1288[249] c.

Wer in den Zwölften eine Zeugleine mit Wäsche bekleidet, hat in demselben Jahre eine Leiche einzukleiden.


Pastor Ziemssen in Dambeck bei Grabow. Rogahn bei Schwerin. Adolf Brandt.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 249.
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