1156[220] b.

An einem Tage, auf welchen Gallus fällt, darf man das ganze Jahr hindurch kein Fleisch von einem Ort an den andern hängen oder legen, im andern Falle verdirbt dasselbe.


Aus Teterow. Seminarist Mohr.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 220.
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