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[67] Der Köchinnentanz. Bei den Hochzeiten auf dem Lande haben die Köchinnen und Drosten (Männer, die das Essen den Gästen vortragen) eine besondere Auszeichnung, indem ihnen ein Tanz bewilligt wird, an dem kein Anderer Theil nehmen darf. Dieser Tanz bringt das meiste Leben in die ganze Hochzeit hinein. Da die Bauernhochzeiten gewöhnlich drei Tage dauern, findet er am ersten Abend der Hochzeit gegen 11 Uhr statt (in einigen Dörfern gleich nach dem Abendessen). Alsdann erscheinen Köchinnen und Drosten in ihrem Anzuge und tanzen mit Kellen und Löffeln in der Hand einen Tanz. Andere Gäste holen dann Mulden, Körbe, Tannen u.s.w. herbei und werfen sie in das Tanzlocal hinein zum Aerger und Verdruß der Tanzenden. Aber sie müssen diesen Unfug mit großer Vorsicht ausführen, da, wenn sie dabei von einer Köchin oder einem Drost ertappt werden, sie gehörige Schläge mit der Kelle bekommen. Herausräumen dürfen sie vor Schluß des Tanzes, der gewöhnlich eine halbe Stunde dauert, nichts. Nach Beendigung des Köchinnentanzes wird Alles wieder geordnet und der Tanz der Gäste beginnt aufs neue.


Stud. W. Schulz aus Barkow.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 67-68.
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