CLXXXIV. Der verrahtene Diebstahl.

[407] Einem Geschlechter oder Patricio aus einer Stad wurden zum öfftern aus seinem Garten die Pepones / (ist ein Art der Cucumern) wann sie gezeitiget / entfrembdt; Wer der Dieb seye / kunte man nicht wissen / ungefehr fande er darvon eine leere Schelffen im Garten liegen / dieselbe beschauete er eigentlich / und sahe darinnen die Zähne desjenigen / so die Frucht gessen / eingedruckt; doch in die Mitten gingen zween Zähn ab: Als nun unweit ein Bauer / welchem die zween vordere Zähn mangelten / häußlich wohnte /wurde er vor Gericht gefordert / die leere Schelffen seinem Maul Gebiß angethan / und hiedurch der Thäter offenbahr / welcher auch / auff seine darüber gethane Bekäntniß / mit Gefängnüß und Geld-Buß gestrafft worden.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 407-408.
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