325.

[95] Die Person, welche zur Leichenfolge bat, durfte nicht angeredet werden; in welchem Hause dies geschah, das hatte den ersten Todten aus dem Dorfe zu liefern.


Aus Zarrentin. Von einem Seminaristen.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 95.
Lizenz:
Kategorien: