... , Jos. 20, 3. S. Unwissentlich. 2. Nicht wissend, d.i. keine Nachricht, Kenntniß ... ... und Nebenwort. In einer Kunst, in einer Wissenschaft, in den Rechten unwissend seyn. Ein unwissender in den Rechten. Wo man doch um des ... ... einer und der andern Art mangelt. Äußerst unwissend seyn. Jemand ist nicht unwissend, wenn er verschiedene ...
Allwíssend , adj. et adv. alles wissend, von allen Dingen die vollkommenste Wissenschaft habend. Niemand ist allwissend als Gott. Der Allwissende siehet alles und höret alles.
Vielwissend , adject. vieles wissend, viele Kenntnisse habend. Ein vielwissender Mann. Der Vielwisser, wird nur im Scherze, oder auch im verächtlichen Verstande gebraucht, ob man gleich ehedem das Griech. Polyhistor mit diesem Worte auszudrucken suchte.
Gewissenlos , -er, -este, adj. et adv. ohne Gebrauch des Gewissens handelnd, Fertigkeit besitzend, ohne Gebrauch des Gewissens zu handeln, und darin gegründet. Ein gewissenloses Betragen. Ein gewissenloser Mann.
... Fertigkeit besitzend, seine Handlungen nach dem Gewissen, besonders nach dem vorher gehenden Gewissen zu bestimmen, und darin gegründet. Ein gewissenhafter Mann. Ein gewissenhaftes Betragen. Man ist zu gewissenhaft, wenn man auf eine ängstliche Art gewissenhaft ist. Gewissenhaft in Abwartung des Gottesdienstes seyn.
... unterlassen, sich nach vorher gehenden Gewissen verhalten. Wider sein gewissen handeln, wider seine Überzeugung von der Sittlichkeit einer Handlung. Das irrende Gewissen, ein Urtheil des Gewissens, welches entweder aus unrichtigen Vordersätzen, ... ... dieses Bewußtseyns. Schlägt ihnen das Gewissen schon? Ein Mensch ohne Gewissen. Das nagende Gewissen, der anhaltende Stand der Unlust über begangenes ...
Unwissentlich , adverb. welches nur im gemeinen Leben für unwissend 1, ohne Bewußtseyn, gebraucht wird, und vermittelst der Ableitungssylbe lich aus demselben gebildet worden. Etwas unwissentlich thun, aus Unwissenheit, ohne Bewußtseyn.
Das Vorwissen , des -s, plur. car. der Infinitiv des veralteten Zeitwortes vorwissen, vorher wissen, als ein Hauptwort gebraucht, der Zustand, da man Kenntniß ... ... wird; zuweilen auch der Vorbewußt. Es ist mit meinem Vorwissen geschehen, ich habe vorher darum gewußt. Etwas ...
Das Mitwissen , des -s, plur. car ... ... der R.A. mit um etwas wissen, derjenige Zustand, da man gemeinschaftliche Wissenschaft oder Vorbewußt von etwas hat. Ich habe es mit Caji Mitwissen gethan. Das ist ohne mein Mitwissen geschehen. Nieders. Medeweten.
Ungewissenhaft , -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gewissenhaft, den Gebrauch des allgemeinen Gewissens, besonders des vorher gehenden, vorsetzlich unterlassend und darin gegründet. Ein ungewissenhafter Mann. Ein ungewissenhaftes Verfahren. Daher die Ungewissenhaftigkeit.
... Kenntniß von einer Sache. In diesem Stücke gestehe ich meine Unwissenheit. Die Unwissenheit der Rechte, besser in den Rechten. Die Unwissenheit ... ... auch der Handlung. Es ist aus Unwissenheit geschehen. Daher Unwissenheitssünden, in der Theologie, welche aus Unwissenheit begangen werden. 2. In ...
Der Gewíssensbíß , des -sses, plur. die -sse, Unruhe und Mißvergnügen aus dem Bewußtseyn begangener unrechtmäßiger Handlungen; ehedem auch die Gewissensrüge. Gewissensbisse empfinden. Die Gewissensbisse heilen, diese Unruhe heben.
Der Gewissensrath , des -es, plur. die -räthe, eine geistliche Person, so fern sie zu Hebung der Gewissenszweifel, und zur Leitung des Gewissens bestimmt ist, besonders in der Römischen Kirche.
Der Gewissensfall , des -es, plur. die -fälle, ein Fall, welcher das Gewissen, d.i. das Urtheil über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung betrifft; der Gewissenspunct.
Die Gewissensruhe , plur. car. die Ruhe des Gewissens, d.i. die Überzeugung von der Übereinstimmung seiner Handlungen und seines ganzen Zustandes mit dem göttlichen Gesetze.
Die Allwíssenheit , plur. car. die Eigenschaft, alles auf das vollkommenste zu wissen, das Vermögen, sich alle Dinge auf das vollkommenste vorzustellen.
Die Gewissensrüge , plur. die -n, S. Gewissensbiß.
Die Gewissensfrage , plur. die -n, ein solcher Fall, so fern er als eine Frage betrachtet wird.
Die Gewíssenssáche , plur. die -n. 1) Eine jede Sache, welche das Gewissen betrifft. 2) In engerer Bedeutung, eine Sache, wozu man Gewissens wegen verbunden ist. Sich etwas zur Gewissenssache machen.
Die Gewissensübung , plur. die -en, die Übung seines Gewissens, d.i. die genaue Untersuchung seines Zustandes gegen das göttliche Gesetz, als eine Übung betrachtet.
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