Der Geschäftträger , des -s, plur. ut nom. sing. ein gutes, aber am meisten im Oberdeutschen bekanntes Wort, jemanden zu bezeichnen, ... ... andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte träget, d.i. verwaltet; Franz. Chargé d'affaires, auch Geschäftsführer.
Die Kargheit , plur. inus. die Fertigkeit, den nothwendigen Gebrauch ... ... Besitz, der Geitz aber auf beyde. Ehedem mit einer andern Ableitungssylbe die Karge, Charge, und mit Weglassung des Hauches in den Monseeischen Glossen Argi, da ...