer längeren Aussprache.

Was die Mutmaßungen über eine Kabinettsumbildung betrifft, so wird in Regierungskreisen die Fiktion aufrechterhalten, eine Zusammenfassung Straßer-Hugenberg-Stegerwald sei trotz der Schwierigkeiten, auf die diese Pläne [291] zweifellos gestoßen seien, durchführbar. Geheimrat Hugenberg soll die Bedingung gestellt haben, daß eine mindestens einjährige ungestörte Tätigkeit innerhalb des Kabinetts gesichert sein müsse.«

In der nächsten Seite 29 weise ich auf die letzten etwa zehn Zeilen der Ausführungen des Staatssekretärs Planck im Ältestenrat des Reichstags hin.

»Bei den genannten Besprechungen sollen die Nationalsozialisten die Führung haben und den Versuch unternehmen, die Ende 1932 gescheiterte Zusammenfassung aller Gruppen von den Nationalsozialisten bis zum Zentrum zu einer Mehrheitsfront zustande zu bringen. Die Führung dieser Verhandlungen, an denen die Reichsregierung Schleicher vollkommen unbeteiligt ist, liegt bei Hitler. Für den Fall, daß es am 31. Januar zur Einberufung des Reichstags und dann zum Konflikt zwischen Regierung und Reichstag kommt, oder auch für den anderen Fall, daß dieser Konflikt durch andere Ereignisse ausgelöst wird, ist zunehmend mit der Verhängung des mehrfach erörterten Staatsnotstandes zu rechnen. Die Regierung würde dann den Reichstag auflösen und die Neuwahl für den Frühherbst ansetzen.«

Auf der nächsten Seite, Seite 30, weise ich endlich auf die erste Überschrift hin...

VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Der Gerichtshof hält es nicht für nötig, alle diese Einzelheiten zu verlesen. Aus den Oberschriften dieser Eintragungen geht hervor, daß politische Verhandlungen stattfanden, die zu der Machtergreifung durch die Nationalsozialistische Partei führten. Das ist doch alles, was Sie sagen wollen?

DR. KUBUSCHOK: Ich will beweisen, daß die Regierungsbildung vom 30. Januar eine zwangsläufige Lösung gewesen ist und sich aus den politisch-parlamentarischen Begebenheiten erklärt. Es ist infolgedessen wichtig, was damals stattgefunden hat, welche Versuche mißlungen sind und welche anderen Möglichkeiten vorhanden gewesen sind und was...


VORSITZENDER: Ich bin der Ansicht, daß das doch wirklich aus den Überschriften dieser Eintragungen hervorgeht. Sie können die Überschriften lesen, ohne auf die Einzelheiten einzugehen. Zum Beispiel auf Seite 30, die Eintragung vom 21. Januar und die anderen Eintragungen geben den wesentlichen Inhalt der Sache wieder.


DR. KUBUSCHOK: Ich stimme dem bei, Herr Präsident, und gestatte mir nur in diesem Zusammenhang auf Seite 31, die historischen Vorgänge des Sturzes des Reichskanzlers Schleicher [292] vom 28., und zwar einen Teil des Textes, zu verlesen. Über die entscheidende Unterredung zwischen dem Reichskanzler und dem Reichspräsidenten wird amtlich folgendes mitgeteilt:

»Reichskanzler von Schleicher erstattete heute dem Reichspräsidenten Bericht über die Lage und erklärte, daß die gegenwärtige Reichsregierung ihren Charakter als Präsidialregierung entsprechend dem Reichstag ihr Programm und ihre Auffassung nur dann zu vertreten in der Lage wäre, wenn der Reichspräsident ihm die Auflösungsorder zur Verfügung stelle. Reichspräsident von Hindenburg erklärte, diesem Vorschlag bei der zur Zeit gegebenen Lage nicht entsprechen zu können. Reichskanzler von Schleicher erklärte hierauf den Gesamtrücktritt der Reichsregierung, den der Reichspräsident unter Beauftragung des Kabinetts mit der einstweiligen Fortführung der Geschäfte entgegennahm.«

Zum Beweis dafür, daß die weitere Möglichkeit, »Hitler bildet eine parlamentarische Regierung«, nicht gegeben war, verweise ich auf die kurze Notiz auf der nächsten Seite Nummer 32.

»Von nationalsozialistischer Seite wird erneut kategorisch erklärt, daß für die Nationalsozialisten nur eine Regierung Hitler in Frage komme. Alle anderen Lösungsversuche müßten auf das schärfste bekämpft werden. Das gelte natürlich besonders für ein Kabinett Papen, aber auch ein Kabinett Schacht sei nicht denkbar.«

Ich verweise sodann auf das nächste Dokument 8. In diesem sind die gesamten Möglichkeiten, die sich für eine Regierungsbildung geboten hätten, eingehend erörtert.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Wie hat Reichskanzler von Schleicher auf diese politische Lage reagiert?

VON PAPEN: Der Reichskanzler von Schleicher, nachdem seine Bemühungen, die Partei zu spalten und eine Mehrheit im Reichstag zu schaffen, gescheitert waren, hatte nunmehr den Reichspräsidenten gebeten, ihm diktatorische Vollmachten zu geben, das heißt, unter Bruch der Verfassung – also genau das gleiche, was ich am 1. Dezember 1932 dem Reichspräsidenten vorgeschlagen hatte – als einzigen Ausweg aus dieser Angelegenheit, was der Reichspräsident damals angenommen hatte, was aber durch den General von Schleicher verhindert worden war.

DR. KUBUSCHOK: Am 22. Januar fand im Hause Ribbentrops eine Unterredung statt, an der außer Ihnen Göring, Meißner und Oskar von Hindenburg teilnahmen. Fand diese Unterredung auf Ihre Initiative hin statt, oder von wem ging die Anregung zu diesem Gespräch aus?


[293] VON PAPEN: Die Anregung zu dieser Unterredung am 22. Januar ist von Hitler ausgegangen. Auf seine Veranlassung hatte Herr von Ribbentrop sein Haus zur Verfügung gestellt. Der Reichspräsident wünschte zu erfahren, welche Ansichten Hitler über die Lösung der politischen Krise habe und welche Vorschläge er zu machen habe. Infolgedessen drehte das Gespräch dieses 22. sich ausschließlich um die Ansprüche der Nationalsozialisten, aber über die Bildung einer Regierung, wie sie am 30. erfolgte, wurde damals noch nicht gesprochen.


DR. KUBUSCHOK: Am 28. Januar mittags wurden Sie vom Reichspräsidenten beauftragt, Verhandlungen wegen einer Regierungsbildung zu führen. Welche Möglichkeiten zur Regierungsbildung ergaben sich für Sie aus der politischen Lage?


VON PAPEN: Die Bildung einer parlamentarischen Mehrheitsregierung war seit dem 20. Januar aufgegeben, weil unmöglich. Hitler war nicht bereit, die Führung einer solchen Regierung zu übernehmen, noch sich an ihr zu beteiligen.

Zweitens, die weitere Unterstützung des Präsidialkabinetts Schleicher durch die Erklärung des Staatsnotstandes und verfassungswidriger Vertagung des Reichstags hatte der Reichspräsident am 23. abgelehnt. Er hatte sie abgelehnt, wie wir wissen, weil von Schleicher ihm im Dezember erklärt hatte; »Verfassungsbruch bedeutet Bürgerkrieg, und Bürgerkrieg bedeutet Chaos, weil ich mit der Armee und der Polizei nicht in der Lage bin, die Ordnung aufrechtzuerhalten.«

Drittens, da Hitler seine Beteiligung an einem Prä sidialkabinett in Aussicht stellte, so blieb uns nur diese letzte Möglichkeit, und dafür standen jene Kräfte und jene Fraktionen zur Verfügung, die schon im Jahre 1932 hinter meiner Regierung gestanden haben.


DR. KUBUSCHOK: Wie lautete der Auftrag, den Ihnen der Reichspräsident gegeben hatte?


VON PAPEN: Der Auftrag Hindenburgs lautete: Vorschlag zur Bildung einer Regierung unter Führung Hitlers mit möglichster Beschränkung des Einflusses der Nationalsozialisten und im Rahmen der Verfassung.

Ich darf hinzufügen, daß es sehr außergewöhnlich war, daß der Reichspräsident eine Persönlichkeit bittet, eine Regierung zusammenzustellen, die nicht von dieser Persönlichkeit selbst geführt werden soll. Normalerweise hätte Hindenburg natürlich Hitler selbst mit der Bildung einer Regierung beauftragen müssen. Er hat mich beauftragt, weil er wünschte, den Einfluß Hitlers in dieser Regierung nach Möglichkeit zu beschränken.


DR. KUBUSCHOK: Mit wem haben Sie verhandelt?


[294] VON PAPEN: Ich habe verhandelt mit den Führern der für diese Kabinettsbildung in Frage kommenden Gruppe der Rechten, also der NSDAP, der Deutschnationalen Volkspartei, dem Stahlhelm und der Deutschen Volkspartei.


DR. KUBUSCHOK: Nach welchen Gesichtspunkten haben Sie dem Reichspräsidenten die Zusammensetzung der neuen Regierung vorgeschlagen?


VON PAPEN: Ich habe entsprechend der einzigen Möglichkeit, die in Frage kam, dem Reichspräsidenten eine Kabinettsbildung im Rahmen einer Koalition mit diesen Kräften vorgeschlagen.


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Angeklagte viel zu viel auf Einzelheiten eingeht. Er hat seine Aussage darüber abgegeben, warum der Präsident ihn kommen ließ und weshalb er mit der Sache befaßt wurde. Lediglich das betrifft ihn. Nachdem er diese Erklärung gegeben hat, dürfte es unnötig sein, überhaupt auf weitere Einzelheiten einzugehen.


DR. KUBUSCHOK: Da die Anklage ihm vorwirft, daß in der Bildung der Regierung ein Verbrechen liegt, verteidigt er sich dahingehend, daß er bemüht gewesen ist, für die Sicherung gegen die Überhandnähme des Hitlerschen Einflusses in die Regierung einzutreten. Wesentlich dafür ist ja...


VORSITZENDER: Ja, das habe ich ja gerade gesagt. Er hat uns das erklärt. Er braucht nicht noch alle möglichen Einzelheiten hinzuzufügen, um seiner Er klärung Nachdruck zu verleihen.

Ich habe eben notiert, daß der Präsident ihn kommen ließ, weil er den Einfluß Hitlers verringern wollte. Nun fährt er fort mit allen möglichen Einzelheiten.


DR. KUBUSCHOK: Herr Präsident! Er will ja hier nur ausführen, in welcher Weise er den Einfluß Hitlers beschränken wollte. Dies ist ja ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt. Er wird uns jetzt erzählen, welche Sicherung er eingebaut hat in diese Regierung. Die Wahl der Persönlichkeiten, denen er... die ganzen weiteren Beschränkungen, die hier vereinbart worden sind, um den Einfluß Hitlers nicht überragend werden zu lassen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt zur Erwiderung der Anklage.


VORSITZENDER: Wenn der Angeklagte sich so kurz wie möglich faßt und uns nicht so viele Einzelheiten gibt, dann ist der Gerichtshof einverstanden.


VON PAPEN: Ich will es ganz kurz sagen, Mylord. Die Sicherungen, die ich auf Wunsch des Reichspräsidenten eingeschaltet habe, waren folgende:

Erstens: Eine sehr geringe Anzahl nationalsozialistischer Minister in diesem Kabinett, nämlich von elf nur drei, einschließlich Hitler.

[295] Zweitens: Die entscheidenden Wirtschaftsressorte dieses Kabinetts in Händen von Nichtnationalsozialisten.

Drittens: Weitgehende Besetzung der Ministerien mit Fachministern.

Viertens: Gemeinsamer Vortrag des Reichskanzlers Hitler und des Vizekanzlers Papen bei Hindenburg, um eine zu weitgehende persönliche Einflußnahme Hitlers bei Hindenburg auszuschließen.

Fünftens: Ich versuchte, als Gegengewicht gegen die NSDAP, die Bildung eines parlamentarischen Blocks, als inneres Gegengewicht gegen die politischen Auswirkungen der Nationalsozialistischen Partei.


DR. KUBUSCHOK: Inwieweit hat der Reichspräsident von Hindenburg die Auswahl der in Frage kommenden Persönlichkeiten selbst mit vorgenommen?


VON PAPEN: Der Reichspräsident behielt sich persönlich vor, die Besetzung des Außenministerpostens und des Reichswehrministeriums. Diese beiden entscheidenden Posten wurden besetzt durch Herrn von Neurath, ein Vertrauensmann des Reichspräsidenten, und das Reichswehrministerium durch den General von Blomberg, der ebenfalls ein besonderer Vertrauensmann des Reichspräsidenten war. Im übrigen befanden sich in diesem Kabinett als Nationalsozialisten lediglich: Der Reichsinnenminister Frick, dessen Tätigkeit als thüringischer Innenminister in der Thüringischen Regierung durchaus maßvoll gewesen war, und als Minister ohne Portefeuille und preußischer Innenminister später Herr Göring.


DR. KUBUSCHOK: In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im dritten Dokumentenbuch als Dokument Nummer 87 und 93 enthaltene eidesstattliche Versicherung des früheren Ministers Dr. Alfred Hugenberg und auf den Fragebogen des Freiherrn von Lersner.


VORSITZENDER: Auf welcher Seite im dritten Dokumentenbuch sagten Sie?


DR. KUBUSCHOK: Seite 194 und 195 ist Hugenberg. Lersner ist Seite 210 bis 212.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage behauptet, daß die Regierung des 30. Januar das Programm der NSDAP als ihr eigenes Programm übernommen hätte. Äußern Sie sich, Herr Zeuge, darüber, was die Grundlage für die Politik der am 30. Januar gegründeten Regierung gewesen ist.

VON PAPEN: Die Auffassung der Anklage ist durchaus unrichtig. Das Programm, auf das wir uns am 30. Januar geeinigt haben, war nicht das Programm der Nazi-Partei, sondern es war ein Koalitionsprogramm. Das ergibt sich mit großer Deutlichkeit [296] aus dem Auf ruf dieser Regierung vom 1. Februar an das deutsche Volk. Und um das hier historisch festzustellen, darf ich aus diesem Aufruf zwei Sätze vorlesen?

Es heißt darin:

»Die Nationale Regierung wird es als ihre oberste und erste Aufgabe ansehen, die geistige und willensmäßige Einheit unseres Volkes wieder herzustellen. Sie wird das Christentum als Basis ihrer gesamten Moral und die Familie als die Keimzelle unseres Volks- und Staatskörpers in ihren festen Schutz nehmen. Das große Werk der Reorganisation der Wirtschaft wird sie mit zwei großen Vierjahresplänen lösen.«

Und ich darf noch einen Satz hinzufügen:

»Sie ist erfüllt von der Größe der Pflicht, für die Erhaltung und Festigung des Friedens einzutreten, dessen die Welt mehr als je bedarf.«

Im übrigen enthielt dieses Koalitionsprogramm, das hier von der Anklage als das Naziprogramm hingestellt wird, noch folgende Punkte: Keine Beseitigung der Länder oder des Föderalismus des Deutschen Reiches; die Wahrung des Rechtswesens und die Unabsetzbarkeit der Richter; die Inangriffnahme einer Verfassungsreform; die Wahrung der Rechte der christlichen Kirchen; und vor allem die Beseitigung des Klassenkampfes durch die Lösung des sozialen Problems, das heißt, die Wiederherstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft.

DR. KUBUSCHOK: Haben Sie auch Ihrerseits noch etwas getan, um die Durchführung Ihrer eigenen politischen Gedanken zu sichern?

VON PAPEN: Ich habe alles in meinen Kräften Stehende getan, um die Gedanken, die ich selbst in dieses Programm gebracht habe, mit meinen politischen Freunden zur Durchführung zu bringen. Das Wesentliche schien mir damals, ein inneres Gegengewicht gegen den Nationalsozialismus zu schaffen, und deshalb ersuchte ich die Führer der Rechtsparteien, die alten Parteiprogramme aufzuheben und sich zu sammeln in einer großen gemeinsamen politischen Organisation mit dem Ziele, für die von uns aufgestellten Prinzipien zu kämpfen. Die Parteiführer sind nicht darauf eingegangen. Die Parteigrenzen waren zu stark, und es blieb alles beim alten. Das einzige, was mir gelang, war die Herstellung eines Wahlblocks dieser gesamten Parteien, und in diesem Wahlblock... und für diesen Wahlblock habe ich in vielen Reden das Programm dem Lande vorgetragen, welches das Koalitionsprogramm war.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf eine Rede, die der. Zeuge am 11. Februar für den Wahlblock gehalten hat und die enthalten [297] ist in Dokument 12, Seite 54 und 55. Ich zitiere von Seite 55, etwa von der Mitte, nur folgende kurze Stelle:

»Ich sehe deshalb in dem Umstand, daß das gegenwärtige Reichskabinett nicht von einer einzigen Partei oder Bewegung getragen ist, sondern gemeinsam von verschiedenen Gruppen der nationalen Bewegung, von freien Politikern und Fachleuten, keinen Nachteil, sondern einen Vorteil.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Welche speziellen Fragen sind im Programm des Wahlblocks im einzelnen besonders hervorgehoben worden? Sie haben dies in verschiedenen Reden zum Ausdruck gebracht. Um die Zeit nicht zu belasten, will ich das entsprechende Dokument Nummer 10 dem Gericht nur zur Kenntnis überreichen. Geben Sie bitte in kurzen Auszügen Ihre Stellung zu den einzelnen Fragen. Zunächst zur sozialen Frage.

VON PAPEN: An der Spitze meines Programms stand naturgemäß die soziale Frage, weil sie alles beherrschte. Es war unsere Aufgabe, aus einer klassenkämpferischen Arbeiterschaft wieder zufriedene Staatsbürger zu machen und jedem eine Existenz, ein eigenes Heim zu schaffen. Ich habe damals ausgeführt in dieser Rede, die da im Dokument enthalten ist, daß es immer Unterschiede des Besitzes geben wird, daß aber nicht eine kleine Schicht alles und die überwiegende Masse des Volkes nichts besitzen darf, und ich habe vor allem immer und immer wieder darauf hingewiesen, daß, wenn uns die Lösung des sozialen Problems gelingen wird, wir damit einen eminenten Beitrag zur Befriedung Europas leisten werden.

DR. KUBUSCHOK: Was war Ihr Programm in außenpolitischen Fragen?


VON PAPEN: Das Programm war sehr einfach. Es erschöpfte sich in dem Wunsch, die Diskriminationen des deutschen Volkes, die Diskriminationen unserer Souveränität, auf friedlichem Wege zu beseitigen.


DR. KUBUSCHOK: Was war das Programm in religiösen Fragen?


VON PAPEN: Aus meinen sämtlichen Reden geht hervor, daß ich die Regeneration des deutschen Volkes in einem christlichen Sinne als die Voraussetzung für die Lösung des sozialen Problems und aller anderen Fragen betrachtet habe. Ich werde darüber später noch sprechen.


DR. KUBUSCHOK: Ich übergebe zum Beweis das schon erwähnte Dokument Nummer 10 und bitte, hiervon amtlich Kenntnis zu nehmen. Da ein sinnstörender Übersetzungsfehler auf Seite 39 [298] sich eingeschlichen hat und da die Frage der Auflösung der Gewerkschaften auch später noch eine Rolle spielen wird, möchte ich von Seite 39 einen kurzen Absatz, und zwar beginnend in der Mitte der Seite, verlesen:

»Ich verkenne nicht, daß die Gewerkschaften manches getan haben, das Arbeitertum mit Standesehre und Standesbewußtsein zu erfüllen. Manche Gewerkschaftler, zum Beispiel der Handlungsgehilfenverband, haben auf diesem Gebiet Mustergültiges geleistet. Einen wirklichen Umschwung und einer bewußten Arbeit in dieser Richtung stand aber die Idee des Klassenkampfes gegenüber.

Die sozialistischen Parteien waren es, die alle Ansätze der Gewerkschaften, aus dem Arbeitertum einen Stand zu machen, zu keiner großzügigen Auswirkung gelangen ließen. Wenn die Gewerkschaften das Zeichen der Zeit erkennen und sich in starkem Maße entpolitisieren, so können sie gerade jetzt ein starker Pfeiler einer neuen Volksordnung werden.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Äußern Sie sich bitte zu dem Ergebnis der Wahlen des 5. März 1933.


[Zum Gerichtshof gewandt:]


Ich darf hierbei auf das Dokument Nummer 98 verweisen, in dem ich ein Schema über die Entwicklung der Wahlergebnisse in den fraglichen Jahren gegeben habe.

VON PAPEN: Diese Wahl ist von einer ganz entscheidenden Bedeutung für die spätere Entwicklung geworden. Zunächst darf ich feststellen, daß diese Wahl eine wirklich freie Wahl war, denn sie wurde durchgeführt mit den alten Funktionären der Republik, und daß sie frei war, beweist auch der Umstand, daß die Stimmen der Kommunisten und der Sozialdemokraten keinerlei Abnahme erfahren haben. Ich persönlich hatte damit gerechnet, daß die NSDAP einen Wahlerfolg haben werde. Im November 1932 hatte ich ihr 36 Mandate abgenommen, und ich rechnete damit, daß sie diese wieder aufholen würde. Ich hatte auch gehofft, daß mein eigener Wahlblock einen großen Erfolg haben würde. Ich konnte hoffen, daß das Land die Notwendigkeit verstehen würde, ein inneres Gegengewicht zu bilden. Das alles war nicht der Fall...

VORSITZENDER: Die Zahlen genügen uns. Wir können daraus unsere eigenen Schlußfolgerungen ziehen. Wir können die Zahlen selbst sehen. Es ist unnötig, sie alle zu erklären und zu kommentieren. Wir müssen uns mit weitaus wichtigeren Dingen befassen.


[299] DR. KUBUSCHOK: Schildern Sie, Herr Zeuge, das Zustandekommen des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933.


VON PAPEN: Das Ermächtigungsgesetz war aus der Notwendigkeit geboren, eine ruhige Arbeitsperiode für die Durchführung der wirtschaftlichen Maßnahmen zu haben. Zunächst waren Verhandlungen mit dem Zentrum gewesen, um einen einjährigen Waffenstillstand im Parlament zu erreichen. Die Verhandlungen waren gescheitert. Also ergab sich die Notwendigkeit dieses Gesetzes, das auch manche Parallelen in der Vergangenheit hatte. Dieses Gesetz ist von der Anklage sehr scharf als ein Beweis für die Conspiracy hervorgehoben worden. Ich darf daher betonen, daß ich selbst bemüht gewesen bin, eine gewisse Kontrolle sicherzustellen, indem ich das »Vetorecht« des Reichspräsidenten aufrechtzuerhalten wünschte. Indessen geht aus dem Kabinettsprotokoll vom 15. März hervor, daß der Staatssekretär Meißner die Mitwirkung des Reichspräsidenten nicht für erforderlich hielt.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 25, das identisch ist mit Exhibit US-578. Hierbei verweise ich auf die Stellungnahme Papens in der Kabinettssitzung und auf die eben erwähnte Stellungnahme des Staatssekretärs Meißner,

»Meißner, Staatssekretär des Präsidial-Kabinetts, des Kabinetts des Reichspräsidenten, dessen vorzüglicher Mitarbeiter.«

Ich verweise weiterhin auf Dokument 23, und zwar deswegen, weil sich aus der Aufzählung der Notver ordnungen ergibt, daß in der damaligen Notzeit nicht die Möglichkeit bestand, mit Reichstagsgesetzen zu regieren, und daß das Ermächtigungsgesetz einen Ersatz für diese sich ständig wiederholenden Notverordnungen bilden sollte.

Ich bitte, mich noch berichtigen zu dürfen. – Die Stellungnahme des Staatssekretärs Meißner ist im Dokument 91 enthalten, US-Exhibit 578.


[Zum Zeugen gewandt:]


Am 21. März 1933 wurde ein Amnestiegesetz erlassen, das von der Anklage als ein absolutes Novum hervorgehoben wurde.

Was haben Sie zu diesem Gesetz zu sagen?

VON PAPEN: Die Anklage nennt dieses Gesetz: »Sanction of political murder«. Ich habe dazu folgendes zu sagen: Das Gesetz wurde erlassen durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten, nicht durch das Kabinett, und es war ein natürlicher Abschluß einer revolutionären Epoche von sieben Wochen. Es gibt sehr viele Parallelen aus der Vergangenheit zu solchen Amnestien; zum Beispiel das Gesetz vom 21. Juli 1922 der jungen deutschen Republik umfaßt in seiner Amnestie auch den Mord.

[300] DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 28, Seite 99 des Urkundenbuches 1. Dies enthält das Gesetz vom 21. Juli 1922, das abschließt die Periode der staatlichen Unruhe aus dem Jahre 1920 und 1921. Ich verweise weiterhin auf Seite 100 des Dokuments 28, das das erwähnte Gesetz vom 20. Dezember 1932 enthält.


[Zum Zeugen gewandt:]


Am 23. März wurde das Gesetz über die Sondergerichte erlassen. Was haben Sie hierzu zu erklären?

VON PAPEN: Auch diese Sondergesetze, Sondergerichtsgesetze, sind kein Novum. Ich selbst als Reichskanzler hatte am 9. August 1932 ein solches Gesetz erlassen und stützte mich dabei bereits auf eine Verordnung des Kabinetts Brüning vom 6. Oktober 1931. In revolutionären Zeiten müssen politische Straftaten alsbald rechtskräftig zur Urteilung gebracht werden.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweiße auf Dokument 27, Seite 89 des ersten Urkundenbuches und verweise insbesondere auf die Einleitung vor Paragraph 1, aus der sich ergibt, daß sich diese Notverordnung auf die Brüningsche Notverordnung von 1931 stützt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Am 1. April 1933 wurde der Judenboykott durchgeführt. War dies eine Regierungsmaßnahme, haben Sie hieran irgendwelchen Anteil gehabt?

VON PAPEN: Die Behauptung des Dr. Goebbels, das Kabinett habe dieser Maßnahme zugestimmt, ist völlig falsch. Im Gegenteil, auf Veranlassung des Kabinetts hatte Hitler die öffentlichen Erklärungen vom 10. und vom 12. März abgegeben, die durch meinen Anwalt in den Dokumenten überreicht werden, und wenn die Anklage mein Telegramm, das ich am 25. nach Neuyork schickte, eine »white lie of the greatest magnitude« nennt, so kann ich auch hier nur sagen, daß das vollkommen unbegründet ist. Die öffentlichen Erklärungen Hitlers gaben uns und mußten uns die Sicherheit geben, daß solche Ausschreitungen nicht mehr stattfinden könnten, und in diesem Glauben habe ich das Telegramm abgesandt. Es wäre doch unverständlich, wenn ich am 25. ein Telegramm nach Neuyork schicke...

VORSITZENDER: Ich glaube, Dr. Kubuschok, Ihre Frage lautete: Hat der Angeklagte an diesen Maßnahmen teilgenommen? Ich weiß nicht, was er antwortet. Er antwortet bereits seit einigen Minuten, aber ich weiß nicht, was.

Die Frage war: Haben Sie teilgenommen? Und ich weiß nicht, was er beantwortete.


VON PAPEN: Ich habe gesagt, daß die Behauptung von Goebbels, das Kabinett hat diesem Judenboykott zugestimmt, eine Lüge ist.


[301] VORSITZENDER: Warum antworten Sie nicht direkt? Haben Sie daran teilgenommen oder nicht?


VON PAPEN: Nein, wir haben nicht daran teilgenommen.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 33, Seite 113, Erklärung Hitlers vom 10. März, letzte zwei Zeilen:

»Belästigungen einzelner Personen, Behinderungen von Autos oder Störungen des Geschäftslebens haben grundsätzlich zu unterbleiben.«

Auf der gleichen Seite 113, letzter Satz des vorletzten Absatzes, Erklärung Hitlers vom 12. März:

»Wer es von jetzt ab versucht, durch Einzelaktionen Störungen unseres Verwaltungs- oder des geschäftlichen Lebens herbeizuführen, handelt bewußt gegen die Nationale Regierung.«


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Ich wollte den Angeklagten nicht daran hindern, dem Gerichtshof zu sagen, was er wegen seines Telegramms an die New York Times getan hat, aber in erster Linie wollte ich, daß er Ihre Frage beantwortet.

Wenn er im Zusammenhang mit dem Telegramm an die New York Times noch etwas hinzufügen will, lassen Sie ihn das tun.


DR. KUBUSCHOK: Also ich bitte, diese Frage bezüglich der New York Times wieder aufzunehmen.


VON PAPEN: Ich kann nur noch hinzufügen, Mylord, daß es ja völlig unerklärlich gewesen wäre, wenn ich am 25. April dieses Telegramm nach Neuyork geschickt hätte in der Kenntnis, daß drei oder vier Tage später ein neuer Judenboykott auftreten würde; das ist ja völlig unsinnig.

Ich darf im übrigen darauf verweisen, daß am gleichen Tage der Herr von Neurath ein ganz ähnliches Telegramm an den Kardinal O'Connell geschickt hat.


DR. KUBUSCHOK: Geben Sie bitte eine Schilderung Ihrer Einstellung zum Judenproblem.


VON PAPEN: Meine Einstellung zum Judenproblem ist sehr kurz präzisiert. Ich habe zu dieser Frage immer in meinem Leben die Stellung eingenommen, die die katholische Kirche von ihren Mitgliedern erwartet.

Meinen Standpunkt zur Rassenfrage mit Bezug auf die nationalsozialistische Doktrin gab ich in einer Rede in Gleiwitz im Jahre 1933 vor aller Öffentlichkeit bekannt, mein Anwalt wird das Dokument über geben.

Eine völlig andere Frage, außerhalb der grundsätzlichen Einstellung zum Judenproblem, war für mich die Frage der gewissen Überfremdung oder des überstarken Einflusses des jüdischen [302] Elements in den Domänen, welche die öffentliche Meinung eines Volkes bilden: In der Presse, der Literatur, Theater, im Film und insbesondere im Rechtswesen. Es schien mir keine Frage, daß diese Überfremdung ungesund war und daß man sie auf irgendeine Weise korrigieren sollte.

Aber das hatte, wie gesagt, mit der Rassenfrage gar nichts zu tun.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 16, Seite 68, in welcher ein Auszug der erwähnten, im Jahre 1934 in Gleiwitz gehaltenen Rede des Zeugen enthalten ist. Ich zitiere: Von Papen spricht hier:

»... Gegen Rassenforschung und Rassenpflege, die das Bestreben haben, die Eigenart eines Volkes möglichst reinzuhalten und den Sinn für die Volksgemeinschaft zu wecken, ist gewiß nichts einzuwenden. Diese Liebe zur eigenen Rasse wird niemals in dem Haß gegen andere Völker oder Rassen ausarten. Das ist das Entscheidende, und niemals darf diese Rassenpflege in einen Konflikt mit dem Christentum gebracht werden, denn Rasse und Christentum sind keine Gegensätze, sondern nur verschiedene Ordnungen. Das Christentum hat aus den deutschen Stämmen erst ein deutsches Volk gemacht, und es ist wahrlich nicht nötig, erst eine neue nordisch-germanische Religion zu begründen, um ein Bekenntnis zu unserem Volkstum ablegen zu können...«

Ich verweise weiterhin für das zweite von dem Zeugen erörterte Thema auf Dokument 29, Seite 103, Auszug vom 4. Juli, Tagebuch Dodd, und auf das Dokument 35, Seite 115. Dort ist ein Artikel des »Völkischen Beobachter« vom 19. August 1932 enthalten. Die Überschrift dieses Artikels lautet:

»Die Regierung Papen hat den Schutz der Juden auf ihre Fahne geschrieben.«


VORSITZENDER: Das war im August 1932? Wo steht das?

DR. KUBUSCHOK: Dokument 35, auf Seite 115. Ich verlas eben die Überschrift dieses Artikels des »Völkischen Beobachter« vom 19. August 1932.

»Die Regierung Papen hat den Schutz der Juden auf ihre Fahne geschrieben.«

Der Bericht befaßt sich mit einer Äußerung des Herrn Kareski aus Berlin als Vertreter der Jüdischen Volkspartei. Kareski war Synagogenvorsteher in Berlin. Er hat damals ausgeführt, und ich zitiere den letzten Absatz dieses Artikels:

»Glücklicherweise schütze aber die Verfassung der deutschen Republik noch die rechtliche Stel lung der Juden, und [303] die Regierung Papen habe den Schutz der Juden auf ihre Fahne geschrieben.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Im Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933 sind Ausnahmebestimmungen für Juden enthalten. Haben Sie etwas dagegen getan, daß die ursprünglich geplanten viel weitergehenden Ausnahmebestimmungen sich auf dieses Maß beschränken?

VON PAPEN: Darf ich noch eines hinzufügen? Ich glaube, Sie haben vergessen, dem Gericht das Dokument 33 vorzulegen zur Frage der Überfremdung im deutschen Rechtswesen.

DR. KUBUSCHOK: Wir werden dieses Dokument bei der jetzt zu beantwortenden Frage vorlegen.


VON PAPEN: Ich habe dem Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933 lediglich insoweit zugestimmt, daß jüdische Beamte, die nach dem Jahre 1918 angestellt waren, unter das Gesetz fielen. Es handelt sich hier um die nach dem Kriege eingetretene sehr starke Einwanderung von Ostelementen, insbesondere von Polen, das damals sehr antisemitisch eingestellt war, nach Deutschland.

Ich habe bei Hindenburg durchgesetzt, daß in keinem Falle unter dieses Gesetz fallen dürften Kriegsteilnehmer, denn ich stand immer auf dem Standpunkt, daß ein Deutscher, ganz gleich welcher Rasse, der seine Schuldigkeit seinem Vaterland gegenüber getan hat, in seinen Rechten nicht geschmälert werden darf.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf das Dokument 33, Seite 114. Es ist dies eine Mitteilung des Justizministeriums, aus der sich ergibt, daß bei Erlaß des Berufsbeamtengesetzes in der Anwaltschaft 3515 Juden vertreten waren. Von dem Gesetz wurden auf Grund der vom Zeugen eben erwähnten Milderungsbestimmungen 735 Frontkämpfer und weitere 1383 Anwälte ausgenommen, die bereits vor 1914 zur Anwaltschaft zugelassen waren. Es verblieben somit 2158 jüdische Anwälte, während 923 ihr Amt niederlegen mußten.


[Zum Zeugen gewandt:]


Geben Sie bitte Ihre sonstige Stellungnahme zum Berufsbeamtengesetz.

VON PAPEN: Ich glaube, daß es ein völlig normaler Vorgang war, wenn die Nationalsozialisten als Koalitionspartner, und nachdem sie mehr als 50 Prozent der Stimmen des deutschen Volkes kontrollieren, auch einen Anteil an der Besetzung der Beamtenstellen haben müssen.

Ich darf darauf hinweisen, daß die Nationalsozialisten in ihrer jahrelangen Propaganda mit allen Mitteln gegen das sogenannte [304] »Bonzentum« zu Felde gezogen sind, und es war nicht vorauszusehen, daß sie später selber in den gleichen Fehler verfallen würden.


VORSITZENDER: Wäre es nicht angebracht, jetzt zu unterbrechen?


[Pause von 10 Minuten.]


DR. KUBUSCHOK: Wir sprachen vorhin vom Zustandekommen des Berufsbeamtengesetzes, das Berufsbeamtengesetz, das in den erörterten Punkten in einem gewissen Ausmaß dem Gedanken ganz der NSDAP entsprach. Wodurch haben Sie sich veranlaßt gesehen, in diesen nun beschränkten Punkten gewisse Konzessionen zu machen?

VON PAPEN: Es war damals meine Überzeugung, daß wir mit diesem Berufsbeamtengesetz etwas Grundsätzliches schaffen würden. Ich habe nicht vorausgesehen oder ahnen können, daß die Partei später, in den späteren Jahren, auf diesem Gebiete immer neue Gesetze gemacht hat und daß sie auf diese Weise das Berufsbeamtentum völlig ruiniert hat.


DR. KUBUSCHOK: Wie war Ihre Stellung zur Auflösung der Parteien?


VON PAPEN: Durch das Ermächtigungsgesetz hatte sich zwangsläufig eine Ausschaltung der Parteien ergeben. Hitler hatte vier Jahre Zeit gefordert für die von uns beabsichtigte Reform. Das Dokument Nummer 25 ergibt, daß ich Hitler ersucht hatte, ein neues Staatsgrundgesetz zu schaffen, und Hitler hat dies in seiner Rede vom 23. März auch versprochen. In dieser Rede sah er eine Verfassungsreform vor durch die zuständigen verfassungsmäßigen Organe. Diese Reform würde uns nach meiner Ansicht auf einem revolutionären Wege zu einer neuen, besser begründeten demokratischen und parlamentarischen Form geführt haben. Im übrigen muß ich sagen, habe ich in der vorübergehenden Anwendung des Ein-Parteien-Systems keine Gefahren gesehen. Wir hatten ja dafür sehr gute Beispiele in anderen Staaten; zum Beispiel in der Türkei und in Portugal funktionierte dieses Ein-Parteien-System sehr gut. Schließlich darf ich darauf hinweisen, daß ich in meiner Rede in Marburg am 17. Juni 1934 diese Entwicklung kritisiert habe und gesagt habe, man kann sie lediglich als einen Übergangszustand hinnehmen, der durch einen Verfassungsumbau beendet werden muß.


DR. KUBUSCHOK: Wie ist Ihre Stellung zu dem Reichsstatthaltergesetz vom April 1933? Schildern Sie bitte Ihre Ansichten in der deutschen föderalistischen Frage.


VON PAPEN: Diese Frage, Hoher Gerichtshof, ist von der Anklage aufgeworfen worden, um mir Duplizität, Unwahrheit oder [305] Betrug vorzuwerfen, und zwar beschuldigt mich die Anklage mit Bezug auf die föderalistische Gestaltung Deutschlands einer Sinnesänderung zwischen dem Standpunkt, den ich 1932 vertreten habe, und dem von 1933.

Aber selbst wenn ich meinen Standpunkt in dieser Frage geändert hätte in diesem Jahre, so sehe ich nicht, warum die Frage, ob Föderalregierung oder Zentralregierung, ein Verbrechen ist im Sinne dieser Charta. Im übrigen habe ich meine Meinung gar nicht geändert.

Was ich im Jahre 1932 sagte, war dieses: Ich anerkannte die Vorzüge des föderalistischen Systems für Deutschland und wünschte, es aufrechtzuerhalten, aber ich habe immer gewünscht, auch 1932, daß wir eine Gemeinsamkeit in der großen politischen Linie haben müßten in Deutschland. Das war doch eine Selbstverständlichkeit für ein föderales Land, daß es nach einheitlichen Prinzipien regiert wird. Nur darum hat es sich gehandelt, und das ist ja auch die Frage meines Eingreifens in Preußen am 20. Juli.

Wenn man die deutsche Geschichte kennt, dann weiß man, daß Bismarck diese Schwierigkeit überwunden hat, indem er den Reichskanzler zugleich zum preußischen Ministerpräsidenten machte. Wenn wir also jetzt, 1933, Reichsstatthalter in den Ländern einsetzten, so war damit zunächst nur gemeint, sie sollen für die Herstellung einer gleichen politischen Linie sorgen. Im übrigen blieben die Rechte der Länder unangetastet. Sie hatten ihre eigene Finanz, ihr eigenes Rechtswesen, ihre eigenen Kultusministerien und ihre eigenen Parlamente.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise bezüglich des Reichsstatthaltergesetzes auf Dokument Nummer 31, insbesondere auf Seite 111 dieses Dokuments.

Aus der dort zitierten Stelle des Quellenwerkes Pfundtner-Neubert geht hervor, daß erst das nach der Amtstätigkeit des Angeklagten von Papen im Jahre 1935 erlassene weitere Reichsstatthaltergesetz die Landesgewalt aufgehoben hat.


[Zum Zeugen gewandt:]


Aus welchen Gründen legten Sie am 7. April 1933 Ihr Amt als preußischer Ministerpräsident nieder?

VON PAPEN: Mein Brief an Hitler vom 10. April 1934 ist von der Anklage vorgelegt worden. Er zeigt die Gründe meiner Demission. In Preußen, das habe ich hier schon festgestellt, hatte ich die Gleichschaltung der politischen Linie am 20. Juli bereits durchgeführt. Durch das Reichsstatthaltergesetz war es dem Reichskanzler ermöglicht, entweder selbst Ministerpräsident in Preußen zu sein oder einen Substituten zu ernennen. Deshalb war meine Aufgabe in Preußen erledigt. Im übrigen darf ich auf folgendes aufmerksam[306] machen: Die Wahl vom 5. März hatte auch im Preußischen Parlament den Nationalsozialisten eine starke Mehrheit gegeben. Der Preußische Landtag trat zusammen und wünschte selbstverständlich, einen Nationalsozialisten zum preußischen Ministerpräsidenten zu wählen. Aus all diesen Gründen bin ich zurückgetreten.

DR. KUBUSCHOK: Die Anklage macht Ihnen zum Vorwurf, daß Sie als prominenter Laienkatholik auf kirchlichem Gebiete besonders geeignet waren, die Nazi-Herrschaft besonders zu konsolidieren. Wir müssen daher Ihre Stellung auf kirchlichem Gebiete erörtern. Bitte, schildern Sie die damalige kirchliche Lage in Deutschland.


VON PAPEN: Dieser Fragenkomplex, Hohes Gericht, ist für mich der schwerwiegendste der ganzen Anklage: Der Vorwurf, daß ich als ein Katholik mitgewirkt hätte, um zu dieser Conspiracy gegen den Weltfrieden beizutragen. Ich bitte daher, mir zu erlauben, daß ich mit ein paar kurzen Worten auf meine Stellung in der Kirchenfrage eingehen darf.

Der Katholizismus in Deutschland hatte sich in der Zentrumspartei organisiert. Vor 1918 hat das Zentrum als Mittelpartei stets einen Ausgleich zwischen der Linken und der Rechten angestrebt. Nach dem Kriege ändert sich dieses Bild vollkommen.

Wir sehen das Zentrum zumeist mit der Linken koaliert. In Preußen ist dieses während all der Jahre von 1918 bis 1932 eine Dauereinrichtung. Unbestreitbar hat das Zentrum in den Jahren nach dem Zusammenbruch viele Verdienste an der Aufrechterhaltung des staatlichen Lebens, aber die Koalition mit der Sozialdemokratie hat gerade auf dem kirchenpolitischen Gebiete eine Zusammenarbeit des Zentrums mit der Rechten unmöglich gemacht. In den Fragen der großen Politik und der Personalpolitik hat daher das Zentrum eine Kompromißpolitik getrieben, die mit Konzessionen auf dem kirchenpolitischen Gebiete erkauft wurde. Daß dieser Zustand...


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Wofür ist das erheblich?


DR. KUBUSCHOK: Die Anklage sagt: »Papen, der prominente Katholik, benutzt diese Stellung, um die Nazi-Herrschaft zu konsolidieren. Er ist doppelzüngig. Und diese Doppelzüngigkeit ist hier besonders hervortretend und beleuchtet seine ganze Persönlichkeit.«

Hier, mit diesen Ausführungen, will der Angeklagte darlegen, was er von Beginn seiner politischen Tätigkeit auf kirchenpolitischem Gebiete für eine Stellung eingenommen hat. Da er Mitglied der Zentrumspartei war, diese dann verlassen hat, ist es notwendig, den Gegensatz, der sich insoweit zwischen ihm und der Parteileitung entwickelt hatte, klarzustellen. Wir wollen dann weiterhin...


[307] VORSITZENDER: Warum muß man auf diese kleinsten Einzelheiten eingehen? Er will doch sicher nur beweisen, daß er der Nazi-Partei keine Hilfe leistete. Zweifellos war er Katholik, und er will beweisen, daß er der Nazi-Partei keine Hilfe leistete. Er braucht nicht auf alle Einzelheiten über katholische Einflüsse und seine Rolle dabei einzugehen.


DR. KUBUSCHOK: Herr Präsident! Ganz allgemein zum Falle Papen möchte ich folgendes sagen: Die Schwierigkeit der Behandlung dieses Falles liegt darin, daß wir nachweisen wollen, daß seine Grundsätze von ihm von Beginn an konsequent aufrechterhalten worden sind. Dazu ist erforderlich, die einzelnen Zeitverhältnisse zu beleuchten. Wir sind nicht allzuweit entfernt von dem Punkt, wo wir die innerpolitischen Verhältnisse verlassen können. Die weiteren Themen werden wesentlich kürzer sein. Ich glaube aber zur Vervollständigung des Bildes der Persönlichkeit des Angeklagten doch auf einige Details eingehen zu müssen, wobei wir uns selbstverständlich bemühen werden, überflüssige und vermeidbare Details zu unterlassen.


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Wir sind uns vollkommen bewußt, daß der Fall eines jeden dieser 21 Angeklagten sich von dem der anderen unterscheidet. Dessen sind wir uns voll und ganz bewußt, aber wir wünschen, daß ihre Fälle zwar angemessen, aber ohne unnötige und beschwerliche Einzelheiten vorgetragen werden sollen.

Der Gerichtshof erwartet, daß Sie versuchen werden, den Angeklagten auf die wirklich wesentlichen Punkte zu beschränken. Wollen Sie fortfahren?


DR. KUBUSCHOK: Sehr gut, Herr Vorsitzender. Wir werden unser Bestes tun.


[Zum Zeugen gewandt:]


Bitte fahren Sie fort.

VON PAPEN: Ich darf diesen Abschnitt damit abschließen, indem ich sage: Meine Opposition innerhalb der Partei für den Einsatz der konservativen Kräfte hat mich in den Ruf gebracht, ein schlechter Katholik zu sein. Das, was ein fremder Richter, ein nichtdeutscher Richter, nicht wissen kann, ist folgendes: In jenen Jahren wurde ein Katholik, der nicht im Zentrum politisch organisiert war, sondern in der Rechten organisiert war, als ein schlechter und minderwertiger Katholik bezeichnet, und das ist es, wogegen ich mich immer gewehrt habe.

DR. KUBUSCHOK: Papen hat in seiner Regierungserklärung vom 4. Juni 1932 darauf Bezug genommen, daß das gesamte öffentliche Leben Deutschlands in der damaligen Zeit als Auswirkung der bisherigen Koalitionspolitik in Preußen absolut verwirklicht worden [308] sei. Ich verweise auf Dokument 1, Seite 2, und zitiere den letzten Teil des ersten größeren Absatzes:

»Zu tief ist schon in alle kulturellen Gebiete des öffentlichen Lebens die Zersetzung atheistisch- marxistischen Denkens eingedrungen, weil die christlichen Kräfte des Staates zu leicht zu Kompromissen bereit waren. Die Reinheit des öffentlichen Lebens kann nicht auf dem Wege der Kompromisse um der Parität willen gewahrt oder wiederhergestellt werden. Es muß eine klare Entscheidung darüber fallen, welche Kräfte gewillt sind, das neue Deutschland auf der Grundlage der unveränderlichen Grundsätze der christlichen Weltanschauung aufbauen zu helfen.«

Ich verweise insoweit auch auf Dokument 37, Seite 119, wo in einer Münchener Rede vom 1. März 1933 der Zeuge die Gesichtspunkte erörtert, die er eben vorgetragen hat.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie glaubten Sie, Herr Zeuge, in der neuen Regierung die Stellung der Kirchen gesichert? Was haben Sie nach dieser Richtung getan?

VON PAPEN: Ich habe erstens Hitler veranlaßt, sich unmißverständlich zu dieser Frage zu äußern. Das hat er getan, und zwar in einer positiven Form. Im Vorwort zu meinen damals gehaltenen Reden findet sich die Bemerkung, daß es die erste und die wichtigste Aufgabe sei, eine Korrektur des Nazi-Programms vorzunehmen in Bezug auf die religiöse Frage, weil das die Vorbedingung sei für eine einheitliche Front der beiden christlichen Konfessionen in dieser Koalition; und zweitens habe ich versucht, die kirchenpolitische Lage dadurch zu sichern, daß ich ihr eine außenpolitische Bindung gab durch den Abschluß des Konkordats.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise hier auf Dokument 37, Seite 119 und 120. Es ist dort enthalten ein Auszug von verschiedenen Reden des Zeugen; ich verweise auf Band 1, Seite 38, bei Beginn des zweiten Drittels der Seite 119, die eine in Dortmund im Februar 1933 gehaltene Rede wiedergibt. Dort sagt Papen...


VORSITZENDER: Wir haben dieses Dokument vor uns.


DR. KUBUSCHOK: Dokument 37, Seite 119.


VORSITZENDER: Ja, wir haben das. Ich wollte nur andeuten, daß es genügt, uns auf das Dokument hinzuweisen. Sie waren bereits bis zu dem Zeitpunkt gekommen, an dem er von seinem Posten als Ministerpräsident von Preußen im Jahre 1934 zurücktrat, und jetzt kommen Sie wieder auf das Jahr 1933 zurück.


DR. KUBUSCHOK: Er hat resigniert in Preußen 1933. Ich möchte also auf diese Rede verweisen, die hier angegeben ist auf Seite 120.


[309] VORSITZENDER: Ist er im Jahre 1933 oder 1934 zurückgetreten?


DR. KUBUSCHOK: 1933. Ich verweise auf diese Rede und auf Seite 120, den Aufruf der Reichsregierung vom 1. Februar 1933.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie kam das Konkordat zustande?

VON PAPEN: Ich wiederhole, daß ich die christliche Basis des Reiches unter allen Umständen sicherstellen wollte. Darum habe ich Hitler im April 1933 vorgeschlagen, die Rechte der Kirche in einem Konkordat zu verankern. Diesem Konkordat sollte ein Vertrag für die evangelische Kirche folgen.

Hitler, obschon starke Widerstände in seiner Partei waren, willigte ein. So kam es zum Abschluß des Konkordats. Die Anklage steht auf dem Standpunkt, daß dieses Konkordat ein Täuschungsmanöver gewesen sei. Ich darf wohl in diesem Zusammenhang auf die Tatsachen verweisen, daß die Herren, mit denen ich das Konkordat abgeschlossen habe, der Staatssekretär Pacelli, der jetzt regierende Papst, der Deutschland seit 13 Jahren persönlich kannte, ebenso wie der Monsignore Kaas, welcher der Vorsitzende der Zentrumspartei durch Jahre gewesen war, wenn diese beiden Herren einwilligten, ein Konkordat zu schließen, kann man gewiß nicht sagen, daß es ein Täuschungsmanöver gewesen wäre.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 39, Seite 121. Aus Dokument 40, Seite 122, möchte ich ein Zitat bringen. Hitler hat nach dem Abschluß des Konkordats eine Verfügung erlassen. Diese Verfügung lautet wie folgt; etwa in der Mitte der Seite 122:

»Ich ordne daher an:

1. Die Auflösung solcher katholischer Organisationen, die durch den vorliegenden Vertrag aner kannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgte, sind sofort rückgängig zu machen.

2. Alle Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen sind aufzuheben. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft.«

Dieses Zitat ist verlesen worden zum Beweise dafür, daß erst später eine Sinnesänderung Hitlers wohl auf Einfluß seiner näheren Umgebung eingetreten ist.

Ich verweise auf Dokument 41, Seite 123, ein Telegramm Papens. Es ist in diesem Telegramm ein sehr sinnstörender Übersetzungsfehler in der englischen Übersetzung enthalten. Satz 2 dieses [310] Telegramms heißt: »Dank Ihrer großzügigen und weisen staatsmännischen Auffassung;« in der englischen Übersetzung ist statt »staatsmännischen« »sportmännischen« Auffassung enthalten.

Ich verweise dann weiter auf der gleichen Seite auf das Telegramm Papens an den Bischof von Trier. Über die hier aufgeworfenen Fragen lassen sich auch noch die eidesstattlichen Versicherungen, und zwar Dokument 43, Seite 127, einschalten. Die eidesstattliche Versicherung des Freihern von Twickel soll ersetzen eine eidesstattliche Versicherung, die eingereicht werden sollte von dem inzwischen verstorbenen Kardinal von Galen. Die Fragen waren mit Kardinal von Galen bereits erörtert. Ehe er sie zur Niederschrift gebracht hat, ist er verstorben. Derjenige, der mit ihm die Fragen besprochen hat, Freiherr von Twickel, gibt diese in seinem Affidavit, Dokument 43, Seite 127 wieder.

Ich verweise insbesondere aber auch auf Dokument 52, Seite 139. Es ist die eidesstattliche Versicherung des Abtes der Benediktiner-Abtei Grüssau, Schmitt, des langjährigen seelsorgerischen Freundes des Angeklagten. Im vorletzten Absatz von Seite 139 läßt er sich zur Konkordatsfrage wie folgt aus:

»Herr von Papen war von der alsbald nach Konkordatsabschluß erkennbar werdenden illoyalen Haltung der Deutschen Regierung aufs tiefste erschüttert, und er hat stets eingehend über seine große Sorge in dieser Hinsicht mit mir gesprochen, sowie Mittel erwogen, den Verletzungen entgegenzutreten. Ich selbst kann aus eigener Erfahrung auch bekunden, daß er sich persönlich im kirchlichen Sinne für die loyale Einhaltung des Konkordats aktiv eingesetzt hat.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie, Herr Zeuge, außer dem Konkordat noch Sorge getroffen, Ihre kirchenpolitischen Anschauungen durchzusetzen?

VON PAPEN: Ja. Ich habe am 15. Juni 1933 in Berlin eine Organisation gegründet, die wir »Kreuz und Adler« nannten, und etwas später habe ich ins Leben gerufen die »Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher«. In diesen beiden Verbänden sollten sich außerhalb der politischen Parteien die katholischen Kräfte sammeln. Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher hatte insbesondere die Aufgabe, Beschwerden zu sammeln, sie mir mitzuteilen, damit ich um Abhilfe bemüht sein konnte.

DR. KUBUSCHOK: Die Anklage wirft Ihnen vor, durch die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher selber das Konkordat gebrochen zu haben. Was können Sie dazu sagen?


VON PAPEN: Ja, nicht nur das, sondern bereits der Zeitabschnitt, der nach dem Konkordat liegt, wird von der Anklage bezeichnet [311] als »the characteristic development of the conspiritors' church policy and Papens participation in it«.

Der Vorwurf, den die Anklage mir macht bezüglich der Sabotage des Konkordats durch mich selbst ist ein ungeheuerlicher Vorwurf. Er betrifft die Auflösung dieser von mir eben genannten Arbeitsgemeinschaft. Es ergibt sich aus den Dokumenten, daß diese Arbeitsgemeinschaft bereits lahmgelegt wurde anläßlich des großen Röhm-Putsches am 30. Juni 1934 und daß ihre spätere Auflösung durch mich lediglich eine ganz formale Angelegenheit war. Ferner steht diese Arbeitsgemeinschaft mit dem Konkordat überhaupt in keinem Zusammenhang. Das war ja eine politische Arbeitsgemeinschaft, die niemals den Schutz des Konkordats genoß.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf das Dokument 45, Seite 129. Es ist der Telegrammwechsel Hitler-Hindenburg über die Befriedungsaktion der evangelischen Kirche.

Für die Frage der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher verweise ich auf das Dokument 74, Seite 130 bis 132. Dort ist enthalten ein Affidavit – ich wiederhole – es ist falsch zitiert worden – ich verweise auf Dokument 47, Seite 130 – ein Affidavit des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher, Roderich Graf Thun.

Über die Auflösung läßt er sich auf Seite 131 aus, ich zitiere den zweiten Absatz:

»Am 30. 6. 1934 wurde das Büro der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ durch Beamte der Gestapo besetzt, die Akten beschlagnahmt und abtransportiert, ich selbst wurde in Haft genommen.«

Und darüber, daß infolge dieser Maßnahme die Auflösung nur noch rein deklaratorisch war, spricht sich der letzte Absatz der Seite 131 aus. Ich zitiere:

»Auch nach meiner nach einiger Zeit erfolgten Freilassung aus der Haft wurden die beschlagnahmten Akten nicht zurückgebracht. Entsprechend der Einstellung der Parteidienststellen kam auch ein Wiederaufleben und eine weitere Tätigkeit für die Organisation nicht mehr in Betracht. Praktisch wäre außerdem eine weitere Wirksamkeit der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ auch schon deswegen nicht mehr möglich gewesen, da die einzige Persönlichkeit, welche die laufend notwendigen Interventionen vornehmen konnte, Herr von Papen, zumal nach seiner Übersiedlung nach Wien, in Wegfall gekommen war. Es bestand für die Leitung jetzt nur noch die Frage, wie die tatsächliche Beendigung ihrer Tätigkeit auch offiziell festgelegt würde. Hierbei war insbesondere zu berücksichtigen, daß im Falle einer offiziell erklärten Zwangsauflösung die große Zahl der Katholiken, [312] die sich bei der Arbeit für die Organisation herausgestellt hatten, entsprechend verfolgt worden wäre. Um dies zu verhindern, wurde die Auflösung von der Leitung der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ selbst erklärt.«

Und den letzten Satz dieses Absatzes:

»Um das letzte noch Mögliche für die Wahrung der katholischen Interessen zu tun, wurde nicht verabsäumt, in dieser Erklärung nochmals darauf hinzuweisen, daß die amtlichen Stellen sich zum Schutze der christlichen und kirchlichen Belange, insbesondere durch Hitler selbst, feierlich verpflichtet hatten.«


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte das Datum in Erinnerung rufen, an dem der Angeklagte von Papen nach Wien übersiedelte?

DR. KUBUSCHOK: Am 15. August 1934 ging er nach Wien, berufen wurde er Ende Juli 1934.


[Zum Zeugen gewandt:]


Im Sommer 1934 wurde offensichtlich, daß das Konkordat von Parteiseite sabotiert wurde und daß Hitlers Versicherungen nicht innegehalten wurden. Wie erklären Sie sich dieses Verhalten Hitlers?

VON PAPEN: Ich glaube, daß zu jener Zeit Hitler selbst durchaus willig war, den religiösen Frieden zu halten, daß aber die radikalen Elemente seiner Partei es nicht wünschten und daß es vor allen Dingen der Einfluß von Goebbels und von Bormann ist, die Hitler immer erneut zu Verstößen auf dem kirchenpolitischen Gebiet drängen. Gegen diese Verstöße habe ich oft und wiederholt bei Hitler Einspruch erhoben, und ich halbe sie in meiner Marburger Rede öffentlich gebrandmarkt. Ich habe dort erklärt:

»Wie können wir unsere historische Mission in Europa erfüllen, wenn wir uns selbst streichen aus der Reihe der christlichen Völker!«

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise und bitte um amtliche Kenntnisnahme von Dokument 85, Seite 186...

VORSITZENDER: Die Übersetzung kam nicht durch.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise und bitte um amtliche Kenntnisnahme des Dokuments 85, Seite 186, einer eidesstattlichen Versicherung Dr. Glasebocks, früher Führer der »Kampffront konservativer Katholiken Deutschlands«.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Am 14. März 1937 hat Papst Pius XI. in der Enzyklika »mit brennender Sorge« feierlich Einspruch gegen die Verletzungen und Auslegungen des Konkordats erhoben. Die [313] Anklage sagt, wenn es Ihnen ernst gewesen wäre mit den Versicherungen, die in dem Konkordat abgegeben wurden, hätten Sie jetzt an diesem Zeitpunkt Ihre amtliche Stelle aufgeben, müssen. Was sagen Sie dazu?

VON PAPEN: Was würde ich durch eine solche Aktion gebessert haben? Außer in den österreichischen Angelegenheiten hatte ich überhaupt keinen politischen Einfluß mehr auf Hitler, und meinen österreichischen Posten zu verlassen, verbot mir die Überzeugung, daß es gerade in der kritischen Zeit von 1937 dringend notwendig war, dort zu bleiben. Wir werden das ja später in der Entwicklung sehen.

Im übrigen darf ich sagen, wenn die Anklage voraussetzt, ich hätte auf Grund dieser sicherlich sehr berechtigten Enzyklika des Papstes meinen Dienst quittieren sollen, was hat die kirchliche Seite getan? Sie hat den Nuntius nicht abberufen aus Berlin, und der Bischof Berning, der die katholischen Interessen im Staatsrat vertritt, scheidet auch nicht aus dem Staatsrat aus. Das war alles gewiß sehr richtig, denn wir alle hofften doch damals noch auf einen inneren Umschwung.


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Dokument 48, Seite 133. Das Dokument ist bereits als Beweisstück US-356 vorgelegt worden, in meinem Dokumentenbuch Seite 133 enthalten. Es ist die Ansprache des Papstes Pius XII. vom 2. Juni 1945. Ich zitiere die Stelle:

»... Trotzdem muß anerkannt werden, daß das Konkordat in den darauffolgenden Jahren einige Vorteile brachte oder zumindest schlimmeres Unheil verhinderte. Tatsächlich trotz all der Verstöße, der es ausgesetzt war, gab es den Katholiken eine rechtliche Basis der Verteidigung sowie ein Bollwerk, hinter dem sie sich im wachsenden Kampfe der religiösen Verfolgung in ihren Gegenmaßnahmen schützen konnten – solange dies möglich war.«

Eine praktische Auswirkung des Konkordats ergibt sich auch aus Dokument 49, Seite 134 meines Dokumentenbuches. Es ist bereits als Beweisstück US-685 vorgelegt. Es ist ein Schreiben des Stellvertreters des Führers an den Kultusminister und betrifft die Auflösung der theologischen Fakultäten der Universitäten. Ich zitiere den letzten Absatz dieses Schreibens:

»Dabei ist, wie Sie in Ihrem Schreiben ebenfalls aufgeführt haben, auf die Bestimmungen der Konkordate und Kirchenverträge Rücksicht zu nehmen. Bei denjenigen Fakultäten, die durch keine ausdrückliche Bestimmung in den Konkordaten und Kirchenverträgen erwähnt sind, wie z.B. München und einige andere, kann ohne weiteres eine Beseitigung in die Wege geleitet werden. Dasselbe gilt für die theologischen Fakultäten in der Ostmark, Wien und Graz...«


[314] [Zum Zeugen gewandt:]


In den folgenden Jahren wurde die öffentliche Erörterung kirchenpolitischer Fragen fast völlig unterdrückt, da man die katholische Presse unter Verletzung des Konkordats, sogar die katholischen Kirchenblätter, vielfach verboten hatte.

Was haben Sie hiergegen getan?

VON PAPEN: Es schien mir notwendig, nachdem die katholische Presse völlig abgedrosselt war, etwas zu tun, um die öffentliche Diskussion über den Kampf, den Kampf gegen die kirchenfeindlichen Tendenzen, fortzuführen. Ich hatte über diese Frage sehr häufig gesprochen mit dem Bischof Dr. Hudal, einem hervorragenden Kleriker in Rom. Meine Verteidigung wird dem Gericht das Buch dieses Bischofs vorlegen, das er im Jahre 1936 geschrieben hat. Dieses Buch enthält neben meiner scharfen Kritik der religionsfeindlichen Tendenzen eine objektive Würdigung der positiven sozialen Gedanken des Nationalsozialismus, und es ist deswegen bemerkenswert, weil im Jahre 1936 von so hoher kirchlicher Stelle noch einmal der Versuch unternommen wird, eine Synthese zwischen den christlichen Gedanken und den gesunden Doktrinen des Nationalsozialismus herzustellen.

DR. KUBUSCHOK: In welcher Beziehung halten Sie das Buch für wichtig gegenüber dem von der Anklage gemachten Vorwurf?


VON PAPEN: Ich halte es aus folgendem Grunde für sehr erheblich. Die Anklage macht es sich sehr leicht. In Ansehung des verbrecherischen Endes des Nationalsozialismus schiebt sie alle Schuld auf die ersten Entwicklungsjahre; und alle Menschen, die aus reinen Motiven versucht haben, der Bewegung einen aufbauenden und schöpferischen Charakter zu geben, werden von der Anklage zu Verbrechern gestempelt. Aber hier steht im Jahre 1936 ein Kleriker von hohem Rang auf und versucht von sich aus, eine Besserung der Zustände zu erzielen. Wir wissen heute, daß das Ziel nicht erreicht worden ist und daß eine Welt in Trümmer gegangen ist. Aber darf man deswegen Millionen von Menschen des Verbrechens bezichtigen, weil sie versucht haben, in jener Zeit etwas Gutes hinzustellen?


DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf Auszüge aus dem erörterten Buch des Bischofs Hudal, Dokument 36, Seite 116, und bitte, die Stelle amtlich zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise für die vom Zeugen eben angeschnittene Frage der Stellung kirchlicher Würdenträger zu der Frage der Synthesen auf Dokument 50, Seite 135, einen Aufruf der österreichischen Bischöfe, der in ihrem Auftrage vom Kardinal Innitzer abgegeben wurde.


[315] [Zum Zeugen gewandt:]


Das Hudal-Buch war, Herr Zeuge, wie Sie ausgeführt haben, dazu bestimmt, Hitler auf dem nunmehr von ihm vorgeschlagenen Weg auf eine Änderung zu bringen. Wie nahm Hitler das Buch auf?

VON PAPEN: Hitler schien mir zunächst sehr beeindruckt zu sein von diesem Buch, aber dann gewannen die antichristlichen Tendenzen seiner Umgebung wieder die Oberhand und überzeugten ihn, daß es im höchsten Maße gefährlich sei, ein solches Buch in Deutschland zuzulassen. Das Buch war in Österreich gedruckt und mußte eine Zulassungsgenehmigung erhalten. Das einzige, was ich erreichen konnte, war eine Zulassung von 2000 Exemplaren, welche er zum Studium der Frage an führende Parteigenossen verteilen wollte.

DR. KUBUSCHOK: Haben Sie festgestellt, daß die Außenpolitik des Deutschen Reiches im Sinne der bei der Regierungsbildung vorgesehenen Richtlinien weitergeführt wurde?


VON PAPEN: Ja, während der Zeit, der ich dem Kabinett angehörte, wurde sie absolut im Sinne der vorgesehenen Richtlinien durchgeführt. Ich erwähne den Freundschaftspakt mit Polen, der damals abgeschlossen wurde, der ein bedeutender Schritt zum Frieden war; und er wurde von Hitler abgeschlossen, trotzdem er sehr unpopulär war wegen der Korridorfrage. Ich erwähne den Viermächte-Pakt, der im Sommer 1933 abgeschlossen wurde. Er bekräftigte die Verträge von Locarno und den Kellogg-Pakt. Ich erwähne den Besuch von Mr. Eden im Januar 1934, dem wir Vorschläge unterbreiteten für eine Entmilitarisierung der SA und der SS. Auf diesem Wege versuchen wir die Diskriminationen Deutschlands auf dem friedlichen Weg auszuräumen. Nach meiner Ansicht war es ein katastrophaler Fehler der Großmächte, Deutschland in dieser Phase nicht entgegenzukommen und durch ein Entgegenkommen dem Radikalismus zu steuern.


DR. KUBUSCHOK: Am 14. Oktober 1933 trat Deutschland aus der Abrüstungskonferenz aus. War das eine Abkehr von der bisherigen von Ihnen soeben erläuterten Politik?


VON PAPEN: Der Austritt aus der Abrüstungskonferenz sollte in keiner Weise eine Abkehr von unserer grundsätzlichen politischen Linie sein. Der Austritt aus der Abrüstungskonferenz erfolgte, weil die uns am 11. Dezember 1932 versprochene und zugesagte Gleichberechtigung damals wieder aufgehoben wurde.


VORSITZENDER: Dr. Kubuschok! Können Sie mir sagen, ob der Angeklagte ausgesagt hat, daß die im Jahre 1933 angenommenen Grundsätze in irgendeinem Dokument enthalten sind oder nicht?


DR. KUBUSCHOK: Es gibt eine Regierungserklärung der Reichsregierung vom 1. Februar 1933. In dieser Regierungserklärung [316] sind die Grundsätze der Politik des neuen Kabinetts enthalten. Sie werden ergänzt durch die Erklärung der Reichsregierung vom 23. März 1933. Diese Erklärung wurde damals zum Ermächtigungsgesetz abgegeben.


VORSITZENDER: Können Sie mir sagen, wo das erste Dokument, das Sie erwähnt haben, zu finden ist?


DR. KUBUSCHOK: Ich werde es nach der Pause angeben, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Welches waren die Gründe, und wie war Ihre Einstellung zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund?

VON PAPEN: Der Austritt aus dem Völkerbund war eine Frage, über die man sehr verschiedener Ansicht sein konnte. Ich selbst war für Verbleiben im Völkerbund. Ich erinnere mich, daß ich vor dem Tage, an dem Hitler sich zu dem Schritt entschloß, persönlich noch nach München gereist bin, um ihn zu bewegen, im Völkerbund zu bleiben. Ich war der Auffassung, daß es für uns viel vorteilhafter gewesen wäre, im Völkerbund zu bleiben, weil wir dort sehr viele gute Beziehungen schon aus der Zeit von Stresemann besaßen. Indessen, wenn man austrat, war es vielleicht eine taktische Frage insofern, als man hoffen durfte, daß unmittelbare Verhandlungen mit den Großmächten versprechender seien. Im übrigen geht aus der Unterhaltung des Herrn von Neurath mit dem Botschafter Bullitt, Dokument L-150, hervor... Herr von Neurath sagt dort, es sei ein Vorschlag Deutschlands, einem reformierten Völkerbund wieder beizutreten.

DR. KUBUSCHOK: Ich verweise auf den Fragebogen Lersner, Dokument 93. Bei Frage 5 läßt sich der Zeuge über die Reise des Angeklagten von Papen nach München aus, Seite 213 des Dokuments 93.

Es kommt jetzt eine etwas längere Frage, Herr Präsident, es dürfte jetzt vielleicht der Zeitpunkt für eine Pause gekommen sein?


VORSITZENDER: Wir werden uns dann jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 16, S. 290-318.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Lohenstein, Daniel Casper von

Sophonisbe. Trauerspiel

Sophonisbe. Trauerspiel

Im zweiten Punischen Krieg gerät Syphax, der König von Numidien, in Gefangenschaft. Sophonisbe, seine Frau, ist bereit sein Leben für das Reich zu opfern und bietet den heidnischen Göttern sogar ihre Söhne als Blutopfer an.

178 Seiten, 6.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Große Erzählungen der Hochromantik

Große Erzählungen der Hochromantik

Zwischen 1804 und 1815 ist Heidelberg das intellektuelle Zentrum einer Bewegung, die sich von dort aus in der Welt verbreitet. Individuelles Erleben von Idylle und Harmonie, die Innerlichkeit der Seele sind die zentralen Themen der Hochromantik als Gegenbewegung zur von der Antike inspirierten Klassik und der vernunftgetriebenen Aufklärung. Acht der ganz großen Erzählungen der Hochromantik hat Michael Holzinger für diese Leseausgabe zusammengestellt.

390 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon