Magistralformeln

[50] Magistralformeln, sind Vorschriften zu Arzneien, welche gleich vor dem Gebrauche zusammengesetzt, nicht aber zusammengesetzt aufbehalten werden, weil sie gewöhnlich in einer solchen Zubereitung verderben.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 1. Teil, Leipzig 1798, S. 50.
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