[267] Anlässe, bei welchen Ihre Königlichen Majestäten, sowie die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses öffentlich erscheinen, können bei den Grenzen, welche dieses Buch sich gesteckt hat, hier nur insoweit in Betracht gezogen werden, als dem Ober-Ceremonienmeister dabei amtlich entweder die vollständige Einrichtung der Sache, oder eine theilweise Mitwirkung bei derselben obliegt. Diese Anlässe lassen sich unter drei Abtheilungen, nämlich:

1. Einzüge und Einholungen,

2. Eröffnung und Schluss des Allgemeinen Landtages und des Reichstages,

3. Errichtung öffentlicher Denkmale,

zusammenfassen.


Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 267.
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