167.

[57] Wenn ein Unverheirateter an eine Ecke des Tisches zu sitzen kommt, kann er in den nächsten sieben Jahren noch nicht heiraten.


Allgemein.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 57.
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