V.

Unsere Dienstboten.

[139] 140. Die Dienstbotenfrage. »Frauen sprechen nur von Kindern und Dienstboten, wenn sie untereinander sind«, hört man die Herren der Schöpfung nur zu oft in ziemlich geringschätzigem Tone sagen. Sie, denen sich die Kinder, sauber gewaschen und strenge ermahnt, Vaters Geduld und Ruhe um keinen Preis auf die Probe zu stellen, fast nur während der Mahlzeiten präsentieren, finden, daß man beiden Gesprächsstoffen – Kindern wie Dienstboten – viel zu viel Gewicht beilegt. Es geht doch eigentlich alles von selbst: Alles ist sauber und in Ordnung, wenn der Hausherr in die vier Wände zurückkehrt, die Mahlzeiten stehen auf dem Tisch, Wäsche und Kleider liegen und hängen geordnet im Schrank und die leichten Unordnungen, die bei jedem Dienstbotenwechsel sogar bis in das Heiligtum des Herrn ihre Wellen werfen, glaubt der Gebieter durch ein paar kräftige Donnerwetter ein- für allemal aus der Welt geschafft zu haben. Jedenfalls hat der Hausherr damit meistens erreicht, daß auf seine Wünsche und Ansprüche genügend Rücksicht genommen wird und daß er fortan selten mehr etwas zu tadeln haben wird. Wer eigentlich dafür sorgt, daß nun wieder alles wie am Schnürchen geht, wer ruhig einen Teil der Arbeit auf sich nimmt, weil das neue Mädchen den Anforderungen nicht nachkommen kann – das erfährt der Hausherr selten. Er fragt nicht darnach und sein einziger Rat, wenn er die Wahrheit erführe, würde lauten: »Mein liebes Kind, dann kündige ihr!« Und bei weiteren Auseinandersetzungen würde er seufzend hinzufügen: »Ja, es muß doch etwas an dir liegen, nimm es mir nicht übel! Du kannst eben keine Dienstboten erziehen!

[140] 141. Erziehung des Dienstmädchens. Sich den Dienstboten erziehen, das ist aber auch eine große Kunst. An dem neuen Mädchen, das nur guten Willen mit zum Dienst bringt, mißfällt der Hausfrau alles: ihr schwerer Gang, das Thürenaufreißen ohne Anklopfen, das laute Sprechen und Lachen, das Widersprechen, die Weise, das Geschirr mit einem Ruck auf den Tisch zu setzen, beim Servieren drei, vier gebrauchte Löffel in der Hand zu halten und damit von einem Tisch zum andern zu wandern, das langsame Arbeiten und lange Fortbleiben bei Einkäufen – immer mehr Untugenden stellen sich heraus! Und nun gar erst beim Reinmachen: keine Ecke wird ausgewischt, kein Möbel wieder an seinen Platz gestellt – seufzend denkt die Hausfrau: »Ja, was hat sie denn nur bei den andern Leuten gelernt?« Gelegenheit genug hätte sie gehabt, wenigstens ist sie im Dienst bei Familien aller Kreise gewesen. Nicht ein guter Rat, eine täglich wiederholte Ermahnung scheint Boden gefaßt zu haben. »Ich will sie mir nicht verleiden«, denkt die Hausfrau tapfer. »Mit etwas Nachsicht und Hilfe werde ich sie schon zurechtziehen.« Das Erziehen beginnt also. Zuerst im Benehmen – die Hausfrau kann sich nicht genug wundern, daß sich andere Familien solch ein Auftreten überhaupt gefallen ließen! Dann in der Arbeit; da ist das Erziehen schon schwieriger. Das neue Mädchen hat ein Talent dafür, mit kostbaren Dingen wie mit altem Eisen umzugehen, Küchengeräte und Reinigungsinstrumente dagegen in allen Stuben und auf allen Möbeln zu bewahren. »Wie haben nur die anderen Herrschaften reingemacht,« denkt die Hausfrau klagend, »ob nie jemand sie unterwiesen hat, wie man überhaupt ordnet und säubert?« Da sie nicht thatenlos zusehen mag, wenn sie die Arbeit des Mädchens kontrolliert, greift sie mit zu. Und da sie heute schon so vieles getadelt hat, verspart sie sich den nicht unbedeutenden Rest für die nächsten Tage: »Das Mädchen darf auch nicht mißmutig gemacht werden!« Aber da sie nach wenigen Tagen ergeben einsieht, daß das Mädchen dies und jenes doch nicht lernen wird, so fügt sie sich darein, ohne weitere Versuche zur Aenderung zu machen. Gewisse Dinge nimmt die Hausfrau also neu in ihr Repertoire auf, wie die Ueberwachung des gedeckten Tisches, für den sonst die Hälfte vergessen wird, das Lampenreinigen u.s.w. Ganz besonders, um allen Aerger zu vermeiden und den Gebieter zufrieden zu sehen, sorgt die Hausfrau aber für dessen Wünsche: sie reinigt seine Kleider, steht abwartend daneben, bis die Stiefel blank sind, und sieht wieder und wieder nach, ob in seinem Zimmer auch alles in Ordnung ist. Der Hausherr hat mit seiner Behauptung recht: nach einigen Tagen ist kaum von dem Mädchenwechsel mehr etwas zu merken. Das kommt daher, daß die Hausfrau die Eigenheiten des Mädchens übersehen kann, genau weiß, welches Amt sie zur Zufriedenheit erfüllen wird und welches ihr »nicht liegt«, wie die Mädchen sagen. Die Hausordnung geht wieder den ruhigen alten Gang – nur das Feld der Hausfrau hat sich verändert, meistens vergrößert! Die Erziehung des Mädchens ist damit vollendet.

[141] 142. Mangel an guten Dienstmädchen. Nicht immer wird eine Hausfrau zuerst so unzufrieden mit einem Mädchen zu sein brauchen, wie eben geschildert worden ist. Ost aber wird die ganze Zeit noch viel ungemütlicher für die gewissenhafte Hausfrau sein, die weder Mann noch Kinder unter der Leistungsfähigkeit des neuen Dienstboten leiden lassen möchte, oft wird die Möglichkeit des Zusammenbleibens erst nach heißen und bitteren Kämpfen erfochten – nicht selten schon eint man sich nach kurzem auf Trennung und sehnt von beiden Seiten diesen Zeitpunkt herbei. Gute Mädchen sind wirklich heutzutage eine Seltenheit, und Mädchen, die es dankbar anerkennen, daß man ihnen die Arbeit erleichtern will, daß man ihnen vertraut und sie gern längere Zeit an sich fesseln möchte, und die dafür bestrebt sind, auch ihr Möglichstes zu leisten, noch rarer! Es mag ja Mädchen geben, die schon bald Interesse und Teilnahme für die Herrschaft empfinden, die den bequemen und leichten Dienst nicht beim ersten Anlaß schnöde verlassen und für freundliches Entgegenkommen Offenheit und Anhänglichkeit zeigen – zahlreich sind diese Mädchen aber nicht mehr!

[142] 143. Der Offiziersbursche. Dasselbe, wenn nicht in noch verstärktem Maße, ist von männlichen Dienstboten zu sagen. Eine Ausnahme ist vielleicht der Offiziersbursche, der zu seinem Herrn in größerem Abhängigkeitsverhältnisse steht und schon um der Verspottung durch die Kameraden und um den Groll des Feldwebels willen die »Zurückversetzung« in die Kompagnie fürchtet. Doch kommen bei Offiziersburschen, besonders bei denen der Junggesellen, rührende Fälle von Treue und Anhänglichkeit vor.

Und doch wird der Offiziersbursche für das, was er leistet – denn häufig spielt er die Rolle des »Mädchen für alles« – schlecht bezahlt und darf keine besonderen Ansprüche an Verpflegung, Kleidung u.s.w. machen. Wenn er auch vielleicht genügsamer ist, weil er sich sagt: »Nur ein Jahr, dann bin ich wieder frei!« während der Dienstbote überall und zu jeder Zeit dieselben Ansprüche erhebt »um sich nichts zu vergeben«, oder »sich nicht zu verschlechtern«, so beweist die größere Anhänglichkeit des Offiziersburschen doch, daß die Behandlung durch die Herrschaft, wie Lohn und Verpflegung, durchaus nicht maßgebend für das Benehmen des Dienstboten sind.

[143] 144. Das leibliche Wohl des Dienstboten. Schon in dem Kapitel »Unser Heim« wiesen wir darauf hin, wie unrecht und unwürdig es ist, einen Dienstboten in eine elende, licht- und luftlose Kammer zu stecken, die ihm kaum hinreichend Raum für Bett und Koffer bietet. Es ist die Pflicht der Herrschaft, einerlei, ob ihr der Dienstbote angenehm ist oder nicht, ob sie ihn länger zu behalten oder bald zu entlassen gedenkt, für eine menschenwürdige, gesundheitlich genügende Unterkunft des Dienstboten zu sorgen. Auch die Baupolizei achtet darauf und hat eventuell einzuschreiten, falls Dienstboten in zu kleinen, zu niedrigen, dunklen, feuchten oder feuergefährlichen Räumen untergebracht werden. Desgleichen hat die Herrschaft für ein gutes Bett und eine einfache, aber brauchbare Möblierung der Kammer Sorge zu tragen. Daß man dem Dienstboten reichliche und zuträgliche Kost geben wird, ist gleichfalls Pflicht und nicht nur abhängig von dem guten Willen der Herrschaft. Dem Dienstboten bessere Nahrung zu geben, als man selbst ißt, oder ihm von allen Delikatessen abzugeben ist überflüssig. Aber die Sorge, daß es heißen möchte, die Hausfrau sei geizig und das Mädchen müsse hungern, verleitet die Hausfrau oft dazu, dem Dienstboten mehr als nötig zu geben und ihn durch Leckerbissen zu verwöhnen. Trotzdem wird zuweilen die Nachrede, daß man sich dort totarbeiten und doch fast verhungern müßte, kaum ausbleiben.

[144] 145. Innerliche Teilnahme. Wenn man für das leibliche Wohl des Dienstboten sorgt, soll man auch ein wenig Teilnahme für seine Leiden und Freuden zeigen. Ein Mädchen, selbst das »brummige« oder »grobe«, zwei beliebte Spezialitäten, wird doch gern Rede und Antwort stehen oder seinen Kummer klagen, wenn man es nach dem Grund niedergeschlagener Mienen oder verweinter Augen fragt. Das Mädchen soll merken, daß uns seine Schmerzen nicht gleichgültig sind; durch den Anteil, den man an seinem Schicksal nimmt, verliert es das Gefühl, fremd unter Fremden zu sein. Deshalb soll man dem Mädchen auch nicht sofort den Mund verbieten oder es durch kühle Worte zurückweisen, wenn es bei Gelegenheit, vielleicht bei einer gemeinsamen Arbeit, einmal über seine Familie und Verwandtschaft spricht. Ein Mädchen fühlt bald heraus, wie weit es in seiner Vertraulichkeit gehen darf, und wird, wenn es auf Teilnahme stößt, gewiß nie etwas Unpassendes sagen oder erzählen.

[145] 146. Gute Behandlung. Auch soll die Hausfrau, wenn sie natürlich auch auf strenge Pflichterfüllung bestehen muß, nicht zu ängstlich darauf bedacht sein, daß nur ja jede Minute des Tages mit Arbeit ausgefüllt wird. Man mache eine genaue Tageseinteilung für die Arbeit, wie schon bei der »Hausordnung« geraten wurde, und halte darauf, daß die Arbeit zur festgesetzten Zeit wirklich erledigt ist. Ebenso sorge man dafür, daß die regelmäßige Wiederkehr wöchentlicher und monatlicher Arbeiten, wie Silber- und Fensterputzen, Wäsche u.s.w., genau innegehalten wird – Regelmäßigkeit und Ordnung müssen die Grundbedingung jeder Arbeitseinteilung sein. Die Mädchen werden bald einsehen, daß die präzise Aufrechterhaltung der Ordnung ihnen die Arbeit sehr erleichtert. Hat aber das Mädchen sein Tagewerk vollbracht, so gönne man ihm ein wenig Ruhe und Zeit, die eigenen Sachen in Ordnung zu halten. Dazu bestimmt man in den meisten Haushaltungen die Stunde von der Abendmahlzeit bis zum Zubettegehen; zuweilen wird auch den Mädchen ein Wochentag gegeben, in dessen Nachmittagsstunden sie für sich nähen dürfen. Ist die Küche kalt, so halte man im Winter nicht zu ängstlich darauf, daß gleich nach Tisch das Feuer im Herd ausgehe. Besser ist es noch, den Mädchen für die Abendstunden ein Zimmer, – das Kinderspielzimmer oder die Nähstube – zum Aufenthalt anzuweisen. In all diesen kleinen Rücksichten liegt eine Fürsorge für die Mädchen und diese werden sie sicher anerkennen. Wenigstens verfolgt die Schreiberin dieses kleinen Artikels seit Jahren das Prinzip, die Dienstboten nach jeder Richtung anständig und gut zu behandeln und in ihnen, wenn auch nicht Freunde, so doch wenigstens keine Feinde zu sehen, sondern Menschen, deren Fehler sich bei schlechterer Erziehung freier entwickeln konnten und die durch die stete Abhängigkeit, in der sie leben, Egoismus und den Gedanken an den persönlichen Vorteil zu stark in sich herausbildeten. Natürlich hat manches Mädchen das in sie gesetzte Vertrauen schlecht belohnt, oder sich gegen die teilnehmenden Regungen unempfindlich gezeigt – daß man aber mit Güte bei den Untergebenen sehr viel mehr erreicht als mit Strenge, ist sicher. Und wie viel angenehmer ist das Haus, in dem Kinder wie Erwachsene höflich untereinander und mit den Dienstboten umgehen, als das, wo Zank und Lärm ist, die Arbeit der Leute mit Argusaugen bewacht wird und jede kleine Nachlässigkeit Grund und Stoff zu stundenlangen, heftigen Auseinandersetzungen bietet! Ist es denn notwendig, sich das Leben durch Kleinigkeiten zu verbittern? Ist der tägliche häusliche Unfriede nicht das Traurigste und Aufreibendste, was es giebt? – Kann man es einem Mädchen verdenken, daß es schließlich Lust und Mut verliert, oder gar davonläuft, wenn es nur an seine Pflichten ermahnt wird, niemals auf Nachsicht oder Güte stößt und nie ein anderes, als ein tadelndes oder höhnisches Wort hört? Die keifenden und bösen Frauen sind sicher viel schuld an der Leutenot.

[146] 147. Genußsucht der Mädchen. Die Mädchen gehen lieber in die Fabriken, wo sie ihr festgesetztes Maß Arbeit zu liefern haben, abends und Sonntags ganz frei sind und sich nach ihrer Meinung pekuniär besser stehen. Darin liegt allerdings ein großer Fehler: die Mädchen vergessen, freie Wohnung, Kost und Wäsche bei ihrem Lohn als Dienstbote in Anschlag zu bringen, abgesehen von Geschenken, Trinkgeldern u.s.w. »Wer die Füße unter den fremden Tisch stellt, hat keine eigene Sorgen«, sagt das alte Wort. Der Dienstbote findet täglich alles vor, was er braucht. Und das Märchen vom lächerlich geringen Lohn hat auch aufgehört. In größeren Städten bekommt jedes leistungsfähige Mädchen 18–22 Mark im Monat, die Köchin bis zu 30 Mark. Davon ab gehen nur die geringen Steuern. Vergnügungen und Kleidung beanspruchen den Rest. Denn daß ein Mädchen Ersparnisse macht, trotz des hohen Lohnes, findet man sehr selten – es wird alles verbraucht zu Putz und Kleidern. Jede Mode muß mitgemacht werden und ein unmodernes Jackett oder einen vorjährigen Hut wird man wohl bei der Madame, beim Mädchen gewiß nicht finden. Von dem Bestreben unserer Zeit, mehr zu scheinen, als man ist, sind auch die Mädchen angesteckt, und wie eine Dame gekleidet zu sein, als Dame zu gelten und von diensteifrigen Ladenjünglingen als »gnädiges Fräulein« angeredet zu werden, gilt ihnen als höchste Freude. Man mag dieses Vergnügen als harmlos und gleichgültig bezeichnen und meinen, wenn ein Mädchen sonst seine Pflicht erfüllt, könnte man ihm diese kleine Genugthuung gönnen. Es ist aber immer bedauerlich und schadet dem Stande wie seinen Vertretern, wenn man sich schämt, ihm anzugehören und ihn zu verleugnen sucht. Der Stand der Dienstboten ist ein durchaus geachteter und es liegt nicht die geringste Ursache vor, sich zu schämen, daß man dienenden Standes sei. Es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß durch die Wiederbelebung der Hamburger und der Lübecker Dienstmädchentrachten und ihre Einführung in anderen Städten das Standesbewußtsein wieder gehoben wird und die Mädchen sich nicht mehr sträuben, die kleidsame, sie aber von andern weiblichen Personen deutlich hervorhebende Kleidung zu tragen. Jede Hausfrau sollte durch Zureden oder Schenken der Kleidung auf die Mädchen einwirken, Häubchen und schlichte Kattunkleider anzulegen.

[147] 148. Der Mietskontrakt. Es ist Sitte, wenn man ein Mädchen mietet, ihr den »Mietsthaler« zu geben, der den Vertrag perfekt macht. Sendet das Mädchen das Mietsgeld innerhalb von vierundzwanzig Stunden zurück, so ist der Kontrakt wieder gelöst; dasselbe Recht, das Geld zurückzufordern und den Vertrag dadurch aufzuheben, steht der Herrschaft zu. Nach neuem Gesetz ist die Möglichkeit, den Mietsvertrag rückgängig zu machen, auf acht Tage verlängert.

[148] 149. Die Kündigung. Wenn beim Mieten keine besonderen Kündigungsbedingungen zwischen Herrschaft und Dienstboten geschlossen sind, so gilt die ortsübliche Sitte der vierzehntägigen, monatlichen oder vierteljährigen Kündigung. Am ratsamsten ist es, sich auf vierzehntägige Kündigung zu vereinbaren. Es ist für keine der beteiligten Personen angenehm, noch lange zusammenzubleiben, nachdem Aerger oder Unzufriedenheit dazu geführt haben, eine Trennung zu wünschen. Die Möglichkeit, sich schnell zu trennen, vermehrt den Wechsel der Dienstboten durchaus nicht, wie man annehmen könnte. Entläßt man ohne triftigen Grund den Dienstboten ohne vorhergehende Kündigung oder innerhalb der gesetzmäßigen Frist, so muß man den vollen Lohn bis zum Abgangstermin, ebenso Kost und Logis bis dahin bezahlen. Umgekehrt muß der Dienstbote, der ohne vorherige rechtzeitige Kündigung den Dienst verläßt, für Ersatz sorgen und darf vom Lohn nur den bis zum Abgangstage fälligen Teil verlangen. Die Herrschaft hat das Recht, die Koffer des Dienstboten nach ihrem Eigentum zu untersuchen, falls sie den Dienstboten im Verdacht des Diebstahls hat. Doch sollte man nie leichtsinnig diese für den Dienstboten sehr kränkende Handlung vornehmen, sondern erst, wenn man wirkliche Beweise der Untreue hat. Dann ist es jedoch ratsam, die Prüfung durch einen Schutzmann vornehmen zu lassen. Mundraub, worunter Naschen und die Fortnahme von Nahrungsmitteln und Getränken in geringeren Mengen verstanden wird, ist nicht strafbar – aber es ist vielleicht die unangenehmste Eigenschaft, wenn sein Mädchen an alles geht, besonders da sie sich nicht erst die Mühe machen wird, Löffel oder Gabel zu Hilfe zu nehmen. Ein naschhaftes Mädchen kann man nur kurieren, wenn man ihr Ehrgefühl wachruft und ihr vorhält, wie häßlich und verächtlich dieser Diebstahl im kleinen ist. Man darf nicht die Sachen eines Mädchens als Pfand zurückbehalten, um sie zur Herausgabe von Lohn und zu Ersatz ruinierter Gegenstände zu zwingen. Es bleibt der Herrschaft nur der Weg der Klage zur Erreichung ihres Rechtes übrig.

[149] 150. Religiöse Rücksicht. Wie für die Erhaltung der Gesundheit durch guten Schlafraum, genügende Kost und zweckmäßige Arbeits- und Erholungszeit von der Herrschaft zu sorgen ist, so müssen auch betreffs der Sittlichkeit und Religion des Dienstboten alle Rücksichten erfüllt werden. Man darf also einen andersgläubigen Dienstboten nicht zwingen, einem andern Gottesdienst als dem von seiner Religion abgehaltenen beizuwohnen, noch ihm die Möglichkeit nehmen, von Zeit zu Zeit seine religiösen Bedürfnisse zu erfüllen. Man soll im Gegenteil die Dienstboten anhalten, dann und wann in die Kirche zu gehen.

[150] 151. Krankheit. Erkrankt ein Dienstbote, so muß die Herrschaft für die Dauer von sechs Wochen für die Verpflegung und ärztlichen Behandlung sorgen. Fällt in diese Zeit jedoch der Abgangstermin, zu dem rechtzeitig vorher gekündigt worden ist, so erlischt die Verpflichtung der Herrschaft mit dem bestimmten Tage. Auch kann die Herrschaft die Aufnahme in ein Krankenhaus veranlassen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Die hieraus entstandenen Kosten können auf den Lohn, der auch während, der Erkrankungszeit gewährt werden muß, in Anschlag gebracht werden.

[151] 152. Versicherung. Dienstboten werden vom 16. Lebensjahre ab in der Kranken- und Invaliditätskasse versichert. Die Beiträge werden durch den Verkauf von Marken erhoben, die als Quittung in sogenannte »Quittungskarten« zu kleben sind. Die Quittungskarte enthält das Datum und Jahr der Ausgabe, die gesetzlichen Bestimmungen über ihren Gebrauch und die Strafvorschriften über unerlaubte Eintragungen. Die Marken sind in fortlaufender Reihe einzukleben und die Karten rechtzeitig umzutauschen. Die Quittungskarte verliert die Gültigkeit, wenn sie nicht bis zum Schluß des dritten Jahres, von dem der Ausgabe ab gerechnet, umgetauscht wird.

Die Herrschaft ist nicht verpflichtet, das Versicherungsgeld für die Dienstboten ganz zu bezahlen. Im allgemeinen trägt die Herrschaft die Hälfte der Summe, der Dienstbote die andere.

Die Invalidenrente wird ohne Rücksicht auf das Lebensalter denjenigen Dienstboten ausgezahlt, die dauernd erwerbsunfähig sind.

Die Altersrente wird dem Dienstboten nach vollendetem siebzigsten Lebensjahre ausgezahlt, ohne daß es des Nachweises der Erwerbsunfähigkeit bedarf. Zum Genuß zu der Invalidenrente ist nur derjenige berechtigt, der mindestens fünf Jahre lang Beiträge zahlte – zum Genuß der Altersrente nur derjenige, der dreißig Jahre lang dem Beitrag entrichtete.

Wenn ein männlicher Dienstbote stirbt, ehe er in den Genuß der Rente gelangte, so können die Witwe oder die ehelichen, noch nicht fünfzehn Jahre alten Kinder auf die Hälfte, also auf den vom Verstorbenen selbst gezahlten Teil der Beiträge Anspruch erheben. Stirbt ein weiblicher Dienstbote, so steht ebenfalls die Hälfte der Beiträge den noch nicht fünfzehnjährigen Kindern zu, wenn sie vaterlos sind.

[152] 153. Altersversorgung. In wohlhabenden Familien ist es Sitte, treuen und lange im Dienst gewesenen Dienstboten ein Legat oder eine Rente auszusetzen, um sie für den Rest ihres Lebens sicher zu stellen. Auch findet man wohl noch hie und da, besonders in Familien auf dem Lande, alte Dienstboten, denen man ihre einstigen Leistungen dadurch dankt, daß man ihnen ein Altenstübchen einräumt, in dem sie behaglich und sorgenlos ihre letzten Tage verbringen. In den Städten werden diese Beispiele von Treue und Liebe zwischen Herrschaften und Dienstboten immer seltener. Doch kommt es auch vor, daß Mädchen nach ihrer Verheiratung noch treu am Hause der Herrschaft hängen und ihre Zuneigung noch auf die nächste Generation vererben. Das setzt natürlich voraus, daß auch die Herrschaft Interesse für die Dienstboten bewiesen hat, und man könnte nur wünschen, diese Beispiele, die für beide Teile ein gutes Zeugnis sind, kämen häufiger vor. Nur dann, wenn Herrschaft und Dienstboten aneinander nicht nur den Vorgesetzten und Untergebenen, den Zahlenden und Verpflichteten sehen, wird die traurige Dienstbotenfrage eine günstigere Wendung nehmen. Dazu muß aber von beiden Seiten guter Wille, Selbstbeherrschung, Nachsicht und Teilnahme vorhanden sein. –

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 139-153.
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