Die Brautlösung , plur. inus. bey einigen Handwerkern, z.B. den Schustern, die Auswirkung der Erlaubniß, heirathen zu dürfen, welche von der Gilde vermittelst eines Stück Geldes erhalten wird, welches daher das Brautlösungsgeld heißt.
Auswirken , verb. reg. act. 1) Durch Wirken, d.i. Arbeiten, heraus bringen. (a) Eigentlich, wo dieses Wort am häufigsten metonymisch, ... ... aufhören zu wirken. Die Arzeney hat ausgewirkt, wirkt nicht mehr. So auch die Auswirkung. S. Wirken.