Das Urteil

[163] Der Durchbruch.

Entschlossen muß man am Hof des Königs

die Sache bekanntmachen.

Der Wahrheit gemäß muß sie verkündet werden. Gefahr!

Man muß seine eigene Stadt benachrichtigen.

Nicht fördernd ist es, zu den Waffen zu greifen.

Fördernd ist es, etwas zu unternehmen.


Wenn in einer Stadt auch nur ein Gemeiner an herrschendem Platz sich hält, so vermag er die Edlen zu bedrücken. Wenn im Herzen auch nur noch eine Leidenschaft nistet, so vermag sie die Vernunft zu umdüstern. Leidenschaft und Vernunft können nicht zusammen bestehen, darum ist unbedingter Kampf notwendig, wenn man das Gute zur Herrschaft bringen will. Für den entschlossenen Kampf des Guten zur Beseitigung des Bösen gibt es aber bestimmte Regeln, die nicht außer acht gelassen werden dürfen, wenn man Erfolg haben will. 1. Entschlossenheit muß auf einer Vereinigung von Stärke und Freundlichkeit beruhen. 2. Ein Kompromiß mit dem Schlechten ist nicht möglich; es muß unter allen Umständen offen diskreditiert werden. Ebenso dürfen auch die eigenen Leidenschaften und Fehler nicht beschönigt werden. 3. Der Kampf darf nicht direkt durch Gewalt geführt werden. Wo das Böse gebrandmarkt ist, da sinnt es auf Waffen, und wenn man ihm den Gefallen tut, es Schlag gegen Schlag zu bekämpfen, so zieht man den kürzeren, weil man dadurch selbst in Haß und Leidenschaft verwickelt wird. Darum gilt es, beim eigenen Haus anzufangen: persönlich auf der Hut zu sein vor den gebrandmarkten Fehlern. Dadurch stumpfen sich die Waffen des Bösen von selbst ab, wenn sie keinen Gegner finden. Ebenso dürfen auch eigene Fehler nicht direkt bekämpft werden. Solange man sich mit ihnen herumschlägt, bleiben sie immer siegreich. 4. Die beste Art, das Böse zu bekämpfen, ist energischer Fortschritt im Guten.

Quelle:
I Ging. Köln 141987, S. 163.
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