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Einwilligen

Einwilligen [Adelung-1793]

Einwilligen , verb. reg. neutr. mit haben, in ... ... Abgaben verlangte, wollten die Stände nicht einwilligen. Nach vielen Streitigkeiten willigten sie endlich ein. Zuweilen, besonders im Oberdeutschen, auch mit der vierten Endung der Sache, etwas einwilligen. So auch, seine Einwilligung geben. Sie ...

Wörterbucheintrag zu »Einwilligen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1761.
Gehehlen

Gehehlen [Adelung-1793]

* Gehêhlen , verb. reg. neutr. et act. welches ... ... nur noch zuweilen in den Gerichten vorkommt. 1) In etwas gehehlen, in dasselbe einwilligen, seinen Willen, seinen Beyfall dazu geben. 2) Etwas gehehlen, Nachsicht dagegen ...

Wörterbucheintrag zu »Gehehlen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 491-492.
Verwilligen

Verwilligen [Adelung-1793]

Verwilligen , verb. regul. welches in doppelter Gestalt gefunden wird. 1. * Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, für willigen, einwilligen. Und der König verwilligte in den Vertrag, 2 Macc. 11, 15. ...

Wörterbucheintrag zu »Verwilligen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1180.
Lobegeld, das

Lobegeld, das [Adelung-1793]

Das Lobegêld , des -es, plur. doch nur von mehrern ... ... B. der Schweiz, eine Benennung der Lehenware, Lat. Laudemium, von loben, einwilligen, im mittlern Lateine laudare. S. Lehenware und das folgende.

Wörterbucheintrag zu »Lobegeld, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2082.
Willigen

Willigen [Adelung-1793]

Willigen , verb. regul. act. seinen Willen zu etwas geben ... ... willigen. Sie haben noch nicht darein gewilliget. So auch das Willigen. S. auch Einwilligen. Es ist nicht von willig, sondern eine intensive Form von dem alten Verbo ...

Wörterbucheintrag zu »Willigen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1549.
Vollwort, das

Vollwort, das [Adelung-1793]

* Das Vóllwort , des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen veraltetes, nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, sowohl eine Vollmacht, als auch, ... ... Einwilligung zu bezeichnen. Daher bewollworten, sowohl bevollmächtigen, als auch bewilligen, und vollworten, einwilligen.

Wörterbucheintrag zu »Vollwort, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1237.
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