294.

[92] Gibt man ein Kleidungsstück oder auch nur einen Lappen von dem Kleide eines Menschen, woran noch dessen Schweiß klebt, mit in den Sarg eines Todten, so vergeht der Eigenthümer des Kleides, von dem der Lappen ist, wie dieser Lappen im Sarge vergeht.


Elbgegend. Lehrer Kreutzer. Auch anderwärts. Vgl. Schiller 2, 23. Dagegen wenn die Kleidungsstücke frisch gewaschen werden, kann man sie dem Todten ohne Furcht mitgeben. FS. 544.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 92.
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