529.

[128] Auch darf ein ordentlicher Jäger den Hasen nicht in seinem Lager schießen, denn ›man soll Niemand sein Haus in Brand stecken‹.


FS. 547.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 128-129.
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