Der Geschäftträger , des -s, plur. ut nom. sing. ... ... jemanden zu bezeichnen, der eines andern, besonders eines Fürsten oder Staates Geschäfte träget, d.i. verwaltet; Franz. Chargé d'affaires, auch Geschäftsführer.
Wörterbucheintrag zu »Geschäftträger, der«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 603.