356.

[407] Ist ein Todesfall eingetreten, so wird der Leichnam gewaschen, die Nägel ihm geschnitten, »damit die Welt noch nicht untergehe«, sodann in Leinwand eingehüllt, theilweise auch in das Sonntagsgewand gekleidet, in den Sarg gelegt, mit Hobelspänen unter dem Kopfe. Der Sarg wird geschlossen, ein Kreuz zu Häupten des Todten gestellt, mit zwei Kerzen zur Seite. Dem Besuche reicht der nächste Verwandte einen in Weihwasser getauchten Buchsbaumzweig, womit der Sarg besprengt wird. Oberndorf und sonst.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 407.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Sitten und Gebräuche
Sitten und Gebräuche