Sechstes Kapitel.

[71] Des Schulmeister Rebhuhns Verhör in Puncto Sexti; Zeugnis seiner Ehefrau; eine kurze Bemerkung über die Gesetze des Landes nebst andern ernsthaften Materien, die denen am meisten gefallen werden, die solche am besten verstehen.


Man wundert sich vielleicht, daß eine so bekannte Geschichte, und welche so viel Geredes gemacht hatte, dem Herrn Alwerth selbst nie zu Ohren gekommen sei, welcher vielleicht der einzige in der ganzen Gegend war, der noch nichts davon vernommen hatte.

Um dies dem Leser einigermaßen zu erklären, finde ich nötig, ihm zu berichten, daß im ganzen Britischen Reiche keinem Menschen weniger dran gelegen war, die Lehre von der neueren Bedeutung des Worts, Liebe des Nächsten, zu bestreiten, welche aus dem vorigen Kapitel erinnerlich sein wird, als unserem guten Manne, Herrn Alwerth. Er hatte wirklich gleiche Ansprüche auf diese Tugend, in welchem Sinne man sie nahm; denn, so wie kein Mensch die Bedürfnisse anderer schneller fühlte, oder williger war, ihnen abzuhelfen, so konnte auch niemand behutsamer in Ansehung ihres Leumunds, oder langsamer sein, irgend etwas zu ihrem Nachteile zu glauben.

Verleumdung fand also niemals Zutritt bei seiner Tafel: denn so wie vorläufig schon bemerkt worden, wie man einen Mann aus seinem Umgang kennen kann; so erkühne ich mich zu sagen, daß, wenn man auf die Unterredung an den Tafeln eines vornehmen Mannes acht gibt, man sich von seiner Religion, seinem Patriotismus, seinem Geschmacke, mit einem Worte, von der ganzen Denkungsart des Mannes überzeugen könne; weil, obgleich einige Sonderlinge ihre Herzensmeinung allerorten frei heraussagen, doch die meisten Menschenkinder Hofschranzen genug sind, ihre Gespräche nach dem Geschmacke und den Neigungen ihrer vornehmen Gönner einzurichten.

Um aber wieder zur Jungfer Wilkins zu kommen, so brachte diese, nachdem sie ihren Auftrag mit großer Eile, ungeachtet sie[71] einen Weg von fünfzehn englischen Meilen hatte machen müssen, besorgt hatte, eine solche Bestätigung von dem Verbrechen des Schulmeisters mit, daß Herr Alwerth beschloß, den armen Sünder vorfordern zu lassen, und ihn viva voce zu vernehmen. Rebhuhn ward also vorgeladen, um seine Notdurft wahrzunehmen, und seine Verteidigung (falls er dergleichen wüßte) gegen die Anklage vorzubringen.

Zur angesetzten Zeit erschien vor dem Herrn Alwerth, zu Paradise-Hall sowohl obgenannter Rebhuhn mit Anna seiner Ehefrau, als auch Jungfer Wilkins, seine Anklägerin.

Nachdem sich Herr Alwerth auf seinen Richterstuhl gesetzt hatte, ward Rebhuhn vorgeführt. Nach deutlich vernommener Anklage aus dem Munde der Jungfer Wilkins behauptete er, unschuldig zu sein, und zwar that er solches mit großem Beteuern.

Hierauf ward Anna Rebhuhn vernommen; die dann, nach einigem Lamentieren über den Notzwang, wider ihren eigenen Ehemann die Wahrheit bezeugen müssen, alle die Umstände erzählte, die dem Leser schon bekannt sind, und am Ende damit beschloß, daß ihr Mann gegen sie die That gestanden hätte.

Ob sie ihm verziehen hatte oder nicht, das wage ich nicht zu beantworten; gewiß aber ist's, sie war in dieser Sache ein unwilliger Zeuge, und würde sich aus gewissen anderen Ursachen niemals haben dahin bringen lassen, wider ihn vor Gericht zu treten, hätte nicht Jungfer Deborah in ihrem eigenen Hause mit großer Kunst alles aus ihr herausgeholt, und hätte die ihr nicht das ausdrückliche Versprechen gegeben, und zwar in Herrn Alwerths Namen, ihres Mannes Strafe solle so ausfallen, daß seine Angehörigen ganz und gar nichts darunter litten.

Rebhuhn verharrte beständig beim Leugnen, ob er gleich das oben von Zeugin erwähnte Geständnis als gethan erkannte, doch aber anders zu drehen suchte, indem er beteuerte, er sei dazu gezwungen worden, durch das unablässige Placken und Plagen, was er er leben müssen, wobei sie ihm noch zugeschworen hätte, sie wolle ihn, da sie gewiß wisse, er sei schuldig, so lange unaufhörlich quälen, bis ers gestünde, und dabei getreulich versprochen, ihm hernach kein Wort mehr darüber zu sagen. Hierdurch hätte er sich fälschlicherweise verleiten lassen, die That einzugestehen, ob er gleich unschuldig gewesen und noch sei; und glaubte er, sie hätte auf diese Art ihn zum Geständnis eines Mordes bringen können.

Anna Rebhuhn konnte diese Bezichtigung nicht mit Geduld ertragen; da sie aber, an dem Orte hier, kein ander Gegenmittel hatte, als Thränen, rief sie davon einen zahlreichen Beistand hervor; wendete sich dann an Herrn Alwerth und sagte, oder vielmehr[72] schluchzte: »Gnädiger Herr Richter, glauben mir 'R Gnaden, alle ihr' Leb's tage ist kein' arme Frau so g'mißhandelt als ich's werde, von dem schändl'chen Kerl da: 's ist nicht das Einz'gste mal, daß 'r mir falsch und untreu ist. Nein mit 'R Gnaden Wohlnehm'! er hat mein Eh'bett oft und manchmal besudelt. Ich hätt' ihm sein Saufen und Schwelgen und Versäum'n seiner Arbeit noch hingeh'n lassen, wenn 'r nicht eins der heil'gen zehn Gebote übertreten hätte; und wenn's nur noch außerm Hause gewesen wäre, so hätt' ich noch nicht so viel draus gemacht; aber'st mit meiner eigenen Magd, in meinen eignen vier Wänden, unter mein'm Dach, mein eignes keusches Eh'bett zu verunreinigen, denn das hat 'r gewiß mit seinen ruppigen Stinkhaaren gethan. Ja, du Lump, du! Du hast mein Ehebett besudelt, das hast du, und denn willst du mich beschuldigen, ich hätt' dich verblüfft, die Wahrheit zu bekennen. Ja, 'R Gnaden, er sieht mir auch darnach aus, daß ich'n verblüffen könnte! Ich trage die Zeichen an meinem eign'n Leichnam, die ich von seiner ochsigen Grausamkeit aufweisen kann. Wär'st du ein rechtl'cher Kerl gewesen, du Halunke! so hätt'st dich wohl geschämt, ein schwaches Werkzeug so zu traktieren; aber, du bist nicht e'nmal ein halber Kerl, das weist du! Bist für mich nicht 'nmal ein halber Ehemann gewest, siehstu! Hast wohl not, d'n Huren nachzulaufen, hast wohl große Not! da ich doch weiß – – und da er mir's Maul aufreißt, so bin erbötig, mit 'R Gnaden Wohlnehmen ein'n körperlichen Eid vor fünf Geistlichen drauf zu thun, daß ich sie miteinander im Bett gefunden habe. Was, du hast's wohl vergessen, glaub' ich, als du mich prügeltest, daß ich davor eine Ohnmacht kriegte, und mir's Blut vom Kopfe rann, weil ich dir deine Ehebrecherei, so ganz in aller christlichen Sanftmut, vorhielt! Aber! alle meine Nachbar'n können mir's bezeugen! 's wird e'n Nagel zu meinem Sarge sein, das wird's! so wird's!«

Hier fiel ihr Herr Alwerth ein und bat sie, sich zu beruhigen; wobei er ihr versprach, ihr sollte Gerechtigkeit werden. Hierauf redete er den Delinquent Rebhuhn an, welcher ganz blaß dastand, und die Hälfte seiner fünf Sinne vor Bestürzung, und die andere Hälfte vor Furcht verloren hatte, und sagte: es thät ihm leid, daß ein so gottloser Mann in der Welt wäre. Er versicherte ihn, seine listigen Ausflüchte, sein Lügen hinter- und vorwärts vermehre seine Schuld um ein großes: und er könne solches durch nichts anders gut machen, als durch ein aufrichtiges Bekenntnis und inniges Bereuen. Er ermahne ihn also, damit auf der Stelle den Anfang zu machen, daß er die That gestünde, und nicht länger beharre etwas zu leugnen, dessen er durch seine eigene Frau so deutlich überwiesen worden wäre.[73]

Hier, lieber Leser, bitte ich, sich eine Minute zu gedulden, derweil ich der Weisheit und Klugheit der Landesgesetze ein billiges Kompliment mache, welche das Zeugnis einer Ehefrau für oder gegen ihren Ehemann für unzulässig erklären. Dies, sagt ein gewisser gelehrter Autor, welcher, wie mich dünkt, wohl niemals bisher in irgend einem andern als in einem juristischen Buche angeführt worden, würde das Mittel sein, ewige Uneinigkeiten unter ihnen anzustiften. Es würde in der That viele Meineide und viele Staubbesen, Geldstrafen, Inhaftierungen, Landesverweisungen, Hängen und Köpfen veranlassen.

Rebhuhn stand eine Weile verstummt, bis er, da ihm zu reden geboten wurde, sagte, er habe bereits die Wahrheit gesagt, und berufe er sich auf den Himmel als Zeugen seiner Unschuld, und endlich auf das Mädchen selbst, die er seine Gestrengen bat, sobald als möglich vorfordern zu lassen; denn es war ihm nicht bekannt oder wenigstens stellte er sich so, daß sie diese Gegend des Landes verlassen hätte.

Herr Alwerth, dessen natürliche Gerechtigkeitsliebe, vereint mit seiner Kaltblütigkeit, ihn zu einem sehr geduldigen Richter machte, der alle die Zeugen anhörte, welche die beklagte Person zu ihrer Verteidigung beibringen konnte, willigte drein, das Endurteil in dieser Sache bis zu Hannchens Ankunft zu verschieben, nach welcher er auf der Stelle einen Boten abschickte; und dann, nachdem er Rebhuhn und seiner Frau Frieden geboten hatte, (ob er sich hierbei gleich vornehmlich an die unrechte Person wandte) beschied er sie auf den dritten Tag wieder vor; denn er hatte Hannchen Jones auf eine ganze Tagereise weit von seinem Hause weggeschickt.

Auf die bestimmte Zeit erschienen die Parteien coram: als der wiederkommende Bote Nachricht brachte, Hannchen Jones sei nicht zu finden; denn sie habe vor einigen Tagen in Gesellschaft eines Offiziers ihren Aufenthalt verlassen.

Hierauf erklärte Herr Alwerth, daß das Zeugnis eines so liederlichen Mädchens, als sie zu sein schien, keinen Glauben verdient haben würde; doch, sagte er, könne er nicht umhin, zu glauben, daß, wäre sie erschienen und hätte die Wahrheit ausgesagt, so könne sie nicht anders, als bekräftigt haben, was so manche Umstände benebst seinem eignen Geständnis und der Aussage seiner Ehefrau, (daß sie ihren Mann auf frischer That ergriffen) schon hinlänglich erhärteten. Er vermahnte also Rebhuhn noch einmal, sein Verbrechen zu gestehen; da er aber immer noch sich auf seine Unschuld berief, so erklärte sich Herr Alwerth, er sei von seinem Verbrechen überzeugt, und er, Rebhuhn, sei ein zu gottloser Mensch, um ferner einige Unterstützung von ihm zu verdienen. Er entzog[74] ihm also seinen Jahrgehalt und empfahl ihm Reue in Hinsicht auf die zukünftige Welt, und Fleiß, um sich und seine Frau auf dieser zu ernähren.

Es gab vielleicht wenig unglücklichere Menschen als den armen Rebhuhn. Er hatte, durch das Zeugnis seines eignen Weibes, den besten Teil seiner Einkünfte verloren und doch rückte sie ihm unter vielen andern Dingen noch täglich vor, wie er schuld sei, daß sie dieser Wohlthat entbehren müsse; aber das war nun einmal sein Schicksal, und er war genötigt, sich darein zu finden.

Ich habe ihn zwar im vorigen Absatz den armen Rebhuhn genannt; aber ich wollte, der Leser möchte dieses Beiwort vielmehr dem Mitleiden meines Herzens zuschreiben, als es für eine Erklärung seiner Unschuld ansehen. Ob er unschuldig war oder nicht? das wird sich vielleicht in der Folge zeigen. Wenn mir aber auch die historische Muse einige Geheimnisse anvertraut hat, so will ich mir keineswegs die Schuld aufladen, sie früher zu entdecken, als bis sie mir es erlaubt.

Hier muß also der Leser seine Neugier an den Nagel hängen. Gewiß ist es, auf welcher Seite auch die Wahrheit liegen mochte, die Beweise waren mehr als hinlänglich für Herrn Alwerth, ihn straffällig zu finden. Gewiß würde für ein hochpreisliches Konsistorium in Ehe- und Ehebruchssachen weit weniger, zur Findung eines Urteils, hingereicht haben; und dennoch, ungeachtet Anna Rebhuhns standhafter Aussage, worauf sie das heilige Abendmahl zu nehmen bereit war, ist doch eine Möglichkeit vorhanden, daß der Schulmeister völlig unschuldig sein könne; denn, ob es gleich ganz klar schien, wenn man die Zeit, um welche Hanna Jones aus Kleinbaddington wegging, mit der Zeit ihrer Niederkunft zusammenhält, daß das Kind dort gezeugt sein müsse, so ist es doch noch keine notwendige Folge, daß eben Rebhuhn der Vater gewesen. Denn, andere Nebenumstände beiseite gesetzt, befand sich in demselben Hause ein Bursche von fast achtzehn Jahren, zwischen welchem und Hannchen genugsame Bekanntschaft obgewaltet hatte, um darauf einen nicht unvernünftigen Verdacht zu gründen; und doch, so blind ist Eifersucht! dieser Umstand kam dem tollen Weibe nicht ein einzigesmal in den Kopf.

Ob Rebhuhn sein Vergehn, nach Herrn Alwerths gutem Rate, bereute oder nicht, das liegt im Dunkeln. Gewiß ist's, daß seiner Frau das Zeugnis, was sie wider ihn abgelegt hatte, herzlich leid that; besonders als sie fand, daß Jungfer Deborah sie betrogen hatte und sich weigerte, bei Herrn Alwerth ein gutes Wort für sie einzulegen. Indessen hatte sie etwas bessern Trost bei Madame Blifil gefunden, welche, wie der Leser gemerkt haben muß, ein viel[75] mitleidigeres Gemüt besaß, und es mit vieler Güte übernahm, bei ihrem Bruder zu bitten, daß er ihr den vorigen Jahrgehalt wieder bewilligen möchte. An welchem Mitleiden, obgleich Gutherzigkeit dabei ein wenig das ihrige thun mochte, doch eine viel stärkere und natürlichere Ursache den größten Teil hatte, wie aus dem nächsten Kapitel erhellen wird.

Diese Fürbitten waren indes vergebens; denn obgleich Herr Alwerth nicht dachte wie einige neuere Schriftsteller, daß Gnade bloß in Bestrafung der Verbrecher bestehe, so war er doch ebenso weit entfernt, zu denken, es gezieme dieser vortrefflichen Eigenschaft besonders, ein Verbrechen, ohne irgend einige Ursache, aus bloßer Willkür, zu verzeihen. Der geringste Zweifel bei der Thatsache oder irgend ein mildernder Umstand wurden allemal in Betracht gezogen: aber die Bitten eines Verbrechers oder die Fürsprachen von andern, erschütterten ihn nicht im geringsten. Kurz, er verzieh niemals deswegen, weil der Verbrecher oder seine Freunde es ungerne sahen, daß er bestraft würde.

Rebhuhn und seine Frau waren also beide genötigt, ihr Schicksal zu ertragen, welches wirklich schwer genug war: denn so weit war er davon entfernt, seinen Fleiß wegen verringerter Einnahme zu verdoppeln, daß er sich gewissermaßen der Verzweiflung überließ. Und weil er von Natur schon faul und träge war, so gewann dieser Fehler immer mehr Wachstum, und er verlor dadurch die kleine Schule, die er hatte. Solchergestalt würden weder seine Frau noch er einen Bissen Brod gehabt haben, wäre nicht die Barmherzigkeit irgend eines guten Christen ins Mittel getreten und hätte sie mit dem versorgt, was zur bloßen Unterhaltung ihres Lebens hinreichte.

Da ihm dieser Unterhalt von unbekannter Hand gereicht wurde, so bildeten sie sich ein, und das wird, wie ich nicht zweifle, der Leser gleichfalls thun, daß Herr Alwerth ihr heimlicher Wohlthäter sei; welcher zwar öffentlich kein Laster aufmuntern mochte, jedoch heimlich das Elend, selbst lasterhafter Personen, zu lindern trachtete, wenn es zu bitter, oder, verhältnismäßig gegen ihr Verschulden, zu groß ward. In welchem Lichte die Not dieser Leute dem Glücke selbst erschien; denn dieses erbarmte sich endlich des Elendes dieses Ehepaars und erleichterte den jammervollen Zustand Rebhuhns dadurch nicht wenig, daß sie das Lebensende seiner Ehefrau verkürzte, welche bald darauf die Kinderpocken bekam und starb.

Die Gerechtigkeit, mit welcher Herr Alwerth den Rebhuhn gerichtet hatte, fand anfangs allgemeinen Beifall: sobald aber hatte er nicht davon die Folgen empfunden, als seine Nachbarn begannen, weichherzig zu werden und seinen Zufall zu bedauern und[76] bald darauf dasjenige als Härte und Strenge zu tadeln, was sie vorher als Gerechtigkeit gepriesen hatten. Nunmehr schalten sie auf das Strafen bei kaltem Blute und sangen Loblieder auf Barmherzigkeit und Gnade.

Dieses Geschrei ward um ein merkliches durch den Tod von Rebhuhns Frau verstärkt, welchen einige, ob sie gleich an der vorgenannten Seuche starb, welche keineswegs eine Folge von Armut oder Kummer ist, sich nicht schämten, auf die Rechnung der Strenge oder wie sie es jetzt nannten, Grausamkeit des Herrn Alwerth zu setzen.

Rebhuhn, der nunmehr seine Frau, seine Schule und sein Jahrgeld verlor, entschloß sich, nachdem die unbekannte Person die vorhin erwähnten milden Gaben nicht weiter fortsetzte, den Schauplatz zu verändern, und verließ, zum allgemeinen Bedauern seiner Nachbarn, das Land, in welchem er Gefahr lief, zu verhungern.

Quelle:
Fielding, Henry: Tom Jones oder die Geschichte eines Findelkindes. Stuttgart [1883], Band 1, S. 71-77.
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