2. Dinglich , adj. et adv. von Ding, so fern es eine Sache, im Gegensatze einer Person ausdruckt, in den Rechten, was einem Dinge oder einer Sache zukömmt, im Gegensatze des Persönlichen. Das dingliche Recht, jus reale. Einige Sprachlehrer haben ...
1. * Dinglich , adj. et adv. gerichtlich, zum Gericht gehörig, ein Wort, welches im Hochdeutschen völlig veraltet ist; S. 1 Ding.
2. Das Ding , des -es, plur. die -e ... ... noch zuweilen in den Rechten vor, das Latein. Res auszudrucken. S. auch Dinglich. 4. In noch weiterm Verstande, ein Individuum, als die allgemeinste Benennung, ...