385. Fluch einer Wöchnerin.

[246] Mündlich.


Ein Edelmann von Oberschwaben soll vor alten Zeiten mal auf der Jagd einen »Wilderer« getroffen haben. Augenblicklich ließ er den Dieb ergreifen und festnehmen und befahl, ihn sein Verbrechen mit dem Leben nach damaliger Sitte büßen zu lassen. Gerade zur Zeit, wo der Mann hingerichtet werden sollte, lag seine Hauswirtin daheim im Wochenbett. Beim Anblicke ihres Buben, dessen sie genas, faßte sie immer wieder Mut, beim gnädigen Herrn um Gnade zu flehen. Vergebliche Mühe war's. Der Mann erlitt den Tod als Wilddieb; die Mutter that einen Fluch, daß einem die Haare gegen Berg stehen mochten: »kein Sprosse des Geschlechtes der von W ... (oder wer es sein mochte, es ist so eben Sage) solle alt werden.« Einige wollen, es sei dieser Fluch der Mutter wirklich buchstäblich in Erfüllung gegangen223.

223

Vgl. Erin VI. Sagen und Märchen, 2. Thl. S. 410, wo ein ähnlicher Zug vorkommt.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 246-247.
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