Sechstes Capitel.
Erfolg vom Gebrauche dieser Mittel.

[467] Wir haben zwei Fragen zu beantworten: zuvörderst, in wiefern wird denn durch diese Mittel der Zweck, den man sich bei ihnen vorsetzte, wirklich erreicht; sodann, ist denn nun dieser vorgesetzte Zweck selbst zweckmässig, und derjenige, den man sich hätte vorsetzen sollen?

Was das erste anbelangt, ist sogleich klar, dass die Vermehrung, oder wenigstens die geringere Verminderung des Nationalreichthums, im obigen festgesetzten Sinne des Wortes, und die dabei beabsichtigte Verstärkung der Regierung sicher erreicht werde, wenn eine Geldsumme, die vorher an einen Ausländer kam, der dieser Regierung keine Abgabe davon entrichtete, jetzt in den Händen eines Inländers bleibt, von welchem die Regierung Abgabe ziehen kann; oder wenn eine Geldsumme, die vorher in den Händen eines Ausländers war, der einer anderen Regierung davon Abgaben zahlte, jetzt in die Hände eines Inländers kommt, der unserer Regierung Abgabe bezahlt. Von den Regierungen gilt es noch in einem höheren Sinne, was wir oben im allgemeinen sagten, dass jeder Thaler, der von ihrer Nation gewonnen wird, ihnen für zwei gilt: indem er dadurch in ihrer Botmässigkeit ist, und gegen die Zwecke jeder anderen Regierung gebraucht werden kann, und indem er in der Botmässigkeit keiner anderen ist, von welcher er gegen ihre Zwecke gebraucht werden könnte.

Aber es ist zugleich klar, dass, nachdem auch nur Eine Regierung diese Maassregeln öffentlich befolgt, und von dem Beisammenseyn in einer gemeinschaftlichen Handelsrepublik für sich und ihre Nation ausschliessende Vortheile zu ziehen sucht, alle andere Regierungen, die darunter leiden, dieselben Maassregeln befolgen müssen, wenn sie nur ein wenig weise sind; dass, nachdem Eine Nation ein Uebergewicht im Handel errungen hat, diejenigen, die dadurch gedrückt werden alles Mögliche anwenden müssen, um dieses Uebergewicht[467] zu schwächen, und sich ins Gleichgewicht zu schwingen; und dass sie dies, wenn es auf Kosten der überwiegenden Nation nicht sogleich möglich seyn sollte, ebenso gern auf Kosten einer anderen noch schwächeren thun werden Es entsteht zu der feindseligen Tendenz, welche ohnedies alle Staaten gegen alle wegen ihrer Territorial – Grenzen haben, noch eine neue um das Handelsinteresse; und ein allgemeiner geheimer Handelskrieg. Zu dem Interesse des eigenen Vortheils fügt sich noch das Interesse am Verluste des anderen: man ist zuweilen froh, das letztere sogar ohne das erstere befriedigen zu können, und stiftet reinen Schaden. So rotteten die Holländer alle Gewürzstauden ausser den dazu bestimmten Inseln aus, und verbrannten einen Theil der eingeernteten Gewürze: ebenso, wie man im Kriege die Magazine verbrennt, die man nicht zu eigenem Gebrauche mit sich führen kann.

Dieser geheime Krieg geht in Thätlichkeiten über, und in solche, die nicht ehrenvoll sind. Man befördert den Schleichhandel in benachbarte Länder, und muntert ihn wohl öffentlich auf. – Das streitende Handelsinteresse ist oft die wahre Ursache von Kriegen, denen man einen anderen Vorwand giebt. So erkauft man halbe Welttheile gegen die politischen Grundsätze eines Volks, wie man sagt, da doch der Krieg eigentlich gegen dessen Handel, und zwar zum Nachtheile der erkauften selbst, gerichtet ist.

Endlich entstehen durch das Handelsinteresse politische Begriffe, die nicht abenteuerlicher seyn könnten, und aus diesen Begriffen Kriege, deren wahren Grund man nicht verhehlt, sondern ihn offen zur Schau trägt Da entsteht eine Herrschaft der Meere, welche letzteren doch, ausser der Schussweite vom Ufer der bewohnten Länder ohne Zweifel frei seyn sollten, wie Luft und Licht. Da entsteht ein ausschliessendes Recht auf den Handel mit einem auswärtigen Volke, das keine der Handel treibenden Nationen mehr angeht, als eine andere: und über diese Herrschaft und über dieses Recht entstehen blutige Kriege.

Jene Bemühungen der im Handel verlierenden Nationen[468] werden denn doch auf die Länge nicht ohne günstigen Erfolg seyn. Ihnen haben wir dazu nur Glück zu wünschen; aber welches ist hiebei der Erfolg für die Staaten, die bisher das Uebergewicht des Handels hatten? Durch jeden neuen Schritt des Ausländers zur Unabhängigkeit von ihnen verlieren sie ebensoviel an dem gewohnten Nationalreichthum, und, wenn die Regierung fort dieselben Abgaben zieht, an ihrem inneren Wohlstande, oder wenn die Regierung die Abgaben nach demselben Maassstabe herabsetzt, verliert diese in gleichem Maasse an ihrer bisherigen Macht gegen das Ausland. Hätte sie diese Macht etwa nur auf eine Zeitlang, gewollt, und für die Erreichung eines vorübergehenden Zwecks, der vernünftigerweise nicht füglich ein anderer seyn kann, als die Erlangung ihrer natürlichen Grenze, und mit ihr die Sicherheit vor jedem Kriege; hätte sie sich des vorübergehenden Zeitpunctes ihres pecuniarischen und kriegerischen Uebergewichtes bedient, um diesen Zweck wirklich zu erreichen: so könnte sie sich dieses Sinken ruhig gefallen lassen; sie hat Alles, was sie bedarf, sie schliesse sich auch als Handelsstaat, und sey sich selbst genug. Aber welchem von den bestehenden Staaten lässt sich wohl eine solche Bescheidenheit zuschreiben, Hätte sonach die vorausgesetzte Regierung auf die Fortdauer ihres ehemaligen Uebergewichtes gerechnet, und, weil ihre vernünftigen oder vernunftwidrigen Zwecke noch nicht erreicht sind, darauf rechnen müssen, so wäre sie durch die Fortschritte des Auslandes sehr in Nachtheil gesetzt. Ihr Sinken würde von den Nachbarn bald bemerkt, und der im Handel geschwächte Staat nun auch noch durch Kriege geschwächt werden.

In einem noch weit nachtheiligeren Lichte erscheint dieses System, wenn man auf den wahren Zweck sieht, den die Regierungen bei der Einrichtung des Handels sich vorsetzen sollten: auf die Sicherung des gewohnten Zustandes ihrer Unterthanen. Diese Sicherung wird ebensosehr durch die Klugheit gefordert, als durch die Gerechtigkeit, von welcher letzteren wir hier ganz absehen wollen. Die Erhaltung der inneren Ruhe ist nothwendig der erste Zweck der Regierung, und[469] muss der Beförderung ihrer Macht nach aussen stets vorangehen, indem die letztere durch die erstere bedingt ist. – Jene Sicherung aller bei dem gewohnten Zustande wird nur durch die im ersten Buche beschriebene genaue Berechnung der verschiedenen Stände der Nation gegen einander, und durch die völlige Schliessung des Handels gegen das Ausland, keinesweges aber durch die hier angeführten unvollständigen Maassregeln erreicht. Kein Staat, der auf Absatz an das Ausland rechnet, und auf diese Rechnung hin die Industrie im Lande ermuntert und lenkt, kann seinen Unterthanen die Fortdauer dieses Absatzes sichern. Legt der Nachbar sich auf dieselben Nahrungszweige, oder auch wird er durch ein Verbot seiner Regierung plötzlich genöthigt, diese ausländische Waare zu entbehren, so ist der Arbeiter ohne Nahrung, und verkommt in Mangel. Der einige Trostgrund, den man auf diesen Fall anführt, ist der, dass diese Stockung des gewohnten Handels doch nicht auf einmal eintreten werde, dass man schon an einem anderen Orte Absatz finden werde, wenn man an diesem ihn verliere, dass man auf andere Nahrungszweige sich werfen werde, wenn es mit dem einen nicht mehr recht fort wolle. Abgerechnet, dass plötzliche Waarenverbote im Auslande doch auch augenblickliche, und schnelle Verlegenheiten hervorbringen können, wird durch jene Langsamkeit des Verfalls in der That nichts erspart, als der zu merkliche und auffallende Anblick der Verarmung. Aber die da zu Grunde gehen, gehen doch zu Grunde, und es ist dem Wesentlichen nach für die Nation einerlei, ob es in Einem Jahre geschieht, oder in zwanzig. – Kein Fabricant, der nur auf Absatz im Inlande rechnen kann, und darauf gewiesen wird, ist, ohnerachtet aller Erschwerung der Einfuhr derselben Waare aus dem Auslande, und aller Vertheuerung dieser ausländischen Waare durch Auflagen, seines Absatzes sicher; wenn es nur überhaupt erlaubt bleibt, diese Waare in unbestimmter Menge einzuführen. Der Markt kann überführt, und Er sowohl, als der Ausländer, genöthigt werden, unter dem Preise zu verkaufen; oder seine Landsleute fahren doch fort, die theurere, aber beliebtere, oder in der That bessere ausländische[470] Waare statt der inländischen wohlfeileren zu Lauten; oder der Ausländer erfindet neue Vortheile, die ihn in den Stand setzen, seine Waaren, ohnerachtet des darauf liegenden Impostes, in einem niedrigeren Preise zu verkaufen, als der Inländer. Eine aufmerksame Regierung wird freilich in diesem Falle ins Mittel treten, und den Impost abermals erhöhen; aber während dieser Zeit sind schon diejenigen Fabricanten, die den Verlust nicht übertragen konnten, zu Grunde gegangen, und alle beschädigt. – Die andere Seite der Nachtheile ist sogleich klar, und bedarf nicht vieler Worte, um auseinandergesetzt zu werden. Ohnerachtet aller Beförderung der inländischen Industrie, kann kein Staat seinen Unterthanen zusichern, ihre gewohnten Bedürfnisse stets zu einem billigen Preise zu haben, der von der unberechneten und nicht in seiner Gewalt befindlichen Zufuhr der Ausländer abhängt. Die letzteren bleiben durch einen Zufall ganz weg, Und es mangelt nun ihre Waare: oder sie bringen die Waare in geringerer Menge, und die Preise der Waare steigen.

Man sage, welchen Umstand ich hier bloss im Vorbeigehen berühre – man sage nicht, dass ich hier aus nicht zugestandenen philosophischen Grundsätzen den Regierungen ein Geschäft anmuthe, das sie nimmermehr als das ihrige anerkennen worden; indem ich voraussetze, dass sie dem Arbeiter Arbeit und Absatz, dem Käufer den nöthigen Vorrath der gewohnten Waare um einen billigen Preis verschaffen sollen. Dafür müsse jeder selbst sorgen, und die Regierung damit unbehelligt lassen. – Aber von jeher haben in allen policirten Staaten Fabricanten, deren Werkstätten, aus Mangel an Absatz oder am rohen Stoffe, plötzlich stillstehen mussten, oder ein Volk, das in Gefahr kam, der ersten Nahrungsmittel zu entbehren, oder das sie ohne alles Verhältniss gegen den bisherigen Preis theuer bezahlen musste, im dunklen Gefühl ihres Rechtes sich an die Regierung gewandt: und von jeher haben diese die Klage nicht abgewiesen, als für sie nicht gehörig, sondern Rath geschallt, so gut sie es vermochten, im dunklen Gefühl ihrer Pflicht, und in der klaren Aussicht auf die Gefahren[471] eines Aufruhrs von Volkshaufen, denen die äusserste Noth nichts übrig lässt, das sie noch zu schonen hätten.

Ebensowenig wird durch die beschriebenen unvollständigen Maassregeln, in denen keine Berechnung der auf den Markt zu bringenden Waare gegen das Bedürfniss der Käufer, und keine Festsetzung der Preise stattfindet, der oben beschriebene Krieg der Käufer und Verkäufer gegen einander aufgehoben.

Also, alle Nachtheile eines durchaus freien Handels bleiben bei jener halben und unvollständigen Beschränkung desselben nach wie vor. Dagegen werden durch die letztere neue Nachtheile herbeigeführt.

Durch Verbote ausländischer Waaren oder durch Auflagen darauf werden die bisherigen Preise dieser Waaren nothwendig erhöht, und, was daraus folgt, einem jeden an seinem bisherigen Wohlstande, oder wenigstens an demjenigen, den er ohne jene beschränkenden Gesetze erschwungen haben würde, Abbruch gethan. Nun hat allerdings, der Strenge nach, und im blossen Vernunftstaate, kein Mensch Anspruch auf einen höheren Wohlstand, als denjenigen, der aus dem Klima, das er bewohnt, und aus der Cultur der Nation, deren Mitglied er ist, erfolgt; wenn nicht etwas anderes vorhergegangen ist, wodurch man ihm diesen Anspruch gegeben hat. Aber so etwas ist in allen jetzt bestehenden Staaten vorhergegangen. Sie gehen alle seit längerer, oder kürzerer Zeit von einer Verfassung aus, in der der Handel durchaus frei war; jeder Einzelne hatte Anspruch auf alle Vortheile, die ihm seine Kraft in der ungeheueren Handelsrepublik, deren selbstständiges und freies Mitglied er war, gewähren konnte; er ist in dem Genusse dieser Vortheile aufgewachsen, er hat sich an diesen Genuss gewöhnt, weil er auf die lebenslängliche Fortdauer desselben mit gutem Grunde rechnen konnte; seine Regierung, die alles dieses mit ansehe, hat dazu stillegeschwiegen, und durch dieses Stillschweigen jene Fortdauer, soviel an ihr liegen würde, ihm garantirt.

Wäre er durch einen Zusammenfluss von Naturursachen dieser Genüsse beraubt oder sie ihm vertheuert worden, so[472] müsste er es tragen, wie jeden anderen von der willenlosen Natur herrührenden Unfall; aber dass ein freies Wesen mit Freiheit und Besonnenheit ihn derselben beraube, dass seine Regierung ihr stillschweigend gegebenes Wort zurücknehme, ist allerdings eine Verletzung seines Rechts.

Dieses Unrecht, das zwar unvermeidlich ist, und gegen mannigfaltiges anderes Unrecht deckt, dennoch aber der Strenge nach Unrecht bleibt, fühlt dunkel die Nation, wenn sie es auch etwa nicht deutlich aus Gründen entwickeln kann. Sie fühlt sich etwas genommen, auf dessen sicheren Besitz sie schon rechnete. Dazu kommt die allgemeine Unwissenheit des grossen Haufens über die wahren Zwecke, die jede verständige Regierung bei dergleichen Handelsbeschränkungen hat; sie glauben, dass man es ihnen nehme, lediglich um es selbst zu haben, und sich dadurch zu bereichern; um die Staatseinkünfte auf diesem Wege zu vermehren, nachdem man einen anderen gar nicht mehr finde. Daher sind alle Abgaben dieser Art weit verhasster, als jede andere alte und gewohnte, die vom Grundeigenthum erhoben wird; und daher ist das Publicum immer geneigt, jede Vertheuerung der Dinge, die gar mancherlei Gründe haben kann, kurz und gut auf die Abgaben zu schieben.

Es entsteht Hass gegen die Regierung im Herzen des Unterthanen, und mit diesem Hasse ein Krieg gegen sie, der durch List, und zuletzt wohl gar durch offenbare Gewalt geführt wird; es entsteht Schleichhandel, und ein künstliche. System der Defraudation. Der Betrug gegen die Regierung hört in der Neigung des Volks auf ein Vergehen zu seyn, und wird zur erlaubten und rühmlichen Selbstvertheidigung gegen den allgemeinen Feind. Es wird dem Manne, der diese allgemeine Sitte nicht mitmachen will, unmöglich, sein Gewerbe fortzutreiben.2[473]

Gegen diese Feindseligkeiten des Unterthanen greift nun wieder von ihrer Seite die Regierung zu harten und feindseligen Gegenmitteln, die von den erbitterten Unterbeamten noch härter ausgeführt werden. Es gilt kein Wort und keine Versicherung der Unterthanen mehr, welche durch diese Maassregel insgesammt und öffentlich für ein Volk von Betrügern, oder für offenbare Feinde der Regierung erklärt werden. Ueberall werden Durchsuchungen angewendet; wird der Verrath durch Belohnungen aufgemuntert, wird der List, und den Lügen der Unterthanen neue List und Lüge von Seiten der Beamten entgegengesetzt, wird, da durch alle diese Maassregeln der Unterschleif dennoch nicht aufgehoben wird, der Eine Unglückliche, den man ergreift, mit unverhältnissmässiger Härte bestraft, indess tausend Listigere aller dieser Vorkehrungen spotten. Die Erbitterung steigt; und von nun an sieht man wohl die Schleichhändler in bewaffneten Haufen gegen die Truppen der Regierung, welche die Grenzen decken, zu Felde ziehen, oder abgeschickte Zolloficianten auf dem platten Lande unentdeckt und ungestraft unter den Streichen eines verwilderten Pöbels fallen.

Dazu kommt, dass eine solche Verwaltung der Staatseinkünfte eines Heeres von Oberbeamten und Unterbeamten, und Dienern aller Art bedarf, auf diese Weise der Nationalindustrie, die durch solche Maassregeln befördert werden sollte, von neuem eine Menge von Händen entzieht, und der Regierung dieselben Summen kostet, welche dadurch erspart oder gewonnen werden sollten.3[474]

Kurz, dieses System der unvollständigen Schliessung gegen den ausländischen Handel, ohne genaue Berechnung der in den Handel zu bringenden Waare gegen die Bedürfnisse der Nation, leistet nicht, was es soll, und führt neue Uebel herbei.

2

Ich kenne eine Gegend in Deutschland, in welcher eine gewisse ausländische Waare, auf der ein starker Impost liegt, allgemein unter dem Einkaufspreise mit Hinzufügen des Impostes, verkauft wird. Dieser Preis wird nur dadurch möglich, dass der Impost grösstentheils nicht entrichtet wird Es ist klar, dass ein einzelner Kaufmann, welcher nicht defraudiren wollte, den laufenden Preis nicht würde halten können, und diesen Artikel ganz aufgeben müsste – so verhalt es sich wahrscheinlich in mehreren Gegenden mit mehreren Waaren.

3

Man sagt allgemein – ich kann die Wahrheit des Gerüchts nicht verbürgen, aber zur Erläuterung meines Gedankens ist es auch als Gerücht tauglich, – man sagt von einem gewissen deutschen Staate des zweiten Ranges dass der Ertrag der in ihm eingeführten Accise die Kosten der Verwaltung nicht im mindesten übersteige, und dass man sie lediglich darum beibehalte, um alten Dienern, z.B. Soldaten, durch Anstellung an derselben, eine Pension zu geben. – Wenn dies wäre, sollte sich denn kein schicklicheres und weniger drückendes Mittel finden, diese Pensionirten ihre Pension vom Volke gewinnen zu lassen?

Quelle:
Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 3, Berlin 1845/1846, S. 467-475.
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