12. Kapitel
Die Krautentochter stirbt

[191] Die Gefahr ging vorüber.

Der 1791 begonnene Prozeß wurde 1809 zugunsten der Krautentochter entschieden.

Aber so viel Grund zu Dank und Freude vorliegen mochte, durch diesen Entscheid vor einem Äußersten bewahrt geblieben zu sein, so wenig Grund lag doch überhaupt zu Dank und Freude vor. Es waren durchweg traurige Zeitläufe, Kriegsbeunruhigungen und Truppendurchzüge nahmen kein Ende, Gesindel aller Art fiel lästig, und Strolche, denen man ein Almosen oder ein Nachtquartier verweigerte, ließen die Scheunen und Kornmieten in Feuer aufgehen. Unglück über Unglück. Aber zu Kalamitäten wie diese, die damals allgemein waren, gesellten sich für unsere Krautentochter doch noch besondere: der Hausfrieden schwand immer mehr, und mit dem Ehemanne, dessen Wandel seit Jahr und Tag im Niedergange war, wurd' es schlimmer und schlimmer. Es zeigten sich Geistesstörungen, und neben einer äußerlichen erwies sich schließlich auch eine gesetzliche Scheidung als unerläßlich. In welchem Jahre diese stattfand, hab' ich nicht mit Bestimmtheit in Erfahrung bringen können, doch muß es annähernd um dieselbe Zeit gewesen sein, in der sich der Prozeß entschied. Wenigstens find' ich in einer Taufpaten-Aufzeichnung unterm 28.September 1809 das Folgende: »Frau Luise,29 geschiedene von Arnstedt, geborene von Kraut«. Im Herbste genannten Jahres also war die Scheidung bereits ausgesprochen.[191]

Dieses Fazit an sich konnte, wie die Dinge lagen, unmöglich als ein Unglück gelten, im Gegenteil. Aber was mit dem geschiedenen Ehemanne beginnen? Das gab eine neue schwere Sorge. Privatinstitute, wie sie jetzt existieren, existierten damals noch nicht, und ihn, den von Arnstedt, einer jener allgemeinen, in jener Zeit noch nach einem gewissen Schreckenssysteme verwalteten Irrenanstalten anzuvertrauen, widersprach durchaus dem feinen Sinn unserer Krautentochter und fast mehr noch ihrem gütigen Herzen. Endlich indessen einigte man sich dahin, ihn in einem Predigerhause, gegen hohe Zahlung, unterzubringen, und gab ihn auch bald danach nach einem in der Nähe von Fehrbellin gelegenen Dorfe hin in Pension. Dieses Dorf war Hakenberg, und in der Pfarrpension daselbst hat er noch an die vierzig Jahre gelebt. Im Hakenberger Kirchenbuche findet sich folgende Stelle: »Herr Karl Heinrich von Arnstedt, Rittmeister außer Dienst, starb 79 Jahre alt am 30. Mai 1847 und ist am 2. Juni selbigen Jahres auf dem Kirchhofe bei der Kirche begraben worden.« Zweien Briefen aus Dorf Hakenberg darf ich noch Folgendes entnehmen: »Alte Leute hier erinnern sich noch sehr wohl des Rittmeisters von Arnstedt. Er soll bald nach 1813 von Hoppenrade her zu Prediger Drake gekommen sein und hat dort bis zu seinem Ende gelebt. Er war ein schöner, großer Mann, freundlich und gesprächig, aber sofort wütend, wenn das Gespräch auf die Franzosen kam. Er haßte sie, weil ihm seine Frau durch einen französischen Offizier entführt worden war. Auch ist derselbe nie wieder nach Hoppenrade zurückgekehrt.30 Wegen seiner aufgeregten Gemütsart war[192] stets ein Wärter um ihn, der ihn auch auf seinen Spaziergängen begleitete. Während der ersten Jahre wurde er öfters von seinen Brüdern besucht, später nicht mehr. Er starb im Pfarrhause. Geboren war er in Liebenberg.«

Ein zweiter Brief bestätigt das in vorstehendem Gesagte: »Der Familie von Arnstedt lag daran, den Rittmeister von Arnstedt nicht in eine öffentliche Irrenanstalt gebracht zu sehen; so gab man ihn denn zu dem hiesigen Pastor in Pension. Die Küche der Frau Pastor Drake jedoch soll ihm wenig zugesagt haben, weshalb es oft vorkam, daß er das Essen ohne weiteres zum Fenster hinausschüttete. Bemerkte das eine dem Pfarrhofe gegenüber wohnende, sehr gutmütige Pächtersfrau, so wurde ihm von dieser oder ihrem Töchterlein heimlich ein Töpfchen Kaffee gebracht, wofür er immer sehr dankbar war. Er war ein großer, schlanker Herr von durchaus militärischer Haltung, und hing, solang er rüstig war, seinen fixen Ideen mit einer gewissen Energie nach. Auf seinen Spaziergängen sprach er viel vor sich hin, empörte sich über die ›französischen Spitzbuben‹ und fuchtelte dabei mit seinem Stocke umher. Begegneten ihm dann Kinder, so wurd' er ruhig und gab ihnen kleine Stückchen von seinem Frühstückszucker, den er sich zu diesem Zwecke absparte. Hart am Wege, zwischen dem Turm und dem Kirchhofseingang, ist er begraben worden. Ein Denkmal fehlt. Ein Wärter, der ihn bewachte, hatte nur Tagesdienst und ging abends in sein Tagelöhnerhäuschen nach Linum zurück.«

Das ist alles, was ich von dem schmucken Rittmeister, dem einst verwöhnten Liebling der Rheinsberger Gesellschaft erfahren konnte.

Wunderbare Wege! Die Hinterlassenschaft der beiden geisteskranken Bredows war unter Fehlern, um nicht zu sagen unter direkten Unzulässigkeiten, aus der Bredowfamilie wegtestiert worden, und der erste, der in den Mitgenuß dieses unter mindestens zweifelhafter Berechtigung angetretenen Erbes eintrat, erlag demselben Los und wurde geistesgestört wie sie »zu Tode gefüttert«.

Im Hoppenrader Schloß atmete man inzwischen auf, aber nur eine kurze Weile; der Zug gegen Rußland und die Kriegsoperationen, die folgten, sogen aufs neue das Land aus, und wer nicht fest im Sattel saß (wie beispielsweise der alte Hertefeld auf dem benachbarten Liebenberg), der erlag unter einer Last von Schulden. Unter diesen Schwerbedrängten und[193] fast Erliegenden war auch unsere Krautentochter, und gleich nach dem Kriege bot sich ihr nur ein einzig Mittel noch, um sich zu halten: der Wald. Er mußte niedergeforstet und alles zu Gelde gemacht werden, und derselbe Harenzackenwald, der einst, in zurückliegenden Tagen, der Schauplatz unvergeßner Triumphe gewesen war, er fiel jetzt unter der Axt der Holzschläger, und die schönen Stämme wurden verschleudert, um einigermaßen die Mittel für ein auch jetzt noch auf vornehmem Fuße geführtes Leben herbeizuschaffen. Von in Betracht kommenden Erträgen aus der Landwirtschaft konnte keine Rede sein in einer Zeit, wo der Scheffel Roggen einen Taler und unter Umständen auch nur einen Gulden kostete.

So war denn »Geld und wieder Geld« die Losung im Leben unserer Hoppenrader Erbherrin geworden, und einer ihrer Untergebenen, ein Förster, dem sie durch ihren Einfluß nicht bloß einen höheren Titel erwirkt, sondern zu dessen Klugheit und Umsicht sie gleichzeitig ein großes Vertrauen hatte, war ihr dabei zu Willen. Es war dies der Oberförster oder Forstinspektor Görwitz, ein Lebemann, frank und frei, der aller Welt gefiel, vor allem auch seiner Herrin, und ein Jahrzehnt lang oder länger eine Försterexistenz führte, von der noch jetzt gesprochen wird, und die damals in der halben Grafschaft Ruppin eine Mischung von Neid und Bewunderung erregte. Mit Hilfe der ihm unterstellten Forsten, deren Gesamtheit mehr als 9000 Morgen umfaßte, war er der eigentliche »Mann der Situation«, ja, in gewissem Sinne der große Finanzier der Löwenberg-Hoppenrader Herrschaft geworden, und lebte denn auch seinerseits im Vollbewußtsein dieser seiner Machtstellung auf dem Fuße der haute finance. Zweimal wöchentlich führten ihn Geschäfte, wirkliche oder vorgebliche, nach Berlin, und im elegantest aufgeschirrten Jagdwagen oder noch lieber in einer in Löwenberg genommenen Extrapost fuhr er um 11 Uhr vormittags bei Lutter und Wegner vor, um ein Gabelfrühstück zu nehmen. Aber der Nachmittag kam und ging und am Abend hielten und warteten die Pferde noch, und erst wenn die Theater aus und das Neueste, das die »Habitués« aus dem Schauspielhause mit herüberbrachten, unter den Kommentaren der Witzköpfe mit durchgeredet war, ging es um mitternächtige Stunde wieder bis in seine Försterei zurück.

Die war nun selber keine »Försterei« mehr, sondern präsentierte sich als ein villenartiges Landhaus, auf dessen[194] Vorplatz allerlei seltene Pflanzen im Freien oder in großen Kübeln standen: Aloë, Hortensien und Georginen, die gerade damals in Mode gekommen waren.

Alles das unter Zustimmung seiner Herrin, die klug und recht tat, ihn gewähren zu lassen. Denn er hatte neben dem raschen Blick auch die glücklich rücksichtslose Hand des Lebemannes und half, eben weil er der war, der er war, ohne Skrupel und Schwerfälligkeiten über den Tag hinweg. Und »après nous le déluge«.

Und wirklich, als die Sintflut kam, war es »après«, und die lebenslustige Dame, die nicht sparen und marchandieren und aller wachsenden Lebensnot unerachtet auch nicht entbehren oder gar entsagen gelernt hatte, war nicht mehr unter den Lebenden. Am 13. September 1819 starb sie während ihres Aufenthaltes in Berlin und wurde, wie es einer »Krautentochter« zukam, im Krautenerbbegräbnis zu Sankt Nikolai beigesetzt. Mutmaßlich als die letzte, die diesen Namen geführt. Sie war ihres Alters 57 Jahre und hinterließ eine beträchtliche Last persönlicher Schulden, weil eben diese Schulden auf ihre Güter, die Fideikommißgüter waren, nicht eingetragen werden konnten.

Es hatte sich ein reiches und bewegtes Leben geschlossen. Ob auch ein glückliches? Alles in allem, ja. Sie verstand die Kunst, den Augenblick zu genießen, und sich das, was die Stunde bot, durch Zukunftsbetrachtungen oder gar durch Zukunftsbefürchtungen nicht allzusehr trüben zu lassen. Sie war sanguinisch und erfreute sich der Vorzüge dieses Temperaments.

Es liegen mir hinsichtlich ihres Charakters allerhand Aussprüche vor. Am ungünstigsten lautet das, was Thiébault in seinen »Souvenirs« über sie sagt. Aber Thiébault war nicht von der Partei der »Krautentochter«. Überdies, als diese sich – und zwar weit über das Ansehen ihrer Mutter, der Madame de Verelst, hinaus, – im Jahre 1790, in Rheinsberg etablierte, war Thiébault längst aus Preußen nach Frankreich zurückgekehrt. Er spricht anerkennend nur von ihrer Schönheit (»elle était sans contredire la plus belle personne de ce payslà«), versichert aber an selber Stelle, »daß sie leichtfertig, kapriziös und eigentlich beschränkt gewesen sei.« Dies trifft nun sicherlich nicht zu, und der Sohn Thiébaults, General in der französischen Armee, hielt es, bei Publizierung einer späteren Auflage der »Souvenirs« seines Vaters für angemessen,[195] in einer Anmerkung einen im Jahre 1813 geschriebenen Brief abzudrucken, der ihm behufs Richtigstellung dieser Dinge zugegangen war. »Die frühere Frau von Elliot«, so heißt es in dieser kritikübenden Zuschrift, »ist weit entfernt davon, eine beschränkte Dame zu sein, so weit, daß vielmehr umgekehrt ihre zahlreichen Erfolge mehr noch ihrem Esprit als ihrer Schönheit zuzuschreiben sind. Und bis zu dieser Stunde noch erfreut sie sich des Vorzuges, in ihrem Auftreten ebenso gefällig zu sein, wie tatsächlich zu gefallen.«

Hiermit stimmt auch das Bild überein, das in dem zweiten Zirkel ihrer Verwandtschaft von ihr fortlebt. In einer mir zugehenden Zuschrift heißt es: »Sie war der Typus einer Grande Dame des vorigen Jahrhunderts, und hatte viel Verwandtes mit der entzückenden Gräfin La Roche Aymon (geborenen von Zeuner), die mit ihr gleichzeitig am Rheinsberger Hofe glänzte. Doch war sie dieser letzteren – an der, außer ihrer Schönheit, nur eine gewisse Naivität des Nichtwissens hervorleuchtete – durch Esprit und ein natürliches Verständnis für Dinge der Kunst und Literatur überlegen.«

Über all das, was ihr fehlte, geben die mehr zu Beginn dieses Aufsatzes mitgeteilten Briefe, die Baron Knyphausen an seinen Vater schrieb, und aus denen ich seinerzeit alles Wichtigste mitgeteilt habe, den genauesten Aufschluß. Aber fast möcht' ich die darin Geschilderte mehr noch und entschiedener in Schutz nehmen, als es seitens ihres damaligen, ihr »heimlich« und »versuchsweise« angetrauten Gatten geschah. Indem er sie verteidigt, klagt er sie doch zugleich auch an, und dieser Ton klingt überall durch. Er persönlich mochte dazu berechtigt sein, ebenso sehr seiner seriösen Natur als seiner aparten Lage nach, wir Nachlebenden aber können milder und in dieser Milde vielleicht auch gerechter sein. Ist es richtig (und es wird richtig sein), daß sie der Typus einer »vornehmen Dame« des vorigen Jahrhunderts war, so liegt uns die Pflicht ob, sie nicht bloß aus ihrer Epoche, sondern vor allem auch aus ihrem Gesellschaftskreise heraus zu beurteilen, will sagen aus einem Kreise heraus, darin der Charakter nicht viel und die Tugend noch weniger bedeutet, und in dem, bei Beurteilung schöner Frauen, über vieles hinweggesehen werden durfte, wenn sie nur über drei Dinge Verfügung hatten, über Schönheit, Esprit und Charme.[196]

29

Frau von Arnstedt wird hier Luise von Arnstedt genannt, in der Knyphausen-Zeit hieß sie Charlotte. Widersprüchen und Abweichungen derart begegnet man beständig, und Kirchenbücher, Grabdenkmäler und Hausinschriften, an deren Zuverlässigkeit man zu glauben gewöhnt ist, lassen einen gerade so gut im Stich, wie Mitteilungen und Briefe der Hinterbliebenen. Das schöne Fräulein von Voß (später Gräfin Ingenheim) heißt im Bucher Kirchenbuche Amalie, in den Tagebuchaufzeichnungen ihrer Tante der Gräfin von Voß aber heißt sie Julie; am Herrenhause zu Lichterfelde wird auf einem über der Tür angebrachten Inschriftsteine Herr »Joachimus de Roncha ex Italia de Manila« als Baumeister genannt, ein nie dagewesener Name, zu dem sich ein geographischer Unsinn gesellt; auf dem Bilde des berühmten Otto Christoph von Sparr in der Marienkirche zu Berlin ist 1605 als Geburtsjahr von Sparrs angegeben, eine Zahl, die mindestens einem Zweifel unterliegt; an dem berühmten Scharnhorstdenkmal auf dem Invalidenkirchhofe erweisen sich Geburtsort und Geburtsjahr als falsch, und der Maler Wilhelm Hensel, der sein Grab auf dem alten Dreifaltigkeitskirchhof hat, wurde nicht in Linum (wie der Grabstein angibt), sondern in Trebbin geboren. Die Reihe solcher Beispiele ließe sich leicht fortsetzen, und in aber – hundert Fällen bestätigt es sich in der Tat, daß nichts schwerer ist, als einfach festzustellen, welche Namen Personen führten, wann und wo sie geboren wurden und wann und wo sie starben.

30

Alles dies ist Dorferfindung, in der sich übrigens deutlich erkennen läßt, daß etwas von der Vorgeschichte der Frau von Arnstedt in Hakenberg bekanntgeworden war und zwar ihr damals dreißig Jahre zurückliegendes Verhältnis zu Baron Knyphausen und die Wegführung ihres Töchterchens durch Elliot. Es ist selten, daß solche Dorflegenden ohne jede Spur von Anlehnung entstehen, aber das Volk macht von seinem Geschichten- und Märchenerfindungsrecht Gebrauch und gestaltet das Übernommene mit einer an Willkür grenzenden Freiheit.

Quelle:
Theodor Fontane: Sämtliche Werke. Bd. 1–25, Band 13, München 1959–1975, S. 191-197.
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