§. [239] 220.

Setzt man nun hinzu den genau von den Angehörigen und dem Arzte selbst beobachteten Geistes- und Gemüths-Zustand, so ist das vollständige Krankheitsbild zusammengesetzt, für welches dann eine, treffend ähnliche Symptome und vorzüglich die ähnliche Geistes-Zerrüttung zu erregen fähige Arznei[239] unter den antipsorischen Mitteln zur homöopathischen Heilung des Uebels aufgesucht werden kann, wenn die Geistes-Krankheit schon seit einiger Zeit fortgedauert hatte.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 239-240.
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