173. Das Hahnenschlagen und Gänsehaschen zu Breslau.

[184] (S.d. Schlesische Labyrinth S. 416.)


Sonst herrschte in Breslau die Sitte, daß am Fastnachtsdienstage die Fleischerknechte einen Hahn in einen Topf setzten, denselben in eine gewisse vorher bestimmte Entfernung stellten, dann einem aus ihrer Brüderschaft mit einem Schnupftuche die Augen verbanden, ihn einmal um eine runde Tonne führten und ihn alsdann mit verbundenen Augen einige Schritte gehen ließen. Er schlug nun mit einem hölzernen Flegel nach dem Topfe und Hahne, fehlte er, so entstand unter den zahlreichen Zuschauern ein lautes Gelächter, traf er aber Topf und Hahn, so war er der König in der Gesellschaft und diese Lust ward auf der Odergasse mit einem Schmause beschlossen.

Etwas Aehnliches geschah bei dem am 1. September 1560 zu Breslau gehaltenen Vogelschießen. Es haben da die Schützen einen Hahn in eine Schranke gestellt und mit gedrehten Hölzern, so inwendig hohl und ohngefähr eine halbe Elle lang waren, nach demselben werfen lassen. Ein jeglicher Werfer mußte von einem jeglichen geworfenen Holze einen anderthalben oder schlimmen Heller (so viel als ein Meißnischer Pfennig) dazu legen, und wer den Hahn warf, daß er todt blieb, der hatte den todten Hahn und eine zinnerne Kanne von 11/2 Quart zur Belohnung. Auf solche Art ist in drei Tagen vieles Geld verworfen, aber nur drei Hähne todt geworfen worden.

Bei dem bürgerlichen Schützenfeste auf dem Schießwerder ward etwas Aehnliches von den Schiffsknechten mit einer am Halse mit Oel beschmierten und von einer Schwenke herabhängenden Gans gemacht. Indem sie nämlich mit kleinen Kähnen darunter wegfuhren, mußten sie sich bemühen, ihr den Hals abzureißen, darüber fielen aber gewöhnlich die meisten ins Wasser und wurden von den am Ufer stehenden Zuschauern ausgelacht.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 184.
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