Bei Kindsleichen unter sechs Jahren.

[403] Bei dem Leichnam brennt Nachts ein Licht, und es wird nur hie und da nachgesehen, ob es auch noch brenne. Zum Leichenzug werden nur die nächsten Verwandten eingeladen, die sich auch im Hause des todten Kindes einfinden. Beim Zuge selbst gehen die männlichen Personen linker und die weiblichen rechter Hand. Früher sangen Weiber oder Männer, denen es ihr Geschäft war und die hiefür bezahlt wurden, einige Choralverse; in vilen Fällen wird aber gar nicht gesungen und in der Stille ein Vaterunser gebetet. Bemittelte stellen hiebei einige Lehrer zum Singen an. Ganz kleine Kinder werden vom Todtengräber an einem Riemen getragen; sind sie aber etwas erstarkt, so wird der Sarg von vier Buben auf einer Bahre getragen.

Auf dem Gottesacker angekommen, stellen sich die nächsten Verwandten um das Grab herum. Ist der Sarg versenkt, so werden einige Choralverse gesungen, oder aber ein stilles[403] Vaterunser gebetet. Auf dem Heimwege gehen die Weibsleute voran.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 403-404.
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