b. Die sogenannte Doppelgeige.

[234] Dieses Strafwerkzeug besteht aus Holz, ist bretterdick, hat eine Oeffnung für den Hals und für jede Hand eine solche, also drei Oeffnungen, und eben so viele Oeffnungen für die andere Person, mit eisernen Scharnieren und Schluß.

Zu dieser Strafe wurden rauf- und zanksüchtige Weiber verdammt. Waren die Bestraften gegenseitig fest, so entspann sich oft erst die wahre gegenseitige freundliche Begegnung, welche oft bis zum Anspeien ausartete.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 234-235.
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