276. Der Huttanz zu Unterbettringen.

[284] Im Garten des Wirtes wurde ein Platz durch ein Seil kreisförmig abgegrenzt, und der einmalige Umgang in demselben war durch eine auf dem Boden liegende Stange bezeichnet. Das Gewehr mit brennender Lunte war dieser Stange gegenüber an einem Baume etc. befestigt. Der Bursche suchte sich nun zum besagten Tanze eine Tänzerin heraus, die entweder seine Geliebte oder Verwandte ist. Er aber bezahlte den Eintritt, der aus 12 bis 18 kr. bestund. Es waren im Ganzen oft über 20 Paare, die alle im Kreis herumliefen oder tanzten, insbesondere im Anfange der Unterhaltung. Dem ersten Tänzer wurde ein Fähnlein, an das ein schönes Nastuch geknüpft war, in die Hand gegeben, das er so lange behielt, bis er zu der auf dem Boden liegenden Stange ankam; alsdann hatte er es seinem Hintermann zu übergeben. Derjenige nun, welcher das Fähnlein in der Hand hielt, als das Gewehr losging, hatte den auf einem Maien hängenden Hut gewonnen, seine Tänzerin aber erhielt das an dem Fähnlein befestigte Nastuch. Hernach ist in der Regel noch ein Kegelschieben und zulezt Tanz.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 284-285.
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