338. Spruch von der Hallischen Zwietracht.407

[300] Am Tage Lamberti des Jahres 1478 entstand zu Halle zwischen den Pfännern oder Salzjunkern an einem und zwischen den Innungen, Gemeinheiten und Rath zu Halle am andern Theil (wegen der Lehngelder, so die[300] Pfänner dem Erzbischof zu geben hatten und wider der Gemeine Willen vom Rathhause nehmen wollten) eine gefährliche schädliche Uneinigkeit, worüber Hans Scholtbach, ein Rathskämmerer, erschlagen und ungeachtet der Städte Magdeburg und Braunschweig Unterhandlung dem Erzbischof Ernestus, der damals zu Giebichenstein war, die Schlüssel der Stadt übergeben worden, welcher er sich am Tage Mauritii oder am Abend Matthäi bemächtigt, ihre Freiheiten beschnitten, viel Personen in das Gefängniß gelegt, und damit er dieselbe fortwährend im Zaum halten könne, hernach im folgenden Jahre das Schloß, die Moritzburg, sammt einer schönen Kapelle und Hofhaltung aufgebaut und den vierten Theil vom Salzwesen oder Thalgut sowie den fünften von andern Gütern bekommen. Es finden sich nun aber in alten Büchern von der Jahrzahl und Sache folgende Reime:


Ein Rincke von einer Fuhrmanns-Tasche,

Vier Oehre von einer Bier-Flasche

Und ein halber Galgen empor,

Zwei Burgundische Kreuze davor,

Ein Sparr aufwärts, drei Säulen darzu

Brachten Hall in Müh und Unruh.

M. CCCC. LXXVIII.


407

Nach Olearius S. 206.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 300-301.
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