291. Gebrauch am Aegidiustage.

[293] Am Aegidiustag darf kein Ailringer einen Schritt über die Markung thun. Um solches nicht zu vergessen, läßt der Schultheis jedesmal am Vorabend von der Polizei öffentlich bekannt machen, daß morgen fein Niemand über die Markung gehe, wenn er nicht 1 fl. Straf leiden wolle. Dieser Brauch datirt sich schon von alter Zeit her. Als nämlich der schwarze Tod Deutschland so schrecklich heimsuchte, starb auch Ailringen bis an etliche 20 Leute aus. An Aegidi trug man den lezten Todten hinaus, weßhalb die übrig Gebliebenen zum dankbaren Andenken gelobten, diesen Tag zu feiern und das Ort ja nicht verlassen. Jezt noch feierliche Abbetung des Rosenkranzes.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 293.
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