[95] Die Person, welche zur Leichenfolge bat, durfte nicht angeredet werden; in welchem Hause dies geschah, das hatte den ersten Todten aus dem Dorfe zu liefern.
Aus Zarrentin. Von einem Seminaristen.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 95.