1220[234] b.

Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung ins Wasser fallen. So oft dies gelingt, ohne daß das Geldstück zurückspringt, so viele Jahre währt es bis zum Eintritt desjenigen Ereignisses (Tod, Heirat etc.), an welches man dabei dachte.


FS. 549.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 234.
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