Das Urteil

[183] Die Umwälzung.

Am eigenen Tag, da findest du Glauben.

Erhabenes Gelingen, fördernd durch Beharrlichkeit.

Die Reue schwindet.


Staatliche Umwälzungen sind etwas überaus Schweres. Man darf sie nur im äußersten Notfall, wenn kein anderer Ausweg übrig ist, vornehmen. Nicht jeder ist dazu berufen, sondern nur der, der das Vertrauen des Volkes hat, und auch der erst dann, wenn die Zeit erfüllt ist. Man muß dabei in der rechten Weise vorgehen, daß man das Volk erfreut und durch Aufklärung Ausschreitungen verhindert. Man muß dabei ferner ganz frei von selbstsüchtigen Zielen ein und muß wirklich der Not des Volkes abhelfen. Nur dann hat man nichts zu bereuen. Die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Anforderungen. So ändern sich die Jahreszeiten im Lauf des Jahres. So gibt es auch im Weltenjahr Frühling und Herbst der Völker und Nationen, die gesellschaftliche Umgestaltungen erfordern.

Quelle:
I Ging. Köln 141987, S. 183.
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