218.

[62] Der Wagen, in welchem die Brautleute zur Trauung fahren, darf vor der Kirche nicht umwenden; andernfalls wird die Ehe eine unglückliche.


FS. 541.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 62-63.
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