Schlußfolgerung.

[654] Der Gerichtshof entscheidet daher, daß von Papen nach dieser Anklageschrift nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er durch den Marschall entlassen werde, sobald der Gerichtshof sich demnächst vertagt.

GENERALMAJOR NIKITCHENKO:


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 654.
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