Frick.

[619] Frick ist unter allen vier Punkten angeklagt. Bekannt als der führende Nazi-Spezialist und Bürokrat wurde er Reichsinnenminister in Hitlers erstem Kabinett. Diese wichtige Stellung behielt er bis August 1943, als er zum Reichsprotektor von Böhmen und Mähren ernannt wurde. In Verbindung mit seinen Pflichten im Mittelpunkt der inneren Verwaltung wurde er preußischer Minister des Innern, Reichsdirektor für die Wahlen, Generalbevollmächtigter für die Verwaltung des Reiches und Mitglied des Reichsverteidigungsrates, des Ministerrates für die Reichsverteidigung und des »Dreimännerkollegiums«. Als die verschiedenen, in das Reich einverleibten Länder überrannt wurden, wurde er an die Spitze der Zentralämter für ihre Einverleibung gestellt.

Obwohl Frick der Nazi-Partei erst im Jahre 1925 offiziell beitrat, hatte er sich doch schon vorher mit Hitler und der nationalsozialistischen Sache während des Münchener Putsches verbündet, [619] als er damals Beamter der Münchener Polizeiabteilung war. Im Jahre 1924 in den Reichstag gewählt, wurde er als Führer der nationalsozialistischen Reichstagsfraktion Reichsleiter.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 619-620.
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