a. Der sogenannte spanische Mantel.

[234] Ein eichenes Faß, etwa zwei Schuh hoch, ohne Boden, mit eisernen Reifen. Oben im Boden ist eine weite Oeffnung, durch welche der Bestrafte den Kopf, wenn ihm dieses Faß (Mantel) über den Kopf hergethan wurde, hinausstrecken konnte. War der Bestrafte im Mantel, so wurde erst ein Halseisen geschlossen und mit Vorhangschloß versehen. So verwahrt mußte der Bestrafte entweder in den Gängen vor der Justizkanzlei oder am Pranger vor dem Rathaus herumlaufen, bis nach Abfluß der Strafzeit.

Ein Einwohner in Wurzach wurde einmal zu dieser Strafe verurtheilt. Nach Ablauf der Strafe erzählte er ganz vergnügt zu Haus seiner Ehefrau: Heute habe ich einmal ein starkes Tuch zu einem Mantel bekommen. Das ist gut, sagte die Frau, daß du so starkes Tuch bekommst; wann bringst du es? Ja ja! sagte der Mann, hinter den Ohren krazend: du könntest es wol im Oberamt holen, den spanischen Mantel. So – –

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 234.
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